er will besuchsrecht troz drohungen mir gegen über!!

hallo ich bin der 29ten ssw. und von kindesvater getrennt, und er droht mir jetzt wenn er bei der geburt nicht dabei sein darf und das kind nicht sehen darf dann kommt er mit seiner ganzen familie, und nimmt das kind mit und er hätte ja das recht das kind jedes we zu sehen und es allen seinen verwandeten in magdeburg, stuttgart , braunschweig und peine ohne mich zu zeigen.

er hätte es angeblcih schon mit dem jugend amt so abgesprochen..

ich habe beim jugendamt alles erzählt, und er darf nur zahlen und das kind nicht sehen!

wird gerichtlich fest gelegt; habe jetzt aber angst das er trozdem kommt und randaliert !!

lg anica mit kevin 3 und baby 29ssw

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Der Vater hat Umgangsrecht, und das Kind ein Recht auf seinen Vater.

Dann wäre es wohl vernünftig den Umgang so zu regeln, daß jemand vom Jugendamt dabei ist oder wer auch immer.



---ich habe beim jugendamt alles erzählt, und er darf nur zahlen und das kind nicht sehen---

Kann ich mit nicht vorstellen, daß das vom Jugendamt kommt.

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Er hat Umgangsrecht-daran kannst du und auch das Amt nix rütteln.
Er hat dich ja nicht tätlich angegriffen.
ABER kein Jugendamt würde beführworten dass er das Kind, noch dazu einen Säugling, mal einfach so mitnimmt und die Umgangsregelung legt das Jugendamt auch nicht fest.

Ich glaube das weder dir noch ihm, denn auch bei dir kann das Jugendamt nicht einfach sagen: "Sehen darf ers nicht, aber zahlen schon", denn auch in deinem Fall entscheidet das nicht das Jugendamt und wenn er klagt bekommt er auf jeden Fall Umgangsrecht.

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Hallo anica,

Lass Dich erstmal#liebdrueck. Beruhig Dich erstmal, das tut Deinem Baby nicht gut wenn Du Dich aufregst. und Dir auch nicht Der Vater nutzt grade eine Lage aus und weiß das er Dir Angst machen kann

Das ist schon mal gut das Du Dich an das Jugendamt gewendert hast. Aber Fakt ist das das Jugendamt Dir bzw. Euch nur beratend beistehend kann, wie z.B. Elterngespräche usw.

Es kann nicht bestimmen oder beschliessen das der Vater sein Kind nicht sehen darf. Der Vater hat ein Besuchsrecht. Es müssen gravierende Gründe vorliegen um dem andem Elternteil das Besuchsrecht zu entziehen.

Das Ihr ein Problem miteinander habt, das hat mit dem Besuchsrecht nichts zutun. Auch ob er Unterhalt zahlt oder nicht hat mit dem Besuchsrecht nichts zutun.

Wende Dich an den sozialen Dienst vom Jugendamt, die können Dich beraten und eventuell Dir zum betreuten Umgang raten, aber wie der Umgang aussieht wie oft der Vater sein Kind sehen kann/darf das kann nur das Familiengericht bestimmen.

Ein Neugeborens brauchst Du nicht alleine mit ihm lassen wenn Du das nicht willst,vorallem nicht wenn Du stillst.

Und Du nur Du entscheidest wer bei der Geburt dabei ist, notfalls sagst Du im Krankenhaus Bescheid, wenn es gar nicht anders geht.

Ich wünsche Dir alles gute für die Rest SS und einen guten Start ins Leben für Dein Baby.

Jule

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ja er hat auch meinen sohn bedroht hat gesagt er schlägt ihm auf den arsch bis er rote striemen hat..

und zu mir das baby oder er und das baby soll weg und mein sohn wollte er bei meinen eltern abschieben damit er seine ruhe hat nicht mit mir !!

habe nur angst das dem baby was passiert bei ihm

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ja er hat auch meinen sohn bedroht hat gesagt er schlägt ihm auf den arsch bis er rote striemen hat..

Das Kind ist noch nicht auf der Welt, und in der Wut hat man(n) auch schon oft Mist vom Stapel gelassen.
Vielfach reagieren werdende Väter einfach auch aus Angst so melodramatisch, weil sie Angst haben, das ihnen das Kind vorenthalten wird. Und wenn Du ehrlich bist, hast Du genau das auch im Sinn!

Es ist so, wie es Dir alle anderen schon bestätigt haben. Er ist der KV und er hat Umgangsrecht!

Bis zur Geburt ist es noch eine Weile hin, da kann noch viel passieren.
Du und der KV solltest versuchen eine Ebene zu finden, in der ihr beide gemeinsam als Eltern zusammenarbeiet - denn mach Dir bewußt, das Du in den nächsten 18 Jahren mit diesem Mann zurecht kommen mußt.
Evtl. mit Hilfe und Mediation des Jugendamtes.

Und mal ehrlich, bis vor kurzen kann der Typ doch noch nicht so scheiße gewesen sein, wenn Du mit ihn eine Familie günden wolltest

die Gummiente

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Gequirlter Mist!

Bedroht der Mann nachweislich (auch verbal) den 3-jährigen, dann ist das Kindeswohl gefährdet und dann gibt es auch keinen Umgang. Das legt dann ein Gericht fest, d. h. der KV muss erst mal auf Umgang klagen.

Gruß

Manavgat

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die geburt ist deine sache. wer da ist und wer nicht, bestimmst du allein. besuche im kh sind auch deine entscheidung. du musst die familie des kv und den kv nicht im kh empfangen.
im späteren umgang ist das eigentlich schon so, wie der kv gesagt hat. er hat ein umgangsrecht und er darf im rahmen dieses umgangsrechtes sein kind auch zu seinen verwandten mitnehmen. allerdings hat er dir verschwiegen, dass das kind dazu ein bestimmtes alter braucht. ein säugling wird noch nicht einmal von gerichten von seiner mutter wegen eines umgangs getrennt. er darf sein kind sehen - natürlich auch in den ersten lebenswochen, aber du darfst/kannst dabei sein.
stelle dich nicht zu sehr gegen den kv. das kann wirklich schief gehen. und vielleicht kannst du ihn später auch einmal brauchen.

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"er darf nur zahlen und das kind nicht sehen"

mit dieser aussage stellst du dich auf die gleiche stufe wie dein ex.

#contra


armes kind

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Ich würde an Deiner Stelle jeden Übergriff (Bedrohung, Belästigung, Telefonterror, Schläge, Schubsen, was auch immer) bei der Polizei anzeigen, damit Du später Munition hast.

Zusätzlich wendest Du Dich an eine Anwältin (musst Du nicht bezahlen, wenn Du kein Einkommen hast, läuft über PKH) und lässt ihm eine Unterlassungsaufforderung zukommen.

Dann dürfte Ruhe sein.

Geheime Telefonnummern sind hierbei hilfreich. Leg Dir eine Türklingel zu, die Du gegebenenfalls abstellen kannst.

Gruß

Manavgat