Vatterschaftsanerkennung

Hallo alle zusammen!#winke

Ich bin Zwillingsmama. Bin alleinerziehend.
Ich war jung und dumm und bei der Geburt meiner Kinder den Vater als unbekannt angegeben. :-(
Wir sind jetzt zusammen und ich möchte, dass die Kinder sein Name tragen und er als Vater anerkannt wird.
Wie soll ich vorgehen. Was soll ich machen und ist das denn überhaupt möglich Vater "unbekannt" als "bekannt" zu machen. Ich weiss natürlich, dass die Geburtsurkunde nicht mehr geändert werden kann. Was mache ich denn jetzt?

Ich bedanke mich für alle Antworten
LG
Gadostj

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Hallo,

also ob es möglich ist erst unbekannt und dann bekannt...da kenne ich mich nicht aus.


Was aber die Geburtsurkunde angeht...die kann man ändern.

Mein Ex hatte mir damals seine Geburtsurkunde nicht gegeben, so stand ich zuerst alleine in der Geburtsurkunde meines Kindes...später hatte ich die Geburtsurkunde von meinem Ex und konnte ihn nachtragen lassen in die Geburtsurkunde meiner Tochter.

Frage da besser mal beim JA nach oder Standesamt, die können dir da sicherlich weiterhelfen oder eben auch ein Anwalt.

LG

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Aha! Das wusste ich nicht! Ich versuche es... Danke :)

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Doch, man kann die Geburtsurkunde ändern lassen. Geh zum Standesamt, nimm alle Unterlagen mit, die Du hast und laß das ganze ändern. Sollte problemlos möglich sein.

Liebe Grüße von Swety

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Muss ich da nichts mehr machen? wird einfach so geändert? Wusste ich nicht. Aber ich versuche es :)

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Hallo.

Ich hoffe sehr für Dich, dass Du bis dato weder Alg II noch Unterhaltsvorschuß bezogen hast.
Der Dir bekannte Vater der Kinder wäre nämlich vorrangig vor allen anderen Leistungen zum Unterhalt verpflichtet gewesen und ist es weiterhin.
Damit hast Du einen Leistungsbetrug begangen und neben der Rückzahlung der erhaltenen Leistung, ist auch eine Strafanzeige seitens der Ämter möglich.

Des weiteren hast Du Dich, wenn Du den Vater als unbekannt angibst, obwohl er Dir bekannt ist, einer Personenstandsfälschung schuldig gemacht. Auch das kann rechtliche Konsequenzen für Dich haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung

Ich finde es ja sehr löblich, dass Du nun den Vater angeben willst (wobei ich davon ausgehe, dass Du das nur tust, da Ihr jetzt zusammen seid und es ansonsten nicht gemacht hättest), aber Du solltest eben auch wissen, dass die Konsequenzen weitreichender sein können als einfach nur einen Eintrag auf der Geburtsurkunde und eine Namensänderung (die ich übrigens für nicht sonderlich schlau halte, da sie nicht rückgängig zu machen ist und bei dem Hickhack bis jetzt, würde ich an Deiner Stelle nicht davon ausgehen, dass die Beziehung auf Dauer ist).

Der Vater der Kinder muss die Vaterschaft anerkennen. Das könnt Ihr auch beim Jugendamt machen.

LG

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Unterhaltsvorschuß keine. Ich habe ALG2 erhalten. Etwas mehr als halbes Jahr. Dann ist er zu uns gezogen und ich gilt nicht mehr als alleinerziehende. sein Lohn wurde auf uns 4 geteilt und das reichte. Ich weiss das alles ein Fehler war, aber damals glaubte ich es sei richtig was ich tat. Jetzt bereue ich es sehr, und wollte eben wissen, ob das möglich wäre es irgend wie in Ordnung zu bringen.

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Hallo.

Das erhaltene Alg II wirst Du zurückzahlen müssen, da der Vater Deiner Kinder ja offensichtlich leistungsfähig ist und auch Dir zum Unterhalt verpflichtet war (in welcher Höhe Du zurückzahlen musst, kommt darauf an, wie viel Unterhalt er an dich hätte zahlen können).

Du hast einen astreinen Leistungsbetrug begangen und neben der Rückzahlung der Leistung ist es gut möglich, dass eine Strafanzeige auf Dich zukommt.
In Ordnung bringen kannst Du es nur insofern, dass Du jetzt mit offenen Karten spielst und zu Deinem Fehler mit allen Konsequenzen stehst.

Ich frage mich nur, wie Du überhaupt auf die Idee gekommen bist, dass es richtig sein könnte, was Du tust?

LG

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Wie Hedda schrieb, hast du dich strafbar gemacht wenn du öffentliche Gelder genommen hast mit dem Wissen wer der Vater ist, und damit musst du nun eine gute Erklärung haben wie du das nun doch weisst wer der Vater ist. Viel spass

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Hallo,

das mit dem strafbar machen sehe ich nicht so.

Als ich meinen Sohn auf dem Standesamt angemeldet habe, hat der Standesbeamte nur abgewinkt, als ich ihm den Namen des KV sagen wollte. Das sei überhaupt nicht relevant. Es würde sowieso erst einmal "Vater unbekannt" eingetragen, wenn noch keine offizielle Anerkennung der Vaterschaft vorliege.

Der KV meines Sohnes hat 1 Jahr später die Vaterschaft anerkannt, in der Geburtsurkunde steht aber immer noch "Vater unbekannt".

Wobei mein Sohn inzwischen darüber nicht unglücklich ist, nachdem er den KV kennenlernen durfte.

Ich würde Kontakt zum KV aufnehmen, ob er die Vaterschaft offiziell anerkennen will. Damit die Kindern den Namen des KV annehmen können, brauchst Du sowieso seine Zustimmung.

Sollte er die Vaterschaft nicht anerkennen wollen, bliebe Dir nur eine Vaterschaftsfeststellung, die auch das Jugendamt in die Wege leiten kann.


LG

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Hallo.

Dass beim Standesamt erst einmal "Vater unbekannt" eingetragen wird, so lange keine Vaterschaftsanerkennung oder Feststellung vorliegt, ist richtig ...

... es bleibt aber immer noch die Frage, WO sie "Vater unbekannt" angegeben hat. Wenn das bei ARGE und/oder Jugendamt war und sie Leistungen erhalten hat, ist das durchaus eine Personenstandsfälschung und Leistungsbetrug.
Etwas anderes ist es, wenn bei diesen Behörden der Vater angegeben wurde, aber bis dato eben noch nicht anerkannt, respektive festgestellt wurde. Dann wird er, sobald er als Vater eingetragen ist, in Regress genommen - rückwirkend versteht sich.

LG

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