ungeliebtes kind aus ons wird verschwiegen

Hallo,

brauche mal euren rat. ich kenne eine person, die hat ein kind aus einen one-night-stand. das kind war nicht gewollt für den vater. er hat es geschafft, das die mutter ihn aus allem raushält. also er ist nicht angegeben. und soweit ich weiß haben vater und kind auch keinen kontakt. das kind ist mittlerweile über zwei jahre alt. es muss wohl der wunsch des vaters gewesen sein. jedenfalls will die mutter das kind in dem wissen aufwachsen lassen, das der vater ein ar....loch ist. man denkt sich sowas vielleicht, doch vermittelt es dem kind doch nicht, oder?

was haltet ihr davon? ich denke, beide wollen ihr leben weiterhin so führen, wie bisher. als wär nix. geht das gut? auf dauer?

1

Es wird eventuell so lange gut gehen ,bis das Kind alt genug ist und Fragen stellt.
Notfalls könnte es die Mutter irgendwann vor Gericht ziehen,damit sie den Namen nennt.

2

Das ist die Entschidung der beiden und andere sollten sich nicht darüber urteilen oder befinden.
Das Kind hat alle rechtlichen Mittel später zu erfahren wer der Vater ist.

Hier will der Vater offensichtlich den Umgang mit dem Kind nicht.
Was soll also eine Schönfärberei?
Man lügt sein Kind auch nicht an!

Ich denke manchmal ist es so das kleinere Übel, als dem Kind die stetige Ablehnung durch den Vater zuzumuten.

Es ist ihr Leben und dir würde ich raten dir nicht weiter Gedanken zu machen um Dinge die dich nicht betreffen und die du nicht ändern kannst

3

"Das ist die Entschidung der beiden und andere sollten sich nicht darüber urteilen oder befinden."

das sehe ich etwas anders… denn: das kind hat anrecht auf unterhalt. wenn die mutter steinreich ist, dann kann man drüber reden, ob es egal ist. ansonsten: der vater ist zahlungspflichtig. die mutter hat auch kein recht, auf den unterhalt für das kind zu verzichten, weil es nämlich nicht IHR geld ist, sondern das geld für das kind.

dass der unterhalt womöglich (anteilig) vom staat übernommen wird, nur weil die mutter keinen ärger haben will mit behörden und dem kindsvater, finde ich unter aller sau.

"Ich denke manchmal ist es so das kleinere Übel, als dem Kind die stetige Ablehnung durch den Vater zuzumuten." da hast du ein stückweit natürlich recht.

aber für einen teenager ist es einfacher, mal beim alten an der tür zu klingeln und ihn zu fragen, weshalb er so ein assi war und sich nie gekümmert hat, als gar keine vaterfigur zu haben. weil: früher oder später kommen fragen. und einem kind nicht die wahrheit zu sagen, das ist das eine. bei einem jungen erwachsenen finde ich es unakzeptabel.

grüsse
ks

4

Deine gesamte Antwort begründet sich nur auf Spekulationen. Nichts, aber rein gar nichts davon hat die TE geschrieben.
Hier steht nichts davon dass die Mutter Unterhaltsvorschuß bekommt. Vielleicht ist sie ja tatsächlich steinreich. Ja, solche Leute soll's geben!
Hier steht auch nichts davon, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt. Vielleicht haben die Eltern sich ja privat auf einen Unterhalt geeinigt, er zahlt monatlich und will von seinem Kind nur nichts hören und sehen? Ja, so was soll's geben!
Die TE wollte nur wissen, was die urbia-Gemeinschaft davon hält, dass die Mutter das Ergebnis ihres ONS komplett fern vom Vater hält (auf dessen Wunsch) und ihn so aufwachsen lässt, als wäre der Vater ein Idiot. Wegen Geld, Unterhalt & Co. hat sie gar nicht gefragt.

weitere Kommentare laden
5

Und wozu genau brauchst du da unseren Rat? Du bist doch gar nicht involviert in die Sache.
Meine Meinung:
1.: Es geht dich nichts an, was die Beiden da mit ihrem Kind machen.

2.: Das Kind wird spätestens im Kindergarten merken, dass zu jedem Kind ein Papa und eine Mama gehört. Und dann wird es anfangen Fragen zu stellen. Zuerst werden die leicht abzuwimmeln sein, im Schulalter immer schwieriger. Und irgendwann weiß das Kind auch, dass es eine Geburtsurkunde gibt. Da wird sicher nichts drauf stehen bei Vater. Und dann wird das Kind sich weiter informieren. Und irgendwann wird es vielleicht darauf kommen, dass es ein Recht auf diese Info hat. Und dann kann die Mutter mit Ordnungsgeld bzw. Zwangshaft belegt werden - bis sie den Namen nennt. Das Verhältnis des Kindes zu Mutter und Vater wird dann jedoch ziemlich zerstört sein.

6

hallo,

naja, "rat" war wohl nicht das richtige, mehr eure meinung dazu würde mich interessieren.

zu1. ich suche lediglich meinungen zu so einer sache. ich werde mich auf keinen fall da reinhängen.

zu2. wenn das kind fragen stellt, will die mutter auch antwort geben. aber eben so, das das kind keinerlei weiteres interesse mehr am vater hat. und ich denke, wenn man es wirklich will, dann kann man dem kind wirklich ablehnendes und desinteressierendes verhalten gegenüber dem vater anerziehen. denn auch wenn er sich jetzt so verhält, so kann es in ein paar jahren ja anders aussehen.

ich selber glaube aber nicht, das zwischen vater und kind jemals ein verhältnis entstehen wird. dafür sorgen mutter und vater schon.

11

ich kenne einen buben, der aus einem ONS in den usa entstanden ist. die mutter kam schwanger zurück. der vater (mit dem sie kontakt aufgenommen hat natürlich) war zu dem zeitpunkt schon verlobt und hatte weder interesse, in irgendeiner weise mit dem kind in kontakt zu treten noch unterhalt zu zahlen. der bub leidet darunter. die mutter macht den vater nicht schlecht, aber der bub ist schon 9 und versteht es natürlich schon.

nur so aus neugier: der vater weiss, dass das sein kind ist und er will keinen kontakt? weisst du, ob es eine finanzielle regelung gibt? du scheinst ihn ja zu kennen: ist er wirklich ein idiot (im spezifischen und ganz allgemein)?

grüsse
ks

weitere Kommentare laden
8

Wir hatten in der Verwandschaft auch so ein "totgeschwiegenes" uneheliches Kind. (Waren in den späten 50ern auch andere Zeiten).

Im Ergebnis hat dieses Kind als Erwachsene ihren Erzeuger erst auf Vorerbe geklagt und sich später das Leben genommen.

Über den Zusammenhang kann man nur spekulieren.

Wenn nicht zu befürchten ist, dass der Erzeuger der Mutter gegenüber gewalttätig wird (also eine echte Gefährdungslage eintritt), dann bin ich grundsätzlich dafür

a) die Anerkennung gerichtliche durchzusetzen (auch wegen eventueller Erbansprüche!)

und

b) offensiv den Unterhalt einzufordern und notfalls einzuklagen!

Gruß

Manavgat

13

Hallo buebbi,

da ich davon ausgehe das der KV namentlich bekannt ist handelt es sich bei der Angelegenheit um eine Personenstandfälschung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html

Die Mutter hält dem Kind den Vater vor auch wenn der Vater damit einverstanden ist. Das Ganze wird so lange gut gehen bis das Kind Fragen stellt und die Fragen werden mit zunehmenden Alter intensiver und konkreter werden, oder der Vater sich auf einmal auf sein Kind besinnt. Sollte dieser Fall irgendwann eintreten und die Mutter ihn bis zu diesem Zeitpunkt dem Kind A.... verkauft haben wird sie ab Tag und Stunde die A....karte haben. Der Kv steht mit reiner Weste da er ja nicht wusste das er der Papa ist und das Kind sieht die Mutter als Lügnerin an und wird kein Vertrauen mehr zu ihr haben.

Fg blaue-rose