halbes Kind auf die Steuerkarte?

Hallo,
und zwar ich habe ein Anliegen es geht um den leiblichen Vater meiner Tochter.
Er hat kein Sorgerecht, die Vaterschaft wurde gerichtlich festgestellt aber nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ( zumindest auf dem Exemplar das ich besitze)
Mein Ex drängt mich darauf ihm eine Kopie der Geburtsurkunde auszuhändigen für seinen Arbeitgeber aber ich weiger mich diesbezüglich, ich möchte nicht das mein ex dafür Vorteile gewinnt, da er sehr unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. meine Tochter ist 3 das erste Jahr hat er gar nicht gezahlt vom zweiten Jahr ca. 7 mal und dieses Jahr glaub 2 mal oder so, alles in allem kein Verlass ob er zahlt oder nicht!
Und ich weiss auch nicht ob ihm das wirklich was bringt wenn er seinem Chef die Geburtsurkunde aushändigt wenn er da nicht mal als Vater drauf steht?
Ja, vielleicht will ich ihm damit eins auswischen weil er sich einfach nen scheiß um sein Kind kümmert und dann noch unregelmäßig zahlt aber ich will wirklich nicht das er davon provitiert.

Kann ich ihm diese 0,5 verweigern?

Vorallem will ich auch nicht das er eine Kopie der Geburtsurkunde hat, will nicht wissen was er damit noch so alles anstellt... (er ist ex Alkoholiker und Drogenabhängiger) ( und ja ich war dumm damals -.-)
Ich hoffe das mir jemand mein Anliegen beantworten kann
danke schon mal im voraus
lg

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Wenn dein Ex keinen Unterhalt zahlt ,steht ihm auch der halbe Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte nicht zu.
Wenn er aber sowieso nicht in der Geburtsurkunde steht, wird sie ihm doch sowieso nichts nützen.
Würde er drin stehen,könnte er sich selbst eine Kopie der Urkunde besorgen.

2

Könnte er dies nicht einfach ändern lassen, wenn er mit dem Vaterschaftstestergebnis bzw. gerichtlichen Urteil über die Vaterschaft zum Finanzamt geht oder sogar die Geburtsurkunde ändern lässt. Er ist ja schließlich der Vater hab diese nur nie ändern lassen weil ich es nicht einsehe das ein Vater mit drauf steht obwohl er dieses Kind immer geleugnet hat.
Oder ist das meine Aufgabe diese zu ändern?

5

Die Geburtsurkunde ist nur eine Abschrift des Eintrags auf dem Standesamt. Mit der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft wurde dieser automatisch aktualisiert.

Sprich jede neu ausgestellte Urkunde enthält den Eintrag des Vaters.

Lass ihn sich die Geburtsurkunde selber besorgen.

LG, Christine

3

Eine Geburtsurkunde ist nichts weiter als ein aktueller Auszug aus dem Register des Standesamtes.
Wenn er schlau ist, lässt er sich nicht von dir ans Bein pissen, sondern geht gleich zum Standesamt. Als Vater hat er ein Anrecht, dass man ihm eine Geburtsurkunde aushändigt!

Damit geht es dann zum Finanzamt und lässt sich 0.5 Freibeträge eintragen, das kannst du ebenfalls nicht verhindern.

Hast du einen Unterhaltstitel gegen ihn? Super! Dann kann er damit nachweisen, dass er regelmäßig Unterhalt zahlt, wenn du nicht pfändest, bist du selbst schuld!

Also, über die Steine, die du deinem Ex in den Weg legen willst (aus gekränkter Eitelkeit?), sollte er nur lachen.

"ja ich war dumm damals" - hat sich das geändert?

4

hallo,

gibt ihm doch das halbe kind auf der lohnsteuerkarte, soll er sich aber selber drum kümmern wie er an die papiere kommt! Ich kann dir nur empfehlen, zum Jugendamt zu gehen und dir ein Unterhaltstitel zu holen, denn dann muss er zahlen! Wenn nicht, holt das für dich der gerichtsvollzieher!

lg

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Hi,

ob er davon profitiert oder nicht entscheidest nicht Du sondern das Finanzamt.

Mit der Geburtsurkunde als Nachweis für seine Vaterschaft zahlt er weniger Pflegeversicherung und erhöht damit (wenn auch nur marginal) das unterhaltsrelevante Einkommen.

Was soll er mit der Urkunde bitte anstellen können? Außerdem, wenn er nun mal der Vater IST, dann hat er auch einen Anspruch auf die Geburtsurkunde.

LG

7

Und will dann wiederum keinen Unterhalt zahlen usw. usw.

Bei der Vorgeschichte des Vaters stellt sich auch die Frage, ob er überhaupt leistungsfähig ist?

Zahlt er nicht voll, obwohl er könnte und müsste? Oder zahlt er nicht voll, weil er nicht leistungsfähig ist?