Kinderreisepass

Hallo

Mein Ex möchte das ich ein Pass für den Zwerg (3 )beantrage.Ich weiss das es ab dem 1.8.12 Pflicht ist das Kinder einen Pass haben müssen aber dennoch unter 16 jahren nicht Ausweispflichtig im Inland sind.

So wie er sagt könnte es ja sein das er ja mal Lust hat nach Holland oder Belgien zu fahren.Leider gehen seine Wege mit dem Zwerg wenn er beim B-We ist nie weiter als zum nächsten Spielplatz oder Supermarkt.

Ich habe das ABR und weiss nun nicht in wie weit das greift?

Muss ich ihm den Pass geben?Darf ich ihm gestatten mit ihm ins Ausland zu fahren?

Ich habe grad ein wenig Panik!!

Das Abr habe ich bekommen weil der Herr meinte das Kind mehrmals einfach über Wochen mitzunehmen ohne mich davon in Kenntnis zu setzen oder sich zu melden.

Aber genauer darauf einzugehen würde hier den Rahmen sprengen

Würde mich über evtl Erfahrungen von euch freuen

lg Petra

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Hallo,

hast Du das alleinige Sorgerrecht?

Aber allein schon von Deinen paar Zeilen würde ich ihm den Pass natürlich nicht aushändigen. Ich nehme mal an es gab eine Verhandlung und dabei hast Du das ABR bekommen. Also muss etwas vorgefallen sein...

schon allein der Satz: mehrmals über Wochen einfach mitgenommen

Das wäre für ich ein WArnsignal nicht den Pass auszuhändigen. Wer weiss ob der wieder kommt. Wenn er konkret eine REise plant ist es was anderes. Dann kann man darüber reden und es schadet ja nix wenn Du den Pass holst. Kostet nicht soviel und man sollte ihn auch bei Deutschland Reisen immer dabie haben.

lg

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Die Gefahr siehst Du darin, dass er den Reisepass behält und mit dem Kind ins Ausland fährt, ohne Dich zu informieren und ohne sich zu melden? Oder wie sehen Deine Bedenken konkret aus?

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Hallöchen

Ja es gab mehrere Verhandlungen in dieser Sache

Ja natürlich habe ich bedenken das er nicht mehr wiederkommt!!Es ist ja naheliegend wenn es in der Vergangenheit schon öfters vorkam.

Alle 2 Wochen sind für mich fast Horror

lg Petra

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Das kann ich schon verstehen. Gab es mehrere Verhandlungen weil es immer wieder vorkam trotz vorherigem Urteils? Also ist er unbelehrbar? Sollte das der Fall sein dann würde ich ihm wohl auch ganz sicher keinen Kinderpass mitgeben.

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Bezüglich der Passfrage muss erstmal klar sein, was passiert bzw. Du vorhast, wenn er mit Eurem Kind einen Urlaub im Ausland verbringen will?

Ist er Ausländer und Du befürchtest eine dauerhafte Kindesentziehung?

Oder "nur" mehrere Wochen Abwesenheit? Ist diese Gefahr mit Pass größer (weil er Beziehungen zum Ausland hat)?

Bis jetzt ist mir nicht verständlich warum die Gefahr mit Pass größer ist als ohne.

Normal zieht es ja keinen auf Dauer ins Ausland.

Euer Kind muss ab dem 01.08. auch keinen Pass oder Ausweis besitzen. Woher hast Du denn so etwas?

Euer Kind muss erst ab 16 einen Pass oder Ausweis besitzen.

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Hallo

@parzifal Zu 1 )Ich habe nichts vor

Zu 2 ) Er ist kein Ausländer aber unberrechenbar und unbelehrbar!!

Zu 3 ) Er würde alles machen das das Kind nicht bei uns Leben muss!

Klar kann er ohne Pass wohin er will aber mit ist es wohl um einiges leichter

*Normal zieht es ja keinen auf Dauer ins Ausland.*......Wohl nicht aber überall ist es besser als bei mir!!

Die Sache mit der Passpflicht bei Kindern bestätigte mir das Jugendamt das es ab dem 1.8 Pflicht ist.

Ich weiss nicht wie oft ich vor Gericht gestanden habe unter anderem auch oft vor dem Olg weil der Herr sein recht bekommen will koste es was es wolle.

Er ist Vermögend von daher tut es ihm nicht Weh zu Klagen wann er will.

Es ist und war eine bitterböse Geschichte die dort abgelaufen ist!!

Und das ich Panik habe ist in diesen Fall ja nicht ohne Grund

lg Petra

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Zu 1)

die Frage war was Du machst wenn dieses Thema "Urlaub"im Ausland" aufkommt?

Warum Du jetzt Angst vor einer Entziehung ins Ausland hast nur weil er einen Pass hat ist mir nicht klar.

Wenn er alles machen würde damit das Kind nicht bei Euch leben muss wäre es doch schon nichtmehr da.

Oder habe ich dich falsch versatnden, das er alleinigen Umgang bereits hat?

"Er würde alles machen" ohne Pass > Kind bleibt da?

"Er würde alles machen" mit Pass > Kind ist weg?

Aus Interesse:
Hat er denn vor dem OLG seine Klagen samt und sonders verloren?

Und als er mal mit dem Kind weg war. Diente das denn überhaupt dem untertauchen oder nur einer Urlaubsfahrt?

Gab es zu dem Zeitpunkt eine Regelung über den Aufenthalt?

Hat er nach dem alleinigen Sorgerecht Euer Kind nicht zurückgebracht bzw. wollte mit ihm untertauchen?

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