Wie alleinige Sorgerecht bekommen?

Hallo,

Leider haben wir mit meinem Ex gemeinsame Sorgerecht. Er will mir das alleinige nicht geben.
Er gefährdet nicht das Kindswohl, er scheisst auf das Kind. Hat sie seit Wochen nicht gesehen, fragt nie nach ihr. Er wohnt ganze 3 km weit weg.
Kann ich irgendwie einklagen? Oder was könnt ich da machen?

Und noch ne Frage. Wenn mich der Bus morgen totfährt, dann kommt ja meine Maus zum KV, das möcht ich natürlich nicht. die kennen sich ja auch nicht richtig. kann man da was machen, dass sie dann zu meinen Eltern kommt?

LG Anna

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Ich weiss nicht, was er mit dem gemeinsamen sorgerecht machen möchte.
Kann er mir/uns damit was schlimmes antun?
ich fragte ihn, wozu er das braucht:
" ist mir sicherer so nachdem was du schon alles abgezogen hast."
Mensch, ich bekomme noch angst, dass er sie mir wegnehmen will, oder so.

Bitte helft mir.
Ich hab alle sms-e und nachrichten alles von ihm behalten, da steht alles drin, dass er sie nicht besucht. nie nach ihr fragt. er sagt nur, sie ist mir wichtig und blablabla, und tun, tut er nix.

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Hallo,

"Und noch ne Frage. Wenn mich der Bus morgen totfährt, dann kommt ja meine Maus zum KV, das möcht ich natürlich nicht. die kennen sich ja auch nicht richtig. kann man da was machen, dass sie dann zu meinen Eltern kommt?"

Ich habe die Tage wegen diesem Thema sowohl mit dem ASD als auch mit dem Jugendamt telefoniert. Beide Seiten sagten mir, dass ich ein Testament verfassen müsse, in dem steht, wer sich um mein Kind kümmern soll, sollte mir etwas passieren. Dieses Testament kann ich zu Hause aufbewahren oder beim Amtsgericht hinterlegen (das kostet allerdings etwas).
Wenn mir dann etwas zustösst, wird vom ASD überprüft, ob meinem Wunsch entsprochen wird, oder das Kind doch zum KV kommt.
Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend geschrieben. Ich möchte auch nicht, dass mein Kind zum KV kommt. Er hat sich seit der Trennung nicht um sie gekümmert, er zahlt keinen Unterhalt, fragt nicht nach, hat alle Termine beim ASD bzgl des Umgangs abgesagt. Ich glaube nicht, dass sie ihn noch erkennt. Deshalb möchte ich, dass sie im Fall der Fälle zu meiner Mutter kommt, sie ist, nach mir, die wichtigste Bezugsperson.

LG Vanessa

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Einklagen kannst du alles!
Die Frage ist nur mit welchem Erolg. In diesem Fall hat der Vater nichts getan, was einen Sorgerechtsentzug rechtfertigen würde.
Du kannst bei einem Notar oder beim JA oder einfach in einem Testament schriftlich den Wunsch hinterlegen, bei wem euer Kind nach deinem Tod aufwachsen soll.
Da der Kv das Sorgerecht hat wird euer Kind wahrscheinlich auf seinen Wunsch bei ihm aufwachsen. Aber wird in der Regel natürlich nachgeschaut, ob dies dem Kindeswohl entspricht.
Nur weil er vielleicht ein lausiger Partner war und jetzt nichts mit der Kleinen anzufangen weiss, muss er ja nicht immer so ein abwesender Vater bleiben.
Wie sieht denn eure Umgangsreglung aus?

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Hallo,

Umgangsregelung haben wir nicht. JA ist nicht eingeschaltet. muss das sein? ICh habe ihm gesagt, dass er sie jederZeit sehen darf. Macht er nicht. Er hat schon 2 söhne von Frauen vor mir, um die kümmert er sich auch nicht. DEr eine ist 15 der andere 7.

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Naja wenn er das bei seinen anderen Kindern so gemacht hat, war diese Entwicklung wohl absehbar.
Was lief denn bei den anderen Kindern mit ihren Müttern laut seiner Aussage schief?
Frage ihn mal was ihn so stört, dass er sein Umgangsrecht nicht wahrnimmt.
Was würde er gern anders haben wollen?
Vielleicht kann man so etwas an der Situation ändern :-)
Vielleicht braucht er auch erst etwas "offizielles".
Du kennst doch deinen Ex.

Wenn nichts fruchtet, man kann ihn (leider) nicht zwingen und auch nur unregelmäßig bis gar nicht wahrgenommenes Umgangsrecht, wird Gerichte veranlassen ihm das Sorgerecht zu nehmen.

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Meine Cousine hat vom Amt auch die Info mit dem Testament bekommen und das es wichtig ist ganz Sachlich zu nennen wiso man nicht möchte das das Kind bei seinem Vater landet.

Je nachdem wie alt deine Eltern sind ist das aber garnicht so einfach das durchzubekommen es kann auch damit enden das dann keiner den Nachwuchs bekommt.

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Hallo Anna,
höchstwahrscheinlich gar nicht. Das Sorgerecht ist nun mal ein hohes Recht und er hat gar nichts getan, um es zu verlieren.
Du könntest aber eventuell das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen lassen. Und natürlich kannst du in einer Art Testament bestimmen, wo dein Kind im Falle deines Todes aufwachsen soll und wo eben ganz bestimmt nicht. Da aber der Vater das Sorgerecht hat, musst du es sehr, sehr gut begründen. Und sorge immer dafür, dass dieses Testament aktuell bleibt, also dass du es immer wieder neu unterschreibst.

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt hiervon unberührt, es liegt automatisch bei dem Elternteil, bei dem das Kind in der Hauptsache lebt, in diesem Falle bei der Mutter. Anders bei Scheidungen, da muss es vereinbart werden,

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"Er gefährdet nicht das Kindswohl, er scheisst auf das Kind. Hat sie seit Wochen nicht gesehen, fragt nie nach ihr."

Desinteresse eines Elternteiles an seinem Kind stellt m.W. keinen Grund dafür dar, ihm das Sorgerecht zu entziehen. Wende dich zwecks Beratung an einen Fachanwalt für Familienrecht...wobei der dir vermutlich auch nix anderes sagen wird.

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Warum ist Desinteresse eigentlich kein Grund?

Wenn die Kinder den Vater gar nicht kennen, dann mag das egal sein.

Aber wenn er ihnen fehlt und die Mutter jeden Tag die Trauerarbeit mit ihnen leisten darf, dann ist das sehr wohl ein absolut gedankenloses gefährden des Kindeswohl.

Ebenso dann die komische Erwartung das die Mutter nebenher noch zuständig ist denn Vater dazu zu bewegen sich um seine Kinder, nach deren Bedürfnissen zu kümmern.

Hätte gern mal ein Urteil wo der Anwalt so entsprechend argumentiert...

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Öh, Richter urteilen aber genau nach solchen Gesichtspunkten.

Meine Schwester hat mehrmals gerichtlich versucht, das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu bekommen, nachdem der Kindsvater per SMS mitteilte, das er nix mehr mit seinem Sohn zu tun haben wolle (Sorgerecht wollte er aber auch nicht abgeben).

Nix zu machen. Sie habe alles zu versuchen, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu fördern und ohne Kindswohlgefährdung läge kein Grund vor, das gemeinsame Sorgerecht in ein alleiniges zu wandeln.

Achja, Söhnchen war 7 als der Vater sich aus seinem Leben verabschiedet, ist jetzt 16 und hat seinen Vater seit 9 Jahren nicht mehr gesprochen.

Grüsse
BiDi

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Na, wenn ihn eh nicht interessiert, villeicht verzichtet er freiwillig.

Erfolgreich einklagen kannst du nichts, wenn er das GS behalten wollen würde

Agathe

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"Hat sie seit Wochen nicht gesehen, fragt nie nach ihr."
"Er sagt, er würde sie gerne sehen, ich soll sie vorbeibringen."

"Ehrlich gesagt, möcht ich auch nicht mehr, dass er sich um unsere Tochter kümmert."

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JA und?
Er fragt nie. wenn wir reden, sprech ich ihn drauf an, und dann kommt als Antwort: er möchte, aber.....
Und das geht seit 6 Monaten. Es reicht, möchte das ganze nicht mehr. WEnn er möchte, kann er sich gern melden, wenn nicht Dann nicht.