Sonderkosten Unterhalt

Hallo,

also schonmal vorweg, ich suche hier nicht nach Wegen den KV auszunehmen, finanziell zu ruinieren oder mich selbst im namen meines Kindes zu bereichern...gibt ja genug boese Zugnen hier, da muss man schonmal vorsichtig sein.

Also der KV zahlt Unterhalt und die Erstausstattung haben wir uns auch geteilt. Nicht 50:50 sondern jeder hat geguckt was er bekommen kann und so hielt sich das in etwa die Waage.

Unterhalt wurde vom JA ausgerechnet, damit sich keiner ueber den Tisch gezogen fuehlt und er hat einen Titel dafuer unterschrieben, zahlt per Dauerauftrag am 3. eines jeden Monats.

Nun ist meine Frage wie es mit Sonderkosten aussieht, die zwangsmaessig irgendwann mal anfallen werden (Schulbeginn, etc.) Inwiefern kann man da auf Unterstuetzung vom KV hoffen? Was ist fair ihm gegenueber, also nach was kann ich fragen - will ja nix verlangen was unverschaemt sein koennte (also generell geht alles an Unterhalt fuer die Tagesmutter drauf, die kleine lebt vom Kindergeld).

Was denkt ihr? Wir haben ein relativ freundschaftliches Verhaeltnis.

Manchmal denke ich hatl dass er ja (verstaendlicherweise) sehr froh ist dass ich arbeiten gehe und ich demnach auch keinen Unterhalt von ihm kriege...(was ich ernsthaft auch nie von ihm verlangen wuerde, hab da meinen Stolz...:p). Aber ich will halt auch nicht dastehen als jemand, der ihn ausbnehmen moechte, denn dem ist ja nicht so.

Freue mich auf sachliche Antworten.

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http://www.elsiki.de/sonderausgaben-neben-unterhalt-was-muss-und-was-kann

Lies Dir das mal durch, ich denke dann bist Du schlauer. und kannst schonmal anfangen, für die vorhersehbaren Kosten wie Schulbeginn zu sparen. Inwiefern der Vater euch unterstützen wird ist dann letztendlich seine Sache. Fragen kannst Du ja immer, bei verlangen siehts dann schlecht aus.

Den letzten Absatz kapier ich nicht so ganz, aber wir sind alle froh, dass Du arbeiten gehst ;-). Das ist nichts worauf man stolz sein könnte sondern gehört irgendwie zum leben dazu.

Lichtchen

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Danke dir, sehr Hilfreich! Das werde ich dem KV mal ausdrucken.

:-D

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Biddeschön. Aber die Idee weiter unten mit den Konto und den 20 EUro monatlich für Sonderausgaben finde ich auch echt klasse.

Lichtchen

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Frag Ihn doch wenn es soweit ist ob er sich beteiligt oder auch jetzt schon, ob er am Ranzen was zahlt oder Sporttasche zusteuert, mein Mann hat freiwillig sich beteiligt müssen tut er es nicht.

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Ich würde zusehen, dass ich diese Kosten allein zahlen kann (sparen), wenn der Papa dann was dazu geben/kaufen möchte, ist das fein.

Bei uns war es z. B. so, dass der Vater dem Sohn zum Kita-Start den Rucksack schenken wollte. Danach gefragt hätte ich nicht, habe mich aber gefreut, dass er daran gedacht hat.

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Hallo :-)

ich teile mir mit meinem Ex Mann immer die Kosten für Klassenfahrten. Ansonsten bekomme ich den gesetzlichen Mindestkindesunterhalt für die Kinder und kaufe alles selbst.

Meine Freundin hat mit ihrem Ex Mann ein Unterkonto eingerichtet, wo beide im Monat je 20 € einzahlen. Schon seit der Trennung (da war der Kleine 4). Alle anfallenden Sonderausgaben werden von diesem Konto gezahlt.

Die Idee mit dem Unterkonto ist ja gar nicht schlecht (oder Sparbuch, kann man sich ja aussuchen )
20 € verplempert man sonst so im Monat.

Was die Betreuungskosten angeht. Ich habe damals vor Gericht die hälftige Zahlung der Betreuungskosten durch den Kindsvater zugesprochen bekommen sowie die hälftige Zahlung der privaten Krankenversicherung für die Kinder. (Ist leider nur der gerichtliche Weg möglich gewesen). Ich wollte auch keinen Unterhalt für mich und bin ab den ersten Tag der Trennung wieder voll arbeiten gegangen.
Sprech mal mit ihm. Ich hoffe ihr bekommt das mit dem "Betreuungskosten" so hin.

(Ach so....Essenskosten sind bei den Betreuungskosten rausgenommen, die musst du allein tragen. Der Anteil des Vaters ist im Kindesunterhalt beinhaltet)

Liebe Grüße

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Huhu,

danke dir, das ist echt eine gute Ide mit dem Zusatzkont, da hatten wir auch schon von gesprochen. Hatten aber auch gesagt dass wenn er z.b. mal in den ski urlaub faehrt er auch die ski schule fuer die kleine von diesem geld bezahlen kann usw...vielleicht sollte ich das einfach mal einrichten lassen...

Vielen Dank fuer die Tips.

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(also generell geht alles an Unterhalt fuer die Tagesmutter drauf, die kleine lebt vom Kindergeld).

Nicht Dein Ernst!

Entweder der KV ist leistungsfähig, dann trägt er mindestens die Hälfte der Betreuungskosten

und/oder

das Jugendamt springt (auf Antrag) ganz oder teilweise ein.

Stolz ist in meinen Augen oft ein Synonym für harmoniesüchtig. Problem dabei: den Kindern fehlt die Kohle (oder die gute Betreuung).

Gruß

Manavgat

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hehe, ja Harmoniesuechtig auch, aber auch ein wenig stolz da ich nach sovielen Jahren Studium auch gern so unabhaengig wie Moeglich waere. Dieser Stolz geht natuerlich nur soweit wie alles funktioniert, wenn es an was fehlt frage ich natuerlich nach (daher auch meine Frage hier...). ;-)

Das mit der Teilung der Betreuungskosten wusste ich bis heute nicht (habe ich in einem anderen Strang gelesen und ich denke der KV weiss auch nichts davon. Zahlen kann er glaub ich, aber ich denke, er wird da ein wenig empfindlich sein (naja oder seine Neue)...muss mal gucken wie ich das nun angehe.

Ist das dann teil des "Unterhalts"? Denn der wurde vor Kurzem ja neu berechnet und ich habe, soweit ich weiss, erst in zwei Jahren das Recht auf eine Nachberechnung.

hm. Aber auch schade, dass einen keiner ueber solche Moeglichkeiten informiert. Ich dachte echt, dass die Betreuung komplett von mir getragen werden muss wenn ich arbeiten gehen moechte. Ich meine, ich war ja beim JA und habe wegen allem nachgefragt, da hat keiner gesagt, dass ich auch dafuer Unterstuetzung verlangen kann.

Danke aber!!

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Nein. Betreuungskosten sind unabhängig vom Unterhalt mindestens hälftig zu tragen.

Empfindlichkeiten hin oder her. Fordere ihn schriftlich auf, Dir die Hälfte ab sofort zu überweisen und teile ihm mit, dass Du auf eine Nachzahlung bisheriger Beiträge verzichtest.

Freundlich, nett und bestimmt.

Und seine "Neue" ist hier nicht von Belang.

Alles Gute

Manavgat

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Also eigentlich musst du vom Unterhalt die VORHERSEHBAREN Kosten tragen - so die gesetzliche Regelung. Die Einschulung kannst du 6 Jahre lang planen - also eindeutig vorhersehbar ;-). Wie der Papa das dann freiwillig handhabt, ist seine Sache. Genauso wie von Großeltern, Bekannten,... Geschenke kommen können, kann eben auch der Papa etwas schenken.
Kosten für Betreuung sind auch TEILWEISE umlegbar auf den Papa. Dazu müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist, muß der Papa nur Betreuungskosten für Krippe/Tagesmutter (anteilig) zahlen, wenn die Mama in der Zeit auch arbeitet, denn dann entfällt ja ein Teil des Betreuungsunterhaltes, den er sonst zahlen müsste an die Mama. Im Alter von 3-6 Jahren müssen die Kosten für einen Halbtagsplatz immer vom Kindesunterhalt getragen werden. Erst die zusätzlichen Gebühren für einen 2/3 oder Ganztagsplatz können wieder anteilig auf den Papa umgelegt werden. Die zusätzlichen Gebühren wie Windel-, Getränke-, Essens-, Spielegeld sind immer vom Unterhalt zu tragen.
Außerdem gibt es noch die Regel, dass ab einer gewissen Unterhaltshöhe solche Sonderkosten des Unterhalts nur noch bedingt geltend gemacht werden können.

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Huhu,

danke dir! Das hilft.

Ja, ich brauche ja nur Betreuung wenn ich arbeiten gehe. Nen Babysitter fuer nen kino-Abend bezahl ich natuerlich aus eigener Tasche, genauso wenn sie mal zur Tagesmutter geht weil ich privat etwas vorhaben sollte...waere anders ja schoen dreist...:D

Vielen Dank!!

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Hier hast du nochmal allen "Sonderbedarf" aufgelistet:

http://mein-recht.de/sonderbedarf.htm

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Wobei diese Liste mit Vorsicht zu genießen ist, denn da stimmt ziemlicher Blödsinn drin:

Besonders der Punkt "Betreuungskosten" ist falsch, da hier nur die Betreuung in der KiTa als Sonderbedarf gilt (weil die so exorbitant wertvoll ist).

Der Punkt mit dem Halbtagskitaplatz ist schmarrn, und wiederspricht sogar direkt dem

Eintrag unter "Betreuungskosten".

Klassenfahrt: Darzustellen das dies nur im Einzelfall Sonderbedarf ist und gleichzeitig "meistens ja" zu schreiben ist schon insich wiedersprüchlich.

Säuglingserstausstattung: Kenne ich weder einen Gesetzestext noch ein Urteil das dies sagen würde.

Umzugskosten: Siehe oben. Welche unvermeidlichen und unvorhersehbaren Umzugskosten sollten bitte für ein Kind entstehen? Die Umzugswünsche des betreuuneden Elternteiles hat der UH-Zahler nicht zu sponsorn.

Arztkosten - und dazu gehören auch Zahnarztkosten: Völliger Blödsinn. In diesem Land werden alle notwendigen Behandlungen bei Kindern vollständig von der KV bezahlt. "Notwendig" und gleichzeitig "nicht erstattet" gibt es schon per Definition nicht.
Eine Sonderleistung unter der Prämisse "Des zahlt der UH-Zahler ja dann als Sonderbedarf" buchen geht natürlich nicht.

Mir scheint die Liste frei erfunden zu sein un entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage !

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Na dann wuensche ich dir Kinder, die entweder eine massive Zahnfehlstellung haben oder gar keine. Das Zwischending zählt nämlich die KK nicht...nur als Beispiel. Und die Selbstbeteiligung, die man nach erfolgreicher Behandlung nach X Jahren wiederbekommt ist vielleicht auch nicht für jeden so leicht aus dem Aermel zu schütteln.
Und dann gibt es sogar noch sehr viele Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel, die die Kasse gar nicht oder nur zum Teil tragen - bei Behinderten Kindern macht das dann richtigen Spass. Gerade dann, wenn es darum geht (lebensnotwendige, medizinisch anerkannte) stationaere Therapien zu bekommen oder ausländische Medikamente zu erhalten, weil der Hersteller das Medikament in Deutschland vom Markt genommen hat (die Zulassung ist aber für den deutschen Markt da). Gerade bei Medikamenten, wo man nicht auf einen anderen Hersteller wechseln kann. Oder noch so ein kleines Beispiel: die KK zahlt immer nur ein Hilfsmittel für eine Art der Behinderung. Also z.B den Rollstuhl ODER den Rehabuggy für eine Querschnittslähmung.Klingt logisch für den ersten Moment. Nun sind die Teile aber nicht ewig haltbar und Transporte im Auto machen die kaputt. Irgendwann kommt ein Kind in eine Schule. Muss also mit einem Bus dahin transportiert werden. Der Rolli überlebt die vielen, täglichen Transporte nicht. Die KK zahlt aber nur einen und der muss eine Weile halten. Tja, die Zweitversorgung müssen dann eben die Eltern übernehmen.
DAS ist Alltag bei Eltern mit chronisch kranken bzw. Behinderten Kindern. Und nein, ich

denke auch nicht, dass die Liste das Ibuprofen-Zäpfchen meinte.

Und den Umzug des anderen Elternteils muss der Unterhaltszahler sicher nicht zahlen. Aber den Umzugswunsch des Sprösslings vielleicht schon eher. Unterhalt muss man meines Wissens nach (ja, es gibt Ausnahmen) bis zum Ende der ersten Ausbildung zahlen. Zu diesem Zeitpunkt kann der Nachwuchs ja schon einen den eigenen 4 Wänden wohnen. Bevor man also über diese Liste meckert...sollte man vielleicht erst einmal an die komplette Zeit der Unterhaltszahlung denken.

Die Urteile für die Erstausstattung eines Säuglings (OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 1305: pauschal 1000 Euro; OLG Koblenz, FamRZ 1989, 311; OLG Nürnberg, FamRZ 1993, 995);
... Nur weil es einem nicht bekannt ist, heißt es nicht, dass es die nicht gibt.

Kosten einer Klassenfahrt (OLG Hamm, FamRZ 2003, 1585; FamRZ 1992, 346; OLG Köln, NJW 1999, 295; OLG Dresden, FuR 2000, 122), jedenfalls dann, wenn diese nicht aus dem Barunterhalt bestritten oder angespart werden können - das, was ich auch schon schrieb: wer einen hohen Kindesunterhalt bekommt, hat weniger Chancen auf Sonderbedarf, denn nach richterlicher Ansicht hat dieser dann genug Geld monatlich, um auch zu sparen.

Und noch der Kindergarten und die Betreuungskosten generell... Der BGH hat mit seinem letzten Urteil seine bisherige Rechtssprechung aufgehoben: BGH, NJW 2009, 1816, unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr., NJW 2007, 1969; NJW 2008, 2337; zum Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 1998, 3129; OLG Celle, FamRZ 2003, 323

Fazit: Sooo falsch ist die Liste gar nicht...m

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