Was sind die Pflichten der Väter

Hallo,

Anlass meines Beitrages ist eine E-Mail des leiblichen Vaters unseres Sohnes.
Er fragte mich welche Pflichten er als Vater denn hätte.
Düsseldorfer Tabelle und die Kontoverbindung seien ihm auch nicht bekannt.

Außerdem sei es ja nur noch eine Frage der Zeit wie lange es sich die Menschen gefallen lassen würden, dass sie für Nahrung ect Geld geben müßten...#kratz

Beim ersten Lesen musste ich ja innerlich grinsen.
Uncle google gibt bei der Suche nach Pflichten des Vaters nur Beiträge über die Auflistung über die Rechte des Vaters.#schmoll

Deshalb meine Frage an euch:
Was sind die Pflichten des Vaters ohne elterliche Sorge und wo sind sie "verbrieft"?
Oder hat der Vater neben der Unterhaltspflicht nur verbriefte Rechte?

Ich bitte bei der Beantwortung außer Acht zu lassen das manche Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen usw.
Hier soll es nur um Pflichten gehen denen sich ein Vater entziehen oder erfüllen kann.

Vielen Dank
Karna

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Huhu,

so viel ich weiß hat ein Vater ohne Sorgerecht etc. nur die Pflicht Unterhalt zuzahlen ansonsten kann er sein Kind mit allem was dazu gehört völlig ignorieren!

lg

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hallo Karna,

leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben,aber grinsen musste ich auch.

Heut ist wohl wieder der tag solcher Väter......

Meiner hat mir heut ne SMS geschrieben,dass ich im die bankverbindung schicken soll.

Ich hab sie ihm beim letzten Umgang erst schriftlich mitgegeben.
Aber ich bin ja auch Schuld,wenn er ein Treffen nicht wahrnimmt,weil er den Tag vergessen hat#klatsch

Dieser Text könnte auch von meinem Ex kommen!
Aber er würde eher nach seinen Rechten fragen und mir sagen,dass ich die Pflichten weg lassen soll.

Bin gespannt auf andere Antworten

LG

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Hallo, na die Bankverbindung hatte er von mir per Einschreiben mit einer Zahlungsaufforderung bekommen...
Na vielleicht hat er sie versiebt, das kann ja vorkommen :-)

Da ich nun weiss dass sein "Zahlungswille" offensichtlich am fehlen der Bankverbindung scheiterte werde ich ihm die selbstredend noch mal per Mail und per Einschreiben zusenden :-D

Rechte fordert der KV im Moment nicht ein aber das ist seine Sache, solange der Zwerg nicht von sich aus seinen Vater sehen will.
Er nimmt sich lediglich das Recht mir zu schreiben wie ich das Kind erziehen soll#rofl
Ich solle ihn frei von Besitzdenken erziehen,damit ihm der Übergang in eine neue Zeit leichter falle#schwitz
Er macht es mir echt schwer ihn ernst zu nehmen .

Das immer die anderen Schuld sind ist ja eine weit verbreitete Tasache :-D

LG
Karna

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theoretisch hat das kind ein recht auf umgang, das heißt umgekehrt der vater eine pflich dazu, aber zwingen geht ja nicht und bringt außerdem nix. ansonsten unterhalt.
lg

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Die sehr wichtige Unterhaltspflicht hast Du genannt.

Bei den anderen Pflichten ist weniger die Frage welche es gibt, sondern können diese praktisch durchgesetzt werden?

Wie zwingt man jemanden zu tatsächlichem Handeln/Tun (z.B. zum Umgang)?

In der Praxis ist das ja gar nicht möglich wenn ein befriedigendes Ergebnis dabei rauskommen soll.

Gruß
parzifal

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Danke für deine Antwort!

"Bei den anderen Pflichten ist weniger die Frage welche es gibt, sondern können diese praktisch durchgesetzt werden? "

Welche Pflichten wären es denn?

"Wie zwingt man jemanden zu tatsächlichem Handeln/Tun (z.B. zum Umgang)?

Umgang ist ein Recht was man einfordern kann (den Erfolg lassen wir mal hier ausser Acht)
aber es ist keine Pflicht!
Ich habe gesetzlich verbrieft ein Wahlrecht aber keine gesetzlich verbriefte Wahlpflicht.
Ich habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung das bedeutet nicht dass ich die Pflicht dazu habe.

Hier würden mich echt mal die Pflichten die ein Vater ohne elterliche Sorge hat interessieren.

Lieben Gruss
Karna

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Er hat keine Pflichten.

Er kann sich gänzlich aus eurem Leben raushalten. Die Pflicht Unterhalt zu zahlen hat er natürlich.

Gleiches gilt im übrigen auch für Mütter.

Man kann nunmal niemanden zu seinem Glück zwingen.


Ich würde mal versuchen, das andersherum aufzuschlüsseln: Welche Rechte hat ein Kind? (und hierzu gibt es viel zu lesen). Und dann sollten beide Elternteile versuchen, dem Kind diese bestmöglich zu gewähren.

LG
ploetschi

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1. Zum Unterhalt ist der Vater verpflichtet
2. Das Umgangsrecht besteht beidseitig: Sofern das Kind das Recht auf Umgang wahrnimmt, ist der Vater verpflichtet den Umgang zu gewähren. Gleiches gilt umgekehrt.

Mehr fällt mir nicht ein.

LG, H.H.

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Ich würde sagen keine (außer der Unterhaltspflicht)! Genauso wenig wie eine Mutter ohne Sorge neben der Unterhaltspflicht (und für unwillige Mütter ist es u.U. sogar möglich sich davon zu befreien) weitere Pflichten hat.

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Mir ist klar das Mütter ohne Sorge dieselben Pflichten haben wie Väter ohne Sorge.
In meinem Fall ist aber der Vater ohne Sorge und das hat gute Gründe.
Letztlich können sich auch Väter problemlos der Unterhaltspflicht entziehen.

Hier ging es nicht darum was ein Vater für Pflichten hat die eine Mutter nicht hätte :-)

Karna

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Ich kenne keinen Vater,der es letztlich geschafft hat nie zu bezahlen.Eher noch Fälle in denen solange mit fiktivem Einkommen hantiert wurde bis der Unterhaltsschuldiger in Teufels Küche kam.Aber gut,das ist ein anderes Thema. Worum gehts dir dann genau? Deine Frage hast du ja schon selbst beantwortet.

Für Eltern gibt es nur die Unterhaltspflicht (und auch nur wenn sie leistungsfähig sind)
aus anderen Rechten der Kinder kann man nicht zwangsläufig eine Pflicht für die Eltern konstruieren. Deswegen keine Pflicht zum Umgang oder zur Sorge.

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Achso wirf doch einen Blick ins BGB zB § 1626

Genau genommen gibt es aber gar keine Pflichten für Eltern,denn die können sich durch Freigabe zur Adoption ja "befreien" (natürlich nur gemeinschaftlich, wenn Papa will aber mama nicht,hat er Pech- umgekehrt gehts glaube ich schon)

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Es besteht eine Unterhaltspflicht, rein rechtlich.
Mehr nicht.

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Hallo rmwib,

es gibt da noch eine ''Umgangspflicht'':

§ 1684 BGB
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum
Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils
anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt,
wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


Sie ist praktisch kaum durchsetzbar.


Mfg krypa

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Absatz (1) verstehe ich nicht ganz:
Wenn das Kind ein Recht auf Umgang hat und daraus für jedes Elternteil eine Verpflichtung erwächst, warum ist es umgekehrt nicht genauso?
"Jeder Elternteil ist zum Umgang ... brechtigt" - entsteht daraus nicht auch eine Umgangspflicht des Kindes?

Kann ich also als verlassener, aber umgangsberechtigter Vater von dem Kind Umgang verlangen?

LG, H.H.

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Aus allen Rechten ergeben sich automatisch auch Pflichten...nur sind letztere leider meistens umgehbar, sofern man(n) sie nicht wahrzunehmen gedenkt.

Es besteht die Pflicht zur Unterhaltszahlung...und das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen wird somit zur Pflicht des KV. Aber, wie gesagt, ist das ggf. reine Theorie, weil es in der Praxis nicht eben selten anders läuft.

Vielleicht solltest du dem Vater deines Kindes mal nahhebringen, was du von ihm erwartest bzw. dir wünschen würdest...