Unterhaltszahlung

Hallo...

ich habe mal eine Frage... Geht aber nicht um mich, sondern um einen Freund...
Er is verheiratet und hat aber ein Kind mit einer anderen Frau und zahlt für dieses auch Unterhalt... Jetzt is seine eigene Frau auch von ihm schwanger... wird die Unterhaltszahlung fürs uneheliche Kind da neu berechnet??? Immerhin hat er ja jetzt selbst viel höhere Ausgaben durchs eigene Baby oder ändert sich da nix??? Derzeit zahlt er glaube ich 500,-€.

Weiß da vllt jemand eine Antwort???

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alle Kinder sind gleichberechtig-unabhängig ob ehelich oder nicht.
Alles was über seinem Selbstbehalt liegt, wird unter den Kindern aufgeteilt. Das erste Kind bekommt natürlich mit der Zeit immer etwas mehr Unterhalt als das jüngere, wg der Altersgrenzen. (s. dazu Düsseldorfer Tabelle)

Das wird ihm sein Anwalt oder das Jugendamt aber auch alles erklären.

Wenn die Mutter des neues Kindes nun auch noch komplett von ihm versorgt werden will, dann könnte das eng werden, weil die Kinder wie gesagt Vorrang haben, da wird sie selber für sich aufkommen müssen, wenn es nicht reicht- aber sie wird ja auch Elterngeld bekommen.

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Hallo

Es wird nicht alles über dem Selbstbehalt auf die Kinder verteilt. Wenn er 4000 Euro verdient, muss er nicht alles über 950 auf die Kinder verteilen.

Bianca



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ich hab mich verlesen, ich hab in meinem SonntagsHirn verstanden, dass 500,- für Unterhaltszahlungen übrig bleibt #sorry

...was jedoch nichts an den Ansprüchen ändert ;-)

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Moin,

das ist pauschal schwer zu sagen. 500 Euro ist ein "komischer" Betrag, wie alt ist denn das Kind? Es scheint jedenfalls kein Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle zu sein, aber vermutlich verdient er dann so viel, dass sich da für das erste Kind nicht viel ändert.

Je nachdem wieviel er verdient und wieviele Unterhaltsberechtigte er hat (hat die uneheliche Mutter auch noch Anspruch, weil das Kind unter drei Jahre alt ist??), rutscht er in der Düsseldorfer Tabelle um 1-2 Spalten runter, das macht dann de facto vielleicht eine Minderung um 20-50 Euro. Er muss aber darauf achten, dass ein gültiger Titel bedient werden muss. Lässt die Mutter ihn nicht freiwillig ändern, muss er auf Titelherausgabe klagen.

LG