Unterhaltsvorschuss verweigert (trotz alleiniges Sorgerecht)

hallo,
ich war donnerstag auf dem jugendamt, ich bin alleinerziehend (mein Sohn wurde am 11.4.2009 geboren)aber mit kv zusammen-haben aber getrennte wohnungen und mir wurde mein unterhaltsvorschussantrag abgelehnt! sie meinte, er wäre- da wir ein Paar sind -an der erziehung beteilt ..na und? na klar ist er es irgendwo, aber im uv-gesetz steht klipp und klar dass, wenn das kind bei einem elternteil lebt und unter 12jahre alt ist und man auch ledig ist- was ich ja bin (grad mal wieder mich richtig aufrege!) mir uvg gezahlt werden muss! sie rief ja noch meinen leistungsbetreuer an, der natürlich auch mächtig diskutierte, na ich bin ja mal gespannt wie das jetzt alles weiter geht, ich weiss nicht warum die sich alles so drehen wie sie wollen, wir müssen uns ja auch an die gesetze halten.

ich habe einfach angst was jetzt passiert und wie es weitergeht#schmoll

hatte jemand von euch schon das gleiche problem???:-(

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Hallo,

warum Unterhaltvorschuss? Kann er nicht zahlen?
Habt ihr eine Vaterschaftsanerkennung gemacht? Steht er mit in der Geburtsurkunde?

Falls er nicht zahlen kann, und ihr die Vaterschaftsanerkennung gemacht habt, und er somit in der Geburtsurkunde steht, hast du einen Anspruch darauf.

Egal ob ihr zusammen seid oder nicht, egal ob ihr getrennt wohnt oder nicht.
Egal ist auch das Sorgerecht.

Wichtig ist nur, ihr seid unverheiratet und er steht mit als Vater in den Urkunden drin!

Lg

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Das ist Unsinn.
EINE der Voraussetzungen ist, dass sie alleinerziehend ist.

Warum sollte innerhalb einer Beziehung UHV gezahlt werden?

Gruß,

W

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>>>ich habe einfach angst was jetzt passiert und wie es weitergeht<<<

Wieso Angst?? Warum zahlt der Vater keinen Unterhalt?
Dir MUSS überhaupt nichts gezahlt werden, wenn der Vater in der Lage ist, zu zahlen.

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"na klar ist er es irgendwo, aber im uv-gesetz steht klipp und klar dass, wenn das kind bei einem elternteil lebt und unter 12jahre alt ist und man auch ledig ist- was ich ja bin (grad mal wieder mich richtig aufrege!) mir uvg gezahlt werden muss!"

Aber ledig sein und getrennte Wohnräume haben heißt nicht automatisch gleich allein erziehend sein und das ist eine weitere Voraussetzung um UV zu erhalten. Meines Wissens nach muss man dauernd getrennt leben und das heißt nicht, eine Beziehung führen und nur getrennte Wohnungen haben.

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Wie wäre es wenn der Vater arbeiten geht und Unterhalt für das Kind zahlt? Oder wenn der Vater aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann oder will, warum gehst du nicht arbeiten und der Vater macht die Erziehung?

Warum soll die Allgemeinheit für euch aufkommen wenn ihr eh zusammen seit?

Sorry aber sowas finde ich echt ....

LG Melli

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selbst wenn sie, als Mutter, arbeiten geht und 2000 Netto verdient - Unterhaltsvorschuss steht ihr trotzdem zu wenn der Vater nicht den Mindestunterhalt zahlt!

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Hallo,

ich habe mir jetzt noch die mal die gesetzliche Vorlage angeschaut.

"Diese (Unterhaltsleistungen/Unterhaltsvorschuß) erhält ein Kind, wenn es in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

und

hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt

und

von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetz­lichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält

und

das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."


"Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und
nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet
mit dem anderen Elternteil zusammenlebt."

Und diese Einschränkung ist der Knackpunkt. Ihr seid de facto NICHT dauernd getrennt lebend und ein Paar, auch wenn Ihr nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Also ist davon auszugehen, dass der Kindsvater maßgeblich an Erziehung, Betreuung und Verpflegung beteiligt ist (wie es das Jugendamt Dir ja gesagt hat) und alle diese Faktoren machen Dich zu NICHT alleinerziehend.
Das Jugendamt ist natürlich auch darauf bedacht, nicht unbedingt Geld vorzustrecken, was sie vielleicht niemals wieder sehen und legen das Gesetz sehr eng, aber richtig aus.

Nachzulesen:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3150.html

Gruß,
Julia

P.S. Die 117 Euro, die Du vom Jugendamt bekommen würdest, wird der Kindsvater doch irgendwie aufbringen können.

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Also ich kann echt nicht verstehen, WIE man auf die Idee kommen kann, UVG zu beantragen, wenn man zusammen ist?!?
Ich verstehe nicht, wie man ein Kind in die Welt setzt in der Annahme der Staat kommt schon für den Unterhalt auf, ob ihr nun getrennt lebt oder nicht!
WARUM kann der Vater nicht für das Kind aufkommen?
Ich meine, er wird ja wohl für diese 117 Euro monatlich in der Lage sein, was für sein Kind zu kaufen oder zur Versorgung beizutragen.

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Bevor Du sinnlos Energie verschwendet, dem Amt seine Arbeit erklären zu wollen (noch dazu irrst Du), investier diese Entergie doch dahingehend, den Vater Deines Kindes dazu zu motivieren, wenigstens diese 120 Euro im Monat für Euer Kind aufzubringen?

Gruß,

W

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Falsch angefangen:

Stell einen schriftlichen Antrag und setze den Satz dazu:

ich bitte um einen klagefähigen Bescheid bis zum (Frist 2 Wochen ab Eingang setzen).

Wenn die sich wirklich erdreisten, den Antrag abzulehnen, dann erhebst Du Widerspruch und bringst den Nachweis, dass ihr nicht zusammen wohnt.

Wieso diskutierst Du mit denen rum? Die Rechtslage ist doch klar.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ja, die Rechtslage ist klar.
Sie ist NICHT allein erziehend, da sie NICHT dauerhaft getrennt lebt.

Gruß,
Julia

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Eben. Die Rechtlage ist klar.

Voraussetzung ist nicht, dass sie (pro Forma) allein LEBT, sondern alleine ERZIEHT und das ist nicht gegeben.

Gruß,

W

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Also, wenn ich jetzt beim Amt arbeiten würde, würde ich mich fragen, warum ihr nicht einfach zusammenzieht?

Zwei getrennte Wohnungen kosten schließlich immer mehr. Würdet ihr Euch Miete/Telefon etc. teilen, hättet ihr doch mehr Geld, oder?

Viele Grüße