Alleinerziehend, 2 Kinder. Grundbedarf und Hilfe vom Jugendamt

hallo zusammen,

ich bin mit 2 kindern alleinerziehend und habe jetzt einen vollzeitjob angenommen. vorher hatte ich unterstützung durchs sozialamt (sgb II) und für meine kinder wurden vom jugendamt zum teil die betreuungskosten für krippe / kindergarten und die schule (hort) übernommen. solange ich mit dem gehalt weiterhin unter meinem grundbedarf liege, stockt das sozialamt die leistung auf und dementsprechend zahlt auch das jugendamt weiterhin die anteiligen betreuungskosten.

nun meine frage: wenn ich mit dem gehalt knapp über der sgb-II-grenze liege, zahlt das sozialamt ja logischerweise nichts mehr. was aber ist mit dem jugendamt?? also wenn ich zum beispiel 50 euro über der sgb-grenze liege und das jugendamt nicht mehr bei den betreuungskosten unterstützt, müsste ich auf einmal ca 370 euro zahlen. damit würde ich wieder unter meinen eigenbehalt rutschen... das kann ja eigentlich nicht sein?

wisst ihr, wie das geregelt ist?

vielen dank für eure antworten!

gruß
ks

1

Wenn du kein ALG 2 mehr bekommen würdest,könntest du eventuell Wohngeld beantragen.
Wegen den Betreuungskosten am besten beim JA selbst nachfragen.

2

hallo und danke

beim jugendamt nachfragen habe ich versucht, die geben aber keine auskunft (!?).

3

Die werden dir doch sagen können , bis zu welchem Verdienst man einen Zuschuß beantragen kann.

4

Es gibt mehrere Zuschüsse, die du beantragen kannst, beim Sozialamt kannst du Wohngeld und Kindergartenschuss beantragen. Bei der Familienkasse kannst du den Kindergeldzuschuss beantragen. Das richtet sich zwar alles nach deinem Gehalt ABER man wird nicht alleinegelassen. Schlechter als vorher wird es dir nicht gehen! Kindergeldzuschuss solltest du mal googlen.

LG und viel Glück!

Jenny

5

Hallo.

Wenn Du jetzt aus dem Alg II-Bezug rausfällst, kommt eventuell Wohngeld und Kindergeldzuschuß in Frage ... auf alle Fälle die Anträge stellen.

Wenn bei Euch der Elternbeitrag des Kindergartens nach Einkommen berechnet wird, musst Du einen dementsprechenden Antrag beim Jugendamt stellen.

LG

6

Nein.

Es ist keine alles oder nichts Regelung. Wenn Du mehr verdienst, dann musst Du einen Teil der Kosten selbst tragen.

Gruß

Manavgat

7

hi,

also ich hatte das vor ein paar jahren auch. war alleine und habe knapp 1100.- netto gehabt, plus uvg, also insg etwas über 1200.-. hatte dann auch einen zuschuss zum kiga beantragt u der wurde erst abgelehnt. habe dann widerspruch eingelegt und bin da persönlich hin und habe denen mal vorgerechnet, dass die rechnung, wenn ich 385.- kigakosten selbst tragen muss, hinten u vorne nicht aufgeht. ich hatte zb 450 euro warmmiete, 385.- kiga, spritkosten zur arbeitsstelle etwa 100.- und private kv.. da wäre nichts mehr zum leben übrig geblieben!

ich habe dann immerhin einen teil der betreuungskosten übernommen bekommen. 120.- plus essen musste ich alleine tragen.
das ist aber wie gesagt schon etwas her (2006).

also ich denke schon, dass du da etwas bekommst. und wie schon gesagt wurde auf jeden fall wohngeld beantragen! und diesen kinderzuschlag, da kenne ich mich aber nicht mit aus.

lg

8

also es ist auf jeden fall absolut krass, dass man wenn man arbeiten geht und eben an diesem existenzminimum liegt (aber kein ergänzendes hartz 4 mehr bekommt.. ich lag ohne witz damals 6.- über dem satz), schlechter gestellt ist, als ein hartz 4 empfänger. da man eben betreuungskosten selbst zahlt, und zb spritkosten zum arbeitsplatz (waren bei mir täglich 60km).
unterm strich hatte ich dann wirklich weniger, als der sozialhilfeempfänger.

und dann immer auf die allein erziehenden!! könnte ich mich drüber aufregen. die sowieso schon ums überleben kämpfen und versuchen da alleine auf die beine zu kommen...

unser staat sollte sich da langsam mal gedanken machen!
ich fänd es zb absolut fair, wenn bei ergänzendem hartz 4 zb bei allein erziehenden das kindergeld nicht angerechnet würde.
dass man als allein erziehende nicht absolut ins soziale abseits rutscht und gewährleistet ist, dass das kindergeld absolut auch für das kind verwendet werden kann.

9

... denn auch als allein erziehende muss man eine mind. 2 zimmer wohnung unterhalten (die man heute selten unter 500-600 euro bekommt). dann meist wenn man arbeitet ein auto. strompreise gestiegen, mit benzinkosten fange ich jetzt mal garnicht an (man geht ja wirklich pleite, wenn man viel tanken muss, um zur arbeit zu fahren).
oder zb kleidung fürs kind. das finde ich auch heftig, was das heutzutage kostet (da war vor 5 jahren family ein schnäppchen, heute sind das annährend doppelt so teure preise).
schulmaterial, sinnvolle freizeitgestaltung. ich habe für 1x kino diesen monat zb 40.- gelassen (mit parkhaus u popcorn). zum vergleich 75-100 euro sind mein haushaltsgeld für 1 ganze woche...

ich erlebe das live. rechne viel, führe haushaltsbuch. wir verkneifen uns auch wirklich viel. um aber einen einigermaßen angemessenen lebensstandard für meinen sohn herzustellen, also mit kleinem geld, muss ich mir ganz schön was einfallen lassen... mir ist es aber trotzdem wichtig, dass er es nicht ganz so zu spüren bekommt, was eigtl auf mamas konto los ist.

unser staat vergisst da eine "randgruppe". er schert alle über einen haufen! als allein erziehende, die vorrübergehend auf ergänzendes hartz 4 angewiesen ist, weil unter 3 jahren einfach die betreuungsplätze fürs kind mau sind (jedenfalls hier) wird man ja quasi gleich gestellt mit denjenigem langzeitarbeitslosen, der sich evtl nicht mal bemüht.
und wenn ich jetzt zb eine hartz 4 familie durch rechne, wo meinetwegen mama+papa+kind vorhanden sind, haben die wenigstens zusammen so viel geld, dass sie wenigstens überleben können.

naja. das ist ein endloses thema..

weiteren Kommentar laden