Bundesverfassungsgericht

Hallo,
habe heute morgen im TV gesehen,das das Bundesverfassungsgericht nun das Sorgerecht auch für die Väter (nicht verheiratet) durchführen will..Wie sieht das denn aus? wird das rückwirkend für alle Kinder gemacht oder erst ab jetzt?

lg

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Ich denke jeder unverheiratete KV kann nun das Sorgerecht einklagen. Und das ist auch gut so!

Ute

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In jeden Fall find ich das nicht gut. Es gibt genug Elternteile die sich überhaupt nicht verstehen und wenn gerade die dann das geteilte SR haben wird es nur noch mehr stress geben was ja nicht gerade gut für die kinder ist!

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Eben, genau bei diesem Personenkreis leiden die Kinder doch unter der Unfähigkeit ihrer Eltern.

Gerade solche Eltern müssen dann eben lernen miteinander zurechtzukommen. Wenn es sein muß unter therapeutischer Anleitung.

Auch Kommunikation ist erlernbar

Ute

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Ich denke nciht das es rückwirkend gemacht wird, sondern da wirklich eingeklagt werden müsste.

Generell finde ich es nciht schlecht, nur sollte meiner meinung nach Unterschieden werden zwischen "in Beziehung" und "getrennt".

Ich befürchte wenn jeder Vater automatisch das Sorgerecht bekommt wird es mehr Frauen geben die den Staat bescheissen und sich lieber als Schlampe abstempeln lassen anstatt den Vater anzugeben.

Auf der anderenSeite finde ich es gut das auch mal die Rechte des Vaters gestärkt werden. Denn der scheint für viele Frauen nur zum Kinder machen und dann zahlen gut zu sein.

Lg Elli

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Hallo elli2803,


nun, wenn es jetzt verfassungswidrig ist, so war es das auch vor 20 + x Jahren, oder?


Das jetzige Urteil ist ja eine Korrektur des Urteils aus dem Jahre 2003, in dem der § 1626a vollmundig für nicht verfassungswidrig erklärt wurde.


Jetzt aber wird noch schnell der Begriff des "Kindeswohls" eingeführt, der bei einer Erteilung der elterlichen Sorge an einen unverheirateten Vater Maßstab sein soll.
Bei der pauschalen Erteilung der elterlichen Sorge an unverheiratete Mütter (§1626a) hat seltsamerweise aber niemand nach einem voraussetzenden ''Kindeswohl'' gefragt.

Ich halte elterliche Sorge in dem Maße wie sie im § 1626 steht für ein elterliches Grundrecht mit Menschensrechtsrang.

Ich frage mich, wie eine Erörterung des Kindeswohls kurz nach der Geburt gehen soll, ganz zu schweigen von einer (möglichen) vorgeburtlichen Erörterung.


Frauen werden Probleme damit haben, den Staat zu ''bescheissen'', denn ein sorgewilliger Vater kann durchaus seine Vaterschaft erfolgreich einklagen, und ich hoffe, dass dann solche mutwilligen Mütter das (unsinnige) Verfahren auch bezahlen müssen.

MfG krypa

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Hallo krypa,

klar war es auch vor x Jahren verfassungswidrig, das würd ich nciht bestreiten. Allerdings denke ich das es dem Staat bzw ja eher dem Gericht einfach zu viel Aufwand wäre jetzt die Geburten der letzten 18 Jahre durchzugehen und jedem Vater gerichtlich das Sorgerecht zuzusprechen. Bis sie damit fertig wären, wären die meisten Kinder volljährig ;-)

Ich halte auch das Sorgerecht für ein Grundrecht jeden Elternteils. Nur was macht man mit den Sorgeunwilligen? Wird es weiterhin die Möglichkeit geben das Sorgerecht abzugeben bzw gar nicht erst anzunehmen? Das ist für mich eine wirklich berechtigte Frage.

Das "Kindeswohl" als Maßstab zu nehmen ist lächerlich. Woher will man wissen wie Mann/Frau nach der Geburt mit dem Kind umgeht, in welchen Kreisen es sich bewegt. Das kann man weder bei einem noch beim anderen sagen.
Ich kenne einige alleinerziehende Väter die sich besser um die Kinder kümmern als so manche Mutter. Einer davon hat nicht mal das Sorgerecht für Tochter und Stiefsohn. Die Mutter will die Kinder nicht, aber das Sorgerecht. Wo ist da die Logik? Wer denkt da an das Kindeswohl?

Nun, ich lass mich überraschen wie es jetzt letztendlich umgesetzt wird.

Lg Elli

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Wie schon geschrieben muss geklagt werden; hat mit rückwirkend oder zukunftsorientiert nichts zu tun....gut, dass der Vater meines Kindes nie Sorgerecht kriegen würde, denn wie gesagt er weigert sich SEIN Kind zu sehen, würde aber garantiert das Sorgerecht wollen, um mir Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen...ist ja nun nicht so, dass es immer die Frauen sind.

Gut, dass es Einzelfallentscheidungen bleiben und ich denke es nützt nix als Frau in Panik zu verfallen.

Ich bin mal auf die ersten Gerichtsverfahren gespannt und wie es weitergeht #winke

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Hallo mapue,

wie stellst Du Dir denn kurz nach der Geburt eine Einzelfallentscheidung über kindeswohlorientierte Vergabe der elterlichen Sorge an einen uer Vater
vor?


MfG krypa

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Weißt du das Schöne ist, dass JEDER Richter unabhängig entscheidet!

Bedeutet also es gibt keine allgemeingültige Meinung #winke

Ich kann dir sagen worauf ICH achten würde, wäre ich Richterin:

Wie war die Beziehung (und natürlich nicht nur auf die Länge bezogen), war es ein One-Night-Stand, wie ist die Trennung verlaufen, warum, wie ist der Kontakt jetzt, wie kümmert sich welcher Elternteil und und und

Desweiteren geh ich schwer davon aus, dass solche Verfahren auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen werden.

Letztlich SCHÄTZE ich, dass die Gerichte, wenn sie erstmal in dieser Thematik drin sind, denn ich denke die ersten Verfahren werden sehr verhalten ablaufen, großzügig das Sorgerecht an die Väter verteilen werden (um der allerhöchsten Rechtsprechung gerecht zu werden) und Frau dann die Gelackmeierte ist, wenn sie sich irgendwann das Sorgerecht zurück erkämpfen muss, weil deutlich wird, dass Man(n) ihr nur Steine in den Weg schmeißen wollte und seine Zustimmung laufen verweigert.
Ich fürchte DAS wird der Regelfall.

Hier sei aber auch erwähnt für die, die es nicht wissen, dass das Bundesverfassungsgericht POLITISCH AUSGERICHTET zusammengestellt wird ;-)

Heißt, dass sich alles wieder ändern kann und nach der nächsten Bundestagswahl alles wieder anders juristisch ausgelegt wird.

Deswegen arbeite ich so gern in der Juristerei, denn jede Lösung kann die Richtige sein ;-)


DAS mal als meine Meinung.

LG #winke

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