Trennung - muß ich zum Jugendamt???

Hallo!

Mein Freund und ich haben uns getrennt. Wir haben zwei Kids zusammen. Er sagt, er würde jeden Monat auf jeden Fall was für die Kids zahlen, soviel er könne! Kann ich es dabei belassen oder muß ich trotzdem die Trennung oder so beim Jugendamt melden???
Muß ich mich generell überhaupt irgendwo melden wegen der Trennung??? Ich weiß da überhaupt gar nicht bescheid...

LG Cedriana

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du kannst A. eine beistandschaft beim JA holen (das sind Schnarchnasen die sich ewig zeit lassen oder B. zum Anwalt gehen und Kindesunterhalt einfordern ( sonst zahlt er wie er gerade lustig ist) und bitte denk daran einen dynamischen Titel zu erwirken und den unbegrenzt.
C. wenn ein Kind noch unter 3 ist fordert der Anwalt auch gleich betreuungsunterhalt für dich.
D. Wenn du das alleinege SR hast laß es dir vom JA bestätigen das erleichter dann Anmeldungen im Kiga und Schule und beim Ausstellen von Ausweisen sowie eröffnen von konten

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Also, ich vertraue da schon meinem Ex, wenn er sagt, er zahlt, was er auch kann. Und wir teilen uns das Sorgerecht...Muß ich da irgendwas beachten oder tun???

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jetzt sagt er er zahlt, wa sist wenn er eine Neue hat? da ist das geld doch dann besser in urlaub und Freizeit angelegt
Bei GSR mußt du beachten das das Kind nur im Umkreis von 50 Km umziehen darf

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Hallo.

Es ist immer sinnvoll, den Unterhalt titulieren zu lassen (dynamischer Titel), da kann Dich das Jugendamt beraten. Leider bleibt, wenn es ums Geld geht, von gütlichen Einigung oft genug nicht viel übrig.

Wenn Du auf keine staatlichen Gelder angewiesen bist, könnt Ihr Euch natürlich so einigen ... ansonsten muss Dein Freund bei der ARGE eh offen legen, da Unterhaltszahungen vorgehen.
In der Düsseldorfer Tabelle könnt Ihr nachlesen, was Dein Freund zu zahlen hat (das halbe Kindergeld ist von dem angegebenen Betrag abzuziehen).

Du selbst kannst nach der Trennung Deiner Steuerklasse in die 2 ändern lassen.

LG

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Das Jugendamt ist ein Amt, welches ich immer außen vor lassen würde, solange es geht.

Einige Dich mit Deinem Ex auf einen Unterhaltsbetrag mit dem Du leben kannst. Sofern nicht irgendwelche Ämter (ARGE) ins Spiel kommen, unterliegt das eurer Verhandlung, orientieren kann man sich an der "Düsseldorfer Tabelle". Die ist aber kein Gesetz. Ihr könnt euch auf mehr oder weniger EINIGEN.

Hinfällig ist das, wenn die ARGE Dich sponsort. Dann muss der Unterhaltsbetrag für die Kinder schon stimmen. Allerdings kann man den Unterhalt auch beim Notar für ca. 20 Euro titulieren lassen.

LG

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Müssen musst Du gar nichts. Erstmal ist die Trennung eure Privatsache, wenn ihr euch einig seid und selbst versorgen könnt geht es eigentlich niemanden was an. Einzig Deine Steuerklasse kannst Du allein erziehend mit Kind in die II ändern lassen, dazu darf dann kein zweiter Erwachsener in Deinem Haushalt gemeldet sein. Das ist erstmal alles.

Brauchst Du oder Dein Ex öffentliche Gelder sieht die Sache allerdings anders aus.

Lichtchen