Teil 2, Vater verstösst Tochter - bitte dringend um Meinungen!Manavgat

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=20&tid=2046998&pid=13073538

Hallo,

das oben war mal mein erster Thread.

Es war seit Ostern Funkstille zwischen mir/meiner Tochter und dem Kindsvater.
Er wollte seine fast 4-jährige Tochter nicht mehr sehen, weil sie ihm zu klein und zu stressig ist.

Gestern abend rief er an, als wenn wir beste Kumpels sind und fragte mich, ob ICH mich wieder beruhigt hätte.

#schock#kratz

Er fragte, ob er auf der Geburtstagsparty in 2 Wochen, wo unsere Tochter dann 4 wird, "erwünscht" ist und warum SEINE Tochter ihm vor 2 Tagen nicht zum Geburtstag gratuliert hätte, das könne er doch wohl erwarten!

#wolke

Man bedenke: ER wollte sie nicht mehr sehen, da sie ihm zu klein und zu stressig ist!

Anscheinend hat sich in diesem Moment alles von mir gelöst, was jemals angestaut ist und ich bin etwas lauter geworden.

Ich habe ihm gesagt, dass weder er eine Gratulation von Seiten des Kindes verdient hat noch ist er auf ihrer Geburtstagsparty erwünscht (ich glaube mein Vater würde ihn zerfleischen, für alles was er uns angetan hat).

Ich sagte weiter, dass er das Kind auch weiterhin nicht sehen darf, weil er

a) das wieder nur eine gewisse Zeit durchzieht und er dann genervt und gestresst ist von seiner Tochter, das Spektakel kennen wir ja nun schon. Sein phasenweises Interesse an seiner Tochter tut weder dem Kind noch mir oder sonstwem gut.

b) solange er 2x im Jahr in den Urlaub fährt, sich durch Schwarzarbeit ein Luxusleben gönnt, seinem 1. Kind alles in den Popo schiebt und somit seine 2 Kinder ungleich behandelt und ich weiterhin keinen Cent Unterhalt sehe, sieht er das Kind nicht. Entweder beteiligt er sich an den Kosten für unser Kind ( sei es durch ein Paar Schuhe, eine Jacke etc., hier würde mir sein guter Wille reichen) oder er soll es nicht mehr wagen, einen Schritt vor die Tür zu setzen, um Schwarzarbeit nachzugehen, dann hat er den Zoll auf dem Hals.

Seine wütende Antwort: Ob ICH ihm nun dumm komme!

O-Ton: Dann solltest du dir in Zukunft sorgfältiger die Männer aussuchen, die in deine Scheide spritzen dürfen. Von mir siehst du jedenfalls keinen Cent!

Das Telefongespräch war daraufhin beendet. Mein Freund, der alles mitgehört hat, meinte dann, einerseits habe ich richtig gehandelt, andererseits hätte ich ihn aber erpresst (Kindesumgang gegen Unterhalt/Kleidung) und ob das nun so die feine englische Art ist.....

Nun gut, mein Freund hat vielleicht Recht. Aber ich kann doch nicht alles mit mir machen lassen?!

Naja, nun habe ich eine Nacht drüber geschlafen und habe plötzlich ein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber, weil ICH ihr ja damit gestern abend den Vater genommen habe.......

Was wiegt schwerer, dass sie ihn gar nicht mehr sieht oder er alle paar Wochen/Monate wieder das Interesse an ihr verliert und sich dann wieder Monate nicht meldet?

Soll ich mich gar nicht mehr einmischen, die Ungleichbehandlung mit ansehen (sein Sohn der alles bekommt, seine Tochter die gar nichts bekommt) und ihm unsere Tochter geben, wann immer er das möchte? Klare Regeln hält er ja nicht ein auf Dauer.....

Ich weiß, dass sie traurig ist, dass er ihr Papa seit Monaten nicht kommt, aber sie fragt inzwischen immer weniger. Mir bricht es fast das Herz, dass diese kleine Prinzessin keinen "richtigen" Papa hat, der mit ihr durch dick und dünn geht.

(Natürlich kümmert sich mein Freund rührend um sie, aber das ist ja nicht dasselbe?)

Über Meinungen, was ich nun alles verkehrt gemacht habe und anders machen kann, würde ich mich freuen!

Vielen Dank.


1

Hallo!
Es hat sich hochgeschaukelt, Euer Gespräch- dann kränkt man sich gegenseitig und plötzlich ist alles nur noch emotional geladen und man sagt auch mal Dinge, die man so nicht sagen wollte.
Das geht Dir so und ihm aber auch.
Auch wenn es schwierig ist, geh auch ihn zu!
Es ist und bleibt der Vater Deines/EURES Kindes, lebenslang, egal wier er sich verhält.
Unterhaltszahlungen und Verhalten sowie Euer Geschick im Umgehen miteinander haben nichts damit zu tun, ob er nicht in Besuchskontakten ein liebevoller Vater sein kann.
Und: Nicht alle Väter sind zuverlässig und so wie wir das wünschen. Trotzdem haben wir sie zu den Vätern unserer Kinder gemacht!
Wenn Du nicht mit ihm reden kannst, bzw. es wieder "ausarten" würde, schreib ihm einen einlenkenden Brief mit klaren und von ihm einhaltbaren Regeln für einen Umgang.
Wenn Du den Umgang mit ihm gar nicht alleine schaffst, wende Dich an den Deutschen Kinderschutzbund oder ans Jugendamt und melde Dich dort für den "Betreuten Umgang" an, da wird Dir dann die Last genommen, es alleine schaffen zu müssen.
Und zum Schluß:
Bitte verzichte nicht darauf, daß Deine Tochter ihren Papa sieht am Geburtstag!
Es ist ihr Tag, und der hat nichts mit den Kränkungen auf Eurer alten Beziehungsebene zu tun.
LG und viel Glück!
Marti
(Familientherapeutin und selbst alleinerziehende Mutter, die immer sehr käpfen muß um ein gutes Verhältnis zum Vater des Kindes, es aber als wichtige Aufgabe sieht)

2

Hallo,

ich bin zwar nicht Manavgat, antworte aber trotzdem mal.

Das kenne ich nur zu gut - regelmäßig im August bekommt mein Exmann einen Rappel und will plötzlich unseren gemeinsamen Sohn nicht mehr sehen - nur mit dem Unterschied, dass er Unterhalt zahlt und unser Sohn schon 10 Jahre alt ist.
Bis dato konnten wir das aber immer klären - wobei er dann das Familiengericht einschaltete und den Umgang einklagte...jaja, ich weiß, erst verstößt er ihn und dann klagt er den Umgang ein - versteh ich ja auch nicht, aber was soll man da tun.

Wie ist das denn bei euch, hat er die Vaterschaft anerkannt? Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen, der berät dich genau, was du machen kannst. Zahlen muss er, das steht fest, aber er hat auch ein Recht auf Umgang - nur weiß ich nicht, ob es dem Kindswohl dient, wenn er alle paar Monate das Interesse verliert bzw. nur phasenweise Interesse an dem Kind hat.

In deiner Situation hätte ich wohl genauso reagiert...ganz genauso - aber ich denke, dein Freund hat da schon irgendwie recht.

Kannst du mit deinem Ex reden? Vielleicht könnt ihr das friedlich klären - wenn nicht, geh zu einem Anwalt.

LG Chantrea

3

Hallo,

versuch mal (so schwer das klingt) das emotionale aus der Situation herauszunehmen.

Was sagt denn deine Tochter? Hat sie Sehnsucht nach ihrem Papa? Fragt sie nach ihm, möchte sie, dass er zum Geburtstag kommt?

Dass er sich immer mal wieder nicht meldet, halte ich auf Dauer nicht für gut für so eine kleine Kinderseele.

Stell mal klare Regeln auf, wenn er sich kümmern will, bitte schön, dann aber regelmäßig, eure Tochter ist ja kein Spielzeug..

Lg polar

PS: Das mit dem Unterhalt würde ich an deiner Stelle aber auch geklärt haben wollen

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Deine Ohnmacht dem Verhalten des Kindsvaters gegenüber kann ich verstehen.
Dem Gesetz nach sind Umgangsrecht und Unterhaltsrecht nicht miteinander verbunden.
Was das Umgangsrecht betrifft, gibt es kaum Fälle wo ein Umgang untersagt wird.
Selbst in Fällen wo der Umgangsberechtigte sich jahrelang nicht oder nur sporadisch um Umgang bemühte.
Die Realität sieht nun mal so aus: Der/die Umgangsberechtigte und das Kind können den Umgang immer gerichtlich einfordern.
Verweigert das Kind oder das Elternteil bei dem das Kind lebt den Umgang kann er mit gerichtlichen Maßreglungen und/oder Maßnahmen rechnen.
Nimmt der Umgangsberechtigte nicht oder nur unregelmäßig den Umgang wahr, hat er nichts zu befürchten, allenfalls den Zorn von Et oder Kind.

hiermal was zum Lesen:
Welche Rechte und Pflichten bestehen bezüglich des Umgangsrechts?

Das Gesetz verpflichtet die Eltern und sonstige Umgangsberechtigte ausdrücklich zur Kooperation (§ 1684 Abs.2 BGB). Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Beteiligten, vor allem also zum anderen Elternteil, beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Wenn der Elterteil, der das Kind betreut, gegen diese Verpflichtung verstößt, kann dies bei hartnäckigem und uneinsichtigem Verhalten seine Erziehungsgeeignetheit in Frage stellen. Dies könnte dann in einem Extremfall auch zu einer Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil führen.
Regelungen zur Durchführung des Umgangsrechts haben die Beteiligten genau zu beachten. Dies gilt insbesondere für:

* Bestimmungen über die Zeitpunkte, zu denen das Kind beim betreuenden Elternteil abgeholt und vom Umgangsberechtigten zurück gebracht werden muss;
* Die Vorbereitung des Kindes für das Umgangsrecht. Das Kind muss nicht nur bei der Abholung durch den Umgangsberechtigten "ausgehfertig" sein, sondern auch vom betreuenden Elternteil erzieherisch positiv auf das Umgangsrecht eingestimmt werden. Die Eltern - oder sonstige Beteiligte - sind gehalten, einander ohne offen gezeigte Feinseligkeit zu begegnen und die üblichen Höflichkeitsformen zu wahren. Gerade gegen diese Verpflichtungen wird in der Praxis häufig verstoßen;
* Verhinderungsgründe sind so rechtzeitig bekannt zu geben, dass die Beteiligten sich darauf einrichten können. Ob bei ausgefallenen Besuchsterminen Ersatztermine zur Verfügung gestellt werden müssen, richtet sich einmal nach einer vorhandenen Regelung und ansonsten danach, ob das Wohl des Kindes einen Ersatztermin erfordert. Dies wird bei zeitlich weiter auseinander liegenden Terminen eher der Fall sein als bei Terminen in enger zeitlicher Folge. Da auch diese Frage in der Praxis sehr bedeutsam ist, sollte eine Regelung immer auch die Frage von Ersatzterminen einbeziehen.

Solange sich ein Kind zu Besuch bei einem Elternteil aufhält, kann dieser in "Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" allein entscheiden (§§ 1687 Abs.1 S.4, 1687a BGB). Darunter fällt die Gestaltung des Besuchs, die Ernährung, Zeiten der Bettruhe, des Fernsehkonsums, Arztbesuch wegen einer spontan aufgetretenen Erkrankung usw. Nicht darunter fällt aber z.B. die Beteiligung des Kindes an einer gefährlichen Unternehmung oder eine aufschiebbare ärztliche Maßnahme.

Ich weiß, dass stößt ganz schön quer auf.
Aber wie du siehst sind vieles Dinge auf die du keinen Einfluss haben wirst. Nutze die Energie für Besseres :-)
Ich würde dem Vater anbieten, dass er mit der Kleinen den Geburtstag nachfeiern kann.
Mir selber würde im Traum nicht enfallen den Vater meines Strolches zu mir nach Hause zur Feier einzuladen.
Aber bei uns hat sich das Problem offensichtlich allein erledigt. Inzwischen trennen uns 500km, sein Desinteresse und seine Bequemlichkeit #huepf

Ob leiblicher Vater oder Ziehvater das Gleiche sind oder nicht ist eine subjektive Sichtweise.
Auf dem Paper sicher zwei verschiedene Dinge. Menschlich auch nur ist nicht im jeden Fall der leibliche Vater ein Gewinn für das Kind.
Für mich ist derjenige der Vater des Kindes, der sich um es kümmert, es liebt, Interesse zeigt und nach all seinen Kräften und Möglichkeiten versorgt bzw Versorgung sicherstellt.
In unserem Fall ist der leibliche Vater allenfalls der Erzeuger. Ganz ehrlich es lohnt sich keine Minute, die man sich wegen solcher Väter aufregt.
Klare Ansagen, Termine anschließend umdrehen und im eigenen Ermessen weitermachen.

Lieben Gruß
Karna

5

Dass Du ihm mit der Anzeige wg. Schwarzarbeit gedroht hast, war sicher nicht korrekt. Das ist sein Bier und sein Risiko. Begib Dich nicht auf dieses Niveau. Auch kannst Du ihm nicht das Kind komplett verbieten, wie ja bereits hier vielfach gesagt wurde.

Aber bei diesem Vater habe ich vollstes Verständnis, wenn Du Deine Rechtsmittel ausschöpfst, betreuten Umgang erbittest und nicht zulässt, dass er gar noch Eure trauten Familienfeiern mit seiner Anwesenheit zerstört.

Ich bin nach Deiner Schilderung überzeugt, dass er dem Kind nicht gut tut und man sollte den Kontakt wirklich auf das absolut machbare Minimum runterfahren. Ohne schlechtes Gewissen, denn die Kleine leidet daran nur.

"Mir bricht es fast das Herz, dass diese kleine Prinzessin keinen "richtigen" Papa hat, der mit ihr durch dick und dünn geht.

(Natürlich kümmert sich mein Freund rührend um sie, aber das ist ja nicht dasselbe?)
"

Ich kann nur wiederholen, was ich auch schon in dem anderen Thread sagte. Sie ist noch so klein - natürlich(!!) kann sie eine neue väterliche Bezugsperson gewinnen und all die Gefühle erleben, die kleine auf den Händen getragene Töchter mit ihren Vätern erleben dürfen.

Das hängt viel von Deinem Freund, viel von Dir und etwas von ihr ab - aber bei 3 Jahren kann sie eigentlich noch nicht so wahnsinnig einseitig und dauerhaft fixiert sein.

Deine Zweifel sollten eigentlich nicht existieren... Das sagt mir schon so einiges darüber, wie es zur Zeit bei Euch läuft.

Dein Freund muss ihr Herz gewinnen und ihr Vertrauen. Wenn er nur mutig daran geht und Du ihn kräftig unterstützt - gleichzeitig der Kontakt zum eigentlichen Vater gering gehalten wird - dann sollte "alles" drin sein.

Der "richtige" Papa zu sein ist einzig und allein(!!) eine Sache des Herzens, nicht der Gene.

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Du hast falsch gehandelt.

Ich verstehe Deinen Zorn, aber es hilft Dir nicht. Im Gegenteil: du gibst ihm Macht über dich.

Kommuniziere klar. Wende Dich an eine Anwältin, die ihn auffordert regelmässig den Umgang zu pflegen (mach 2 Vorschläge, wann) und teile ihm außerdem mit, welcher Unterhaltsrückstand besteht und fordere ihn zur Zahlung auf, widrigenfalls würdest Du Anzeige erstatten wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Wenn Du das Spiel gewinnen willst, dann musst Du strategisch vorgehen und solltest nicht so einen Quatsch machen wie Umgang von Unterhalt abhängig zu machen. Das sind 2 Paar Schuhe. Trotzdem solltest Du den Unterhalt gnadenlos beitreiben, es ist schließlich das Geld Deines Kindes.

Zu der Drohung mit dem Zoll: Erpressung ist eine Straftat! Wenn Du ihn anzeigen willst, dann zeig ihn an. Aber verknüpfe das nicht mit einer Forderung.

Gruß

Manavgat