wie wird hier das unterhalt berechnet ??

hallo,

mein freund und ich wollen ein gemeinsames baby nächstes jahr... nun haben wir natürlich auch die finanzen im kopf,wir arbeiten beide und es wäre natürlich viel weniger geld wenn ich erstmal pause machen würde...er hat ein kind aus der vorherigen beziehung und zahlt unterhalt...wir haben so ca gerechnet was wir zu verfügung hätten....meine frage ist..wird der unterhalt denn auf zwei kinder aufgeteilt,zb zahlt er jetzt knapp 300,würde er dann an seine ex nur 200 zahlen und rest an mich? wir wollen nicht heiraten,also muss er mir ja sozusagen auch unterhalt zahlen...weil zwei mal fast 300 euro kann er nicht bezahlen..

ich hoffe ihr versteht wie ich es meine...soweit ich weißß hat die exfreundin auch ein titel...

lg und danke

1

Hey ich versuche mal ein bisschen Licht ins Dunkle für dich zu bringen. Also Kind nr 1 und 2 werden gleich gestellt, das heißßt sie bekommen beide den selben Unterhalt. Kann dein Mann insegeamt nur 300€ unterhalt zahlen bekommt jedes Kind 150Euro. Du stehst erst an 3ter Stelle. Also nur wenn der Unterhalt für die Kinder voll gezahlt werden kann bekommst du überhaupt etwas.

Ich weiß natürlich jetzt nicht wieviel dein Mann verdient, aber an erster Stelle steht immer der Unterhalt der Kinder bzw hat er einen bestimmten selbstbehalt.

Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen wieviel Unterhalt er zahlen müsste.

Bsp : Dein Mann verdient 1800Euro Netto - das wäre in der Düsseldorfertabelle Stufe 2 Selbstbehalt hier wäre 1050 Euro

also 1800 - 1050 = 750 Euro

Pro Kind müsste er dann 241 euro zahlen.

Das heisst dein Betreuungsunterhalt läge bei 248Euro.

Es ist übrgens egal ob ihr verheiratet seit oder nicht. Lebt ihr nicht zusammen, muss er Unterhalt für das Kind und gegebenenfalls auch für dich zahlen.

Ich hoiffe ich konnte dir etwas helfen. LG

2

hey..dankeschön :)

also wir wohnen zusammen und wenn das baby da wäre natürlich auch, und er verdient 1400 netto ...

lg

3

wieso zahlt dein Freund 300Euro Unterhalt?? Für das Kind müsste er, wenn er 1400euro verdient nur 225 zahlen - Laut Tabelle 317 - hälfte Kindergeld - !!!!

Wenn ihr zusammen lebt bekommst du keinen Unterhalt von ihm. Auch nicht für euer Kind.

weitere Kommentare laden
6

Naja, dann kann er ja mal schauen, was er theoretisch an sein erstes Kind zahlen müsste und dann kann er schauen, ob die Mutter des Kindes freiwillig den Titel rausrückt.
Wenn nicht kann er den Titel per Urteil neu festlegen lassen, aber es gab auch schon Richter, die die Meinung vertraten, dass das erste Kind nichts dafür kann, wenn der Vater noch mehr Kinder in die Welt setzt.

7

Wollte nur noch kurz was einwerfen.

Man kann nie 100% von der Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Mein Freund zahlt für seine fast 4 jährige Maus, trotz dieser Tabelle mehr als was er müsste (ca. 20,-) und keiner weiß warum. Auf Nachfrage wurde ihm gegenüber leider nur pampig reagiert. Der Unterhalt wurde vom Jugendamt ausgerechnet.

Zweiteres kommt es auch auf das Alter des ersten Kindes an.

Meine Tochter(6) würde von ihrem Vater mehr an Unterhalt bekommen, als wie ihre 2 jährige Halbschwester.

Gruß

9

Natürlich bekommt deine Tochter mehr als ihre Halbschwester. Genauso steht es ja auch in der Tabelle. In 4 Jahren bekommt aber die Halbschwester genausoviel wie deine Tochter. Keine Angst.

10

Das war darauf bezogen das die TE nicht geschrieben hat wie alt das erste Kind ihres Partners ist.

Und nur so nebenbei: Das "Keine Angst" hättest dir sparen können. Wenn ich nicht gewesen wäre hätte unser Jugendamt aufgrund der Verleumdung des Vaters wegen seines 2. Kindes welches nicht meines ist, nie den Unterhalt für 2 ausgerechnet. ;-)

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

erstmal kann man nach der Düsseldorfer Tabelle nicht gehen-laut Amtsgericht-wahr da neulich selber-wurde mir gesagt die Tabelle ist nur ein Beispiel aber gerechnet wird von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wenn dein Freund nur 300 ,-Euro zahlen kann-wird beides unter den beiden Kindern geteilt-ist das eine Kind aber schon 12 bekommt es etwas mehr.

Lg

13

Wenn ihr zusammenwohnt und du wieder arbeitest kann sein Selbstbehalt gesenkt werden und dann muss er wieder mehr Unterhalt an das andere Kind zahlen. Und natuerlich, wenn er nicht dem Mindestunterhalt zahlen kann ist er angehalten seinen Verdienst zu steigern, zB mit einem Nebenjob. Man sollte nur soviele Kinder in die Welt setzen wie man finanzieren kann. Allternative fuer euch, DU uebernimmst die Finanzierung eures gemeinsamen Wunschkindes und gehst gleich wieder arbeiten.