Kind krank.. KV weigert sich zu betreuen

Hallo ihr Lieben,

ich bin so sauer... Der KV und meine Tochter haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis.. wir haben GSR.. Nun ist meine Tochter wieder krank und ich mache zur Zeit eine Umschulung, da ich in meinem alten Beruf keine Stelle gefunden habe. Nun habe ich aber blos max 30 Fehltage, da ich sonst nicht zur Prüfung zugelassen werde von der Steuerberaterkammer.

Der KV weigert sich auch mal das kranke Kind zu betreuen, da er angeblich andere Probleme hat. Ich bin so sauer und auch echt verzweifelt. Ist das Sorgerecht nicht auch eine Sorgepflicht?? ...

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Nein, leider nicht.

Allerdings: was tut er, wenn Du ihm das Kind in den Arm drückst und gehst?


Käme mal auf einen Versuch an, am besten bringst Du sie bei seiner Arbeitsstelle vorbei.

Manche Väter sind sooooo zum Kotzen. Alle Rechte haben wollen, aber Pflichten?

Gruß

Manavgat

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Leider geht das nicht, da ich gar nicht weiß wo er zur Zeit arbeitet. Er ist selbstständig und könnte sich somit seine zeit noch viel besser einteilen..

Ich hab so eine Wut, er macht es sich so einfach...

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Klar ist es gemein, aber er kann doch auch nicht einfach alles stehen und liegen lassen,weil das Kind krank ist.
Ich kann beide Seiten irgendwie nachvoziehen, da aber das Kind bei dir lebt,hast du auch eine Betreuungsmöglichkeit in der Situation zusuchen.

Wenn du jetzt schon um deine 30 Fehltage bangst, muss ja anscheinend schon öfter was vorgefallen sein.

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Hallo,

du bekommst doch Unterhalt.

Besorge deinem Kind ein Platz in einem Hospiz.

Grüsse

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In einem Hospiz ?!?

Soll das Kind jetzt sterben gehen oder was ?

Benutze doch mal bitte ein deutsches Wörterbuch, bevor es noch peinlicher wird.

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gehts noch? ...

Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln...

einfach nur peinlich

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Was mir hier ein bisschen sauer aufstösst, dass es Dich jetzt, da Du ein Kinderbetreuungsproblem hast anscheinend das erste Mal stört, dass der Vater nicht im gleichen maße Sorge für sein Kind übernimmt wie Du.

Jetzt pochst Du darauf, dass er sich ja auch mehr kümmern sollte, war Dir das vorher egal?

Es ist nun mal so, das Kind lebt bei Dir, also bist Du auch für die Kinderbetreuung zuständig und der Vater hat in der Regel ein Umgangsrecht, aber seine Aufgabe ist nicht, den Babysitter für Dich zu spielen.

Ich könnte Deine Wut verstehen, wenn Du Dir Gedanken machst, dass das Kind den Vater nie an seiner Seite hat, wenn es krank ist. Aber das scheint ja nicht der Punkt zu sein, Dir geht es ja um DEINE Ausbildung, nicht um das kranke Kind.

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Woher weißt du denn ,daß es sie jetzt das erste mal stört,daß der Vater keine Sorge übernimmt?

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Also ich schrieb "anscheinend", wissen kann ich es natürlich nicht.

Die TE hat hier sehr viel geschrieben um sich und ihre Situation zu erklären und es wäre nur logisch gewesen, sie hätte auch erwähnt, dass sie es schon immer bedauert hat, dass der Vater nur wenig zeit mit seinem Kind verbringt.

In keinem Posting habe ich gelesen, dass ihr das Kind leid tut, sie schreibt nur, dass sie jetzt ein Problem wegen der Ausbildung bekommt und er deswegen die Pflicht hätte sich auch um das Kind zu kümmern.

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Wie ist denn die Betreueung normalerweise geregelt?
Ist er denn dran mit der Betreueung?
Darf er seine Tochter auch betreuen wenn er Dir nicht vorrangig aus der Patsche hilft?
Habt ihr das Wechselmodell oder ist er nur ein WE Papa??

Also, wäre er mit der Betreueung dran oder nicht?
Gruß
my-opinion

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Sie schrieb, dass er nur einmal im Monat das Kind holt.
Von daher finde ich es absurd, sich darauf zu verlassen, dass er den günstigen Babysitter mimt, er scheint ja eh kein großes Interesse an dem Kind zu haben!

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Solange die Mehrheit es bequemer findet, die Verantwortung für die Betreuung komplett auf die KM abzuwälzen statt auch mal den KV in die Pflicht zu nehmen, wird es für ae KMs (und ihre Kinder kaum besser).

Solange kein (ausreichender) Betreuungsunterhalt für (hier) die KM gezahlt wird, sollte die Betreuung auch in Krankheitsfällen auch in der Verantwortung des KV liegen.

Denn mit in diesen immergleichen Diskussionen endet es nun damit, dass auf Betreuungsunterhalt ab dem 3 Lebensjahr des Kindes und in der Mehrheit der (Mangel)fälle auch vorher kein Anspruch besteht, aber bitte auch die staatliche (Sozial)hilfe nicht in Anspruch genommen, sondern gearbeitet werden soll. Das an sich ist schon eine Ungleichverteilung der Rechte und Pflichten. Wenn dann auch nur die KM für Notbetreuung gerade stehen sollen, verschlechtern sich ganz allgemein die beruflichen Chancen der ae KM versus des nur "wenn-ich-Lust-und-Zeit-habe"-KV.

Umdenken ist angesagt - zum Wohle der Kinder.

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Hier liegt der Fall aber etwas anders.

Die TE ist grundsätzlich der Meinung, dass das Kind bei ihr am besten aufgehoben ist und hat anscheinend kein besonderes Problem damit, dass er bisher nur wenig für sein Kind da war.

Erst jetzt, da sie ein Betreuungsproblem hat pocht sie auf seine Pflichten. Aber nicht, was seine Verantwortung dem Kind angeht, sondern will nun von ihm entlastet werden.

Wenn Du von Umdenken sprichst, dann bin ich da ganz auf Diener Seite.

Aber nicht in der Form, dass Väter noch mehr zahlen sollen und dazu noch den Babysitter spielen sollen.

Sondern dass Mütter sich nicht bei der Babyplanung darauf ausruhen, dass ja der Mann die ganze Familie finanzieren wird und dann im Trennungsfall hilflos dastehen und plötzlich umschulen müssen oder sich zum ersten mal ernsthafte Gedanken ums Geld verdienen machen.

Erst dann, wenn Mütter sich auch verpflichtet fühlen sich eine finanzielle Grundlage zu schaffen um sich selber finanzieren zu können, dann können wir hier von einer gerechten Verteilung der Rechte und Pflichten sprechen.