Wie läuft das mit dem Unterhalt?

Hallo ihr lieben,

ich habe vor, mich von meinem Lebensgefährten zu trennen, weil die Gefühle für eine Beziehung einfach nicht mehr stark genug sind. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die im November 4 Jahre alt wird.

Frage, wie läuft das jetzt mit dem Unterhalt für die kurze? Muss ich meinen Anspruch irgendwo geltend machen oder wie funktioniert das?

Ich selber gehe in Teilzeit arbeiten. Habe ich evtl auch Anspruch auf irgendwelche staatlichen Hilfen? (Unterhalt muss er mir nicht zahlen, dass weiss ich selber)

Danke für eure Hilfe.

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Du kannst beim Jugendamt den Vater anschreiben lassen das er seine Unterlagen zur Prüfung und Berechnung des Kindesunterhaltes abgibt, von denen bekommt ihr dann beide Bescheid wieviel er zahlen muss (Düsseldorfer Tabelle).

Da du Teilzeit arbeiten gehst kannst du bei deiner zuständigen ARGE bzw Jobcenter oder KoBa oder wie auch immer sich das bei euch schimpft, ergänzendes ALG II beantragen. Unterhalt, Kindergeld und Arbeitseinkommen wird natürlich angerechnet, du hast allerdings auch nen Freibetrag und kannst die Haftpflicht deines eventuell vorhandenen PKW´s absetzen. Geld für Unterkunft und Heizung steht dir auch zu, die Höhe des ergänzendes ALG II´s muss da dann berechnet werden.

LG Julia

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Deinen Anspruch geltend machen musst Du so gesehen beim Kindsvater. Man muss aber nicht gleich zu Ämtern rennen.... es geht auch ohne. Ihr wisst sicher was er verdient, guckt in der Düsseldorfer Tabelle als Anhalt und einigt euch auf einen Betrag, den er für sein Kind zu zahlen hat. Fertig.

Und dann müsstest Du langfristig Deine Teilzeittätigkeit auf Vollzeit umstellen, damit Du mehr Geld verdienst und besser leben kannst.

Lichtchen

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Es ist nicht richtig, dass er Dir keinen Unterhalt zahlen muss. Wenn es Gründe gibt, warum Du Teilzeit arbeitest - z. B. keine Vollzeitbetreuung verfügbar - dann auch über den 3. Geburtstag des Kindes hinaus. Kindesunterhalt muss er zahlen, zuzüglich Betreuungskosten für das Kind und eventuellen Sonderbedarf.

Ich würde eine Anwältin aufsuchen, zwecks Beratung.

Wenn Dein Einkommen + Kindergeld + Kindesunterhalt (wenn er denn gezahlt wird) nicht ausreicht, dann kannst Du ergänzend ALG2 beantragen.

Gruß

Manavgat