Unterhaltsvorschuss Stiefpapa???

Auf dem Bogen für den Unterhaltsvorschuss folgendes steht:

Kein Anspruch besteht, wenn

- das Kind mit einem Elternteil und einem Stiefelternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt
oder
- der allein erziehende Elternteil wieder geheiratet hat oder eine Lebensgemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner eingegangen ist

Soo und daher bin ich verunsichert. Ich lebe nicht mit meinem Ex zusammen, jedoch aber mit meinem neuen Freund (aber auch erst seit 5 Monaten) und habe nicht neu geheiratet.

Ist er nun ein Stiefelternteil oder nicht? Hätte da sonst nciht auch Partner gestanden?

Habe ich nun ein Anrecht oder nicht? Mich irritiert dieses Wort Stiefelternteil...

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Stiefelternteil wird man nur durch Heirat ;-)

Also hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.


Lg Elli

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Das stimmt nicht:

Ein Stiefvater ist ein Mann, der in einer Lebensgemeinschaft mit einer Frau oder auch mit einem anderen Mann lebt und dadurch für ein durch den Partner in diese Beziehung eingebrachtes Kind eine soziale Vaterrolle einnimmt.

Rechtliche Beziehung
Mit der Bezeichnung Stiefvater ist noch keine rechtliche Beziehung zum Kind gegeben. Besteht zwischen dem Stiefvater und dem Elternteil eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind Stiefvater und Stiefkind verschwägert. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beziehung kann nur durch Adoption entstehen, jedoch kann der Stiefvater durch Einbenennung in Deutschland dem Stiefkind seinen Familiennamen geben.

Der Begriff Lebensgemeinschaft bezeichnet die Tatsache, dass sich meist zwei, manchmal auch mehr Personen zusammentun, um gemeinsam zu leben (Koresidenz). Darüber hinaus umfasst eine Lebensgemeinschaft nicht nur eine soziale und wirtschaftliche Gemeinschaft, sondern oft auch eine sexuelle Gemeinschaft. Es gibt allerdings auch nicht sexuelle Lebenspartnerschaften, sowie solche, die getrennt wirtschaften.

LG janamausi

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#augen

Hauptsache mal was geschrieben....Es ging nur um dem Unterhalt...

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Hi,

solange ihr nicht heiratet, bekommt du den Unterhaltsvorschuss.

lg

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Hm, also schlau werd ich da auch net mehr draus.
Eigentlich ist es wirklich so; das man heiraten muss um Stiefelternteil zu sein !
ABER im 2. teil steht ja dann, nett verpackt das dies auch für eine Lebensgemeinschaft gillt - allerdings geht es da ja nur um Gleichgeschlechtliche Beziehungen - womit homosexuelle Paare übrigens ganz schön verarscht werden.
Ich würd an deiner Stelle beim Jugendamt anrufen und fragen, weil so ganz einige werden wir uns ja hier nicht ;-)
Ich glaube allerdings wirklich mal gelesen zu haben, so dämlich es auch ist, das, der Unterhaltsvorschuß weckfällt sobald sich die Hausgemeinschaft durch einen Zuverdiener vergrößert - auch wenn es damit den leiblichen Vater NICHT von seinen Unterhaltspflichten entbindet, für den Staat ist damit ihre Pflicht getan.

LG

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Stimmt nicht, nur durch Heirat.

Steht so auch im 2. Abschnitt.

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"BER im 2. teil steht ja dann, nett verpackt das dies auch für eine Lebensgemeinschaft gillt - allerdings geht es da ja nur um Gleichgeschlechtliche Beziehungen - womit homosexuelle Paare übrigens ganz schön verarscht werden. "

So ein Unsinn!

Mit "Lebensgemeinschaft" ist die "Ehe" unter gleichgeschlechtlichen Paaren gemeint - die heißt nämlich "gleichgeschlachtliche Lebensgemeinschaft".

Also sorry, aber der Sachverhalt ist doch höchst simpel: Wer verheiratet ist, bekommt keinen UHV.

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Lebensgemeinschaft = ein Paar.

Sofern du mit einem Mann zusammenlebst, gilst du nicht als alleinerziehend.

Es ist wie in SGBII, daß man davon ausgeht, dass der neue Mann für dich und das Kind als Familie einsteht.

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Eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist ein gleichgeschlechtliches Paar!


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"Sofern du mit einem Mann zusammenlebst, gilst du nicht als alleinerziehend."

Das ist für die Steuerklasse 2 richtig...für UHV hingegen hat es keine Relevanz.

Sie bekommt ihn, so lange sie nicht wieder heiratet.

Das war bei mir vor ein paar Jahren auch so und hat sich m.W. nicht geändert.

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"Unterhaltsvorschuss bei Stiefkindverhältnissen

Soweit der leibliche Elternteil nicht von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, ist ein Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Das Kind hat jedoch grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Elternteil mit seinem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt."


http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93592.html


Unverheiratet=Unterhaltsvorschuss


Ich weiß nciht was für einige so schwer daran ist das zu verstehn.

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Aloha Du,

danke für die Frage, die mir heute auch in den Sinn kam.

Der Vater meines Minis zahlt momentan auch keinen Unterhalt und ich bekomme den Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn. Ich wohne allein mit ihm, habe aber einen Freund; irgendwann wird das Zusammenziehen wohl auch ein Thema sein.

Da weiß ich ja nun, dass ich den Vorschuss weiterhin erhalte, solang ich nicht heirate #blume

Liebe Grüße,

Ae