Kennt sich jemand mit dem " Umgangsrecht bei Säuglingen " aus ?????

Bin hier völlig am verzweifeln , weil ich nie konkrete antworten bekomme ... weder vom Sozialdienst beim Jugendamt oder beim Anwalt !
Wie schaut denn das nun in der Praxis aus mit dem Umgangsrecht bei Säuglingen ... Wieoft sollte die Besuchszeit sein und wielange ? Meine kleine ist jetzt 7monate alt und ihr Erzeuger kommt zweimal die Woche Mo u. Di für jeweils eine Stunde ... Das ist im aber zuwenig , er will sie öfter und länger sehen und will das auch auf Krawall durchsetzten ... Er will beim Jugendamt begleiteten Umgang anfordern ... Machen die das überhaupt ... Einen Säugling aus der gewohnten Umgebung holen ?Sollte ich vieleicht noch dazu sagen , wir waren nicht verheiratet , haben aber beide das Sorgerecht . Vieleicht kann mir jemand von euch konkrete antworten darauf geben wie das laufen soll mit dem Besuchsrecht !
Danke schonmal für ein paar antworten
LG Nicole

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Hey,

könnt Ihr Euch nicht ohne das JA verständigen!?

Ich find es super, wenn er die Kleine so oft sehen möchte...spricht denn etwas dagegen!?Wie lange sieht sie ihn schon so regelmäßig?

Fynn sieht seinen Papa momentan fast jeden Tag...und ich bin froh um jede Minute,die die beiden miteinander verbringen...

Aber da Du vom "Erzeuger" sprichst bekomm ich fast das Gefühl,dass Ihr Euch nicht gut versteht!? *g*

LG
Maike mit Fynn

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Gut verstehen , geht so ... wenn alles so läuft wie er möchte verstehen wir uns gut ...
Ich muß dazu sagen , das er trockener alkoholiker ist und dazu noch phsychische probleme hat ... das heißt , er hat eine sehr geringe Geduldsgrenze und rastet schnell aus wenn es nicht so läuft wie er will .
Er möchte über alles und jeden die macht haben ... genau aus dem grund habe ich auch angst im die kleine alleine zu überlassen . Ich habe schon zwei kinder aus erster ehe und weiss wie er teilweise mit ihnen umgegangen ist ... Ich habe jetzt 5 jahre das spielchen mitgemacht , das er abgehauen ist wenn er mal wieder an seine grenzen gekommen ist und ihm alles zuviel wurde und dann bereut er wieder und jammert wie sehr er mich vermist u.s.w . und ich hab ihn immer wieder genommen . Letztes Jahr ist nun durch , ich sage mal einen Unfall die kleine entstanden und selbst in der Schwangerschaft ,ist er ständig abgehauen und hat sich wochenlang nicht gemeldet ...
Kurz nachdem die kleine dann da war , wurd ihm wieder alles zuviel und hat das mit uns beendet . Nur diesmal wollte ich ihn nicht mehr zurücknehmen und seitdem ist das ganze theater ... erst war er dreimal die woche da , was ich jetzt halt auf zweimal gekürzt habe , weil er sich hier so daneben benommen hat ... Kontroliert meine Wohnung auf neue Sachen , geht an Bilder oder Briefe die rumliegen , macht abwärtende bemerkungen gegenüber meinen neuen bekannten u.v.m . ..
Von daher möchte ich wissen wie das nun ausschaut mit dem umgangsrecht ... Er soll die kleine ja sehen dürfen und auch kontakt aufbauen aber erstmal halt soviel wie im zusteht, so das ich bei mir und meinen Kindern auch mal einen normalen Tagesablauf wieder reinbekommen .
Durch seinen ständigen druck den er auf mich ausübt , hab ich schon echt probleme meinen Alltag zu bewältigen weil ich nicht weiss was er noch alles in petto hat ...
Nur um die kleine geht es ihm schon garnicht mehr , für ihn ist grad nur Macht , Kontrolle und Recht zu bekommen wichtig ...
Ich weiss , hört sich vieleicht bischen nach gekränkter eiltelkeit an , weil er mich alleine gelassen hat ... aber nö ist es nicht !
Hab einfach nur angst das er die kleine genauso kaputt spielt wie er uns die letzten jahre kaputt gemacht hat !
Ich glaub das kann auch nur jemand verstehen wie trockene alkoholiker mit depressionen ticken , die mit solchen Menschen schonmal zu tun hatten :-(...
Oh man jetzt hab ich mich hier voll geoutet was ...

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Darf ich mal was fragen?
Warum teilt man mit so jemandem wie deinem Ex das Sorgerecht ?
Seit 5 Jahren nur Theater und dann machst du das?
Ihr habt beide Sorgerecht ,also hat er auch das Recht ,sein Kind zu sehen und irgendwann wird er sie auch mitnehmen dürfen ,wenn es nichts gravierendes gibt,was dagegen spricht.

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Bin kein Anwalt, aber Mutter. Und als Mutter gebe ich dir den Rat, es zuzulassen, dass er das Kind häufiger bzw. länger sieht als es bis jetzt der Fall ist. Er gehört zu den Vätern, so hat es den Anschein, die sich um ihr Kind kümmern wollen, und ich würde dir raten ihm da keine Steine in den Weg zu legen, damit er nicht später irgendwann den Kontakt zum Kind ganz abreißen lässt, weil keine Bindung zwischen den Beiden besteht.

Es ist genauso sein Kind wie deines und er möchte an dessen Entwicklung teilhaben, möchte sehen, wie es wächst und Fortschritte macht, wie es anfängt zu laufen und zu sprechen.

Ich denke nicht, dass es en Rausreißen aus der gewohnten Umgebung des Kindes bedeutet, wenn er z.B. mal mit ihr in den Park geht für ein paar Stunden, oder sie mal bei ihm übernachtet.
Bei Trennungskindern ist es nunmal so, dass sie zwei zu hause haben.
Wenn ein Baby mal bei der Oma übernachten würde, würde doch auch keiner sagen, man reißt es aus seiner gewohnten Umgebung heraus, oder wenn man mal mit seinem Kind verreist.

Das Jugendamt einzuschalten halte ich persönlich für keine gute Lösung, weil es die Fronten irgendwie verhärtet. Ihr seid Erwachsen, könnt ihr euch nicht zum Wohle der Kleinen vernüftig einigen???

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Bin kein Anwalt, aber Mutter. Und als Mutter gebe ich dir den Rat, es zuzulassen, dass er das Kind häufiger bzw. länger sieht als es bis jetzt der Fall ist. Er gehört zu den Vätern, so hat es den Anschein, die sich um ihr Kind kümmern wollen, und ich würde dir raten ihm da keine Steine in den Weg zu legen, damit er nicht später irgendwann den Kontakt zum Kind ganz abreißen lässt, weil keine Bindung zwischen den Beiden besteht.
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Stimme zu! Hinterher ist das Gejammer groß, wenn er keinen Bock mehr hat.

Das hingegen:

***oder sie mal bei ihm übernachtet.*** ist zumindest bei einem Stillkind nicht praktikabel. Und deswegen sollte das stillen auch nicht aufgegeben werden.

Bei Säuglingen sollten eher Möglichkeiten gesucht werden, dass der Vater es für jeweils 2-3 Stunden zu sich nimmt oder z.B. über Mittag, wenn es dann schon isst.

LG, Nele

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Hallo,

wenn der Vater regelmäßig bei der Kleinen ist und Du nicht mehr stillst, was spricht denn dagegen, wenn er sie 2-3x pro Woche für paar Stunden holt? Es ist doch gut, dass er eine Bindung zu ihr aufbauen will.

Später wird es dann eben ausgedehnt, bis sie über Nacht bleibt, dann übers Wochenende.

Hast Du ernsthafte Bedenken, wenn ja welche oder ist es DEIN Trennungsschmerz?

Er ist doch ihr Papa?

LG

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Hallo.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie der Umgang gestaltet werden muss. Nur Empfehlungen. Bei Säuglingen und kleineren Kindern sollte der Umgang öfter stattfinden, um eine Bindung herzustellen.

Wenn sich die Eltern nicht einigen könne, muss derjenige, der mit der Regelung unzufrieden ist, vor Gericht gehen, damit der Umgang festgelegt wird.

Ob ein Gericht in Eurem Fall einen begleiteten Umgang anordnen würde, sehe ich weniger ... zumindest sehe ich dafür keinen Grund. Das Kind wird ja schon regelmäßig vom Vater besucht, warum sollte der Umgang dann jetzt z.B. beim Kinderschutzbund mit einer neutralen Person stattfinden?

Ich denke aber, dass Du ein sieben Monate altes Kind auch durchaus auch schon mal für einen längeren Spaziergang (zwischen den Stillzeiten, falls Du noch stillst, wenn nicht, wird der Vater eben mit Fläschchen ausgestattet) mitgeben kannst.

Der Vater hat übrigens kein Besuchsrecht, sondern ein Umgangsrecht ... und damit natürlich auch das Recht, den Umgang freier zu gestalten als 2x die Woche einen einstündigen Besuch bei Euch daheim.
Übernachtungen müssen allerdings noch nicht sein, wobei da auch grundsätzlich erst einmal nichts dagegen sprechen würde, wenn Du eben z.B. nicht mehr stillst.

LG

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Ich muss meinen Vorrednern Recht geben. Sei froh, dass der Mann sich um sein Kind kümmern möchte. Es gibt so viele Väter, die mit ihren Kindern nichts zu tun haben wollen oder sie nicht gut behandeln.
Ich finde es wichtig, dass dein Kind einen Papa hat, den es auch oft sehen darf, und auch allein sehen darf. Mit sieben Monaten sollte ein Spaziergang, ein Besuch im Schwimmbad o.ä. schon drin sein. Übernachten ist vielleicht ein bisschen früh, aber 2, 3 Stunden am Stück musst du ihm schon zugestehen.
Sieh es doch positiv: Je mehr Bezugspersonen ein Kind hat, desto besser, und du hast jemanden, mit dem du dich besprechen kannst, wenn du mal Probleme in Bezug auf das Kind hast. Und du hast immer mal ein paar Stunden zwischendurch, in denen du kinderfrei hast und dich entspannen kannst. Ich finde das weder negativ für dich noch für dein Kind, im Gegenteil.
GLg Yvonne

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Sie muss niemanden in die Wohnung lassen!

Gruß

Manavgat

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Ich würde ihn an Deiner Stelle nicht in die Wohnung lassen und beim Jugendamt ebenfalls nach betreutem Umgang fragen.

Mehr als 1 x in der Woche werden die vermutlich gar nicht organisieren....

Komm mal zur Ruhe.

Gruß

Manavgat

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"betreuter Umgang"?

Was für Argumente sprechen denn dafür?

Warum gibt sie die Tochter nicht für kurze Zeit mit?

Kein Problem mit dem Vater in der Wohnung etc.

Weil sie "Angst" hat soll der Umgang soweit wie gesetzlich möglich eingeschränkt werden und sogar betreuter Umgang her?

Wenn der Vater "Angst" hat wenn die Mutter das Kind hat was soll denn dann alles passieren. Nichts stimmt?

Gruß
parzifal

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Gib ihm Euer Kind für kurze Zeit mit (1-3 Std.) und lass ihn nicht mehr in die Wohnung.

Für betreuten Umgang sehe ich keinen Anlaß.

Wenn Du konkrete Gründe nennen kannst warum Euer Kind gefährdet ist dann solltest Du sie nennen. Ich hab "Angst" bist keiner. Du möchtest ja sicher auch nicht, dass er mit "ich hab Angst" irgendwelche Einschränkungen gegenüber Dir durchsetzen kann.

Und Deine Probleme mit ihm haben beim UMgang nichts zu suchen.

Welche Schäden befürchtest Du also KONKRET die der Vater bei Eurem Kind anrichten wird, dass der Umgang soweit aks möglich reduziert werden muss?

Versuche das doch mal zu erläutern (aber immer in Bezug auf drohende Schäden zum Kind und nicht mit Problemen zwischen Euch)?