größere wohnung wegen kind und unterstützung?

Hallo ihr lieben...

Ich habe mal eine frage...kennt sich hier jemand aus mit wohnung usw??also ich möchte gerne schwanger in eine 3 zimmer wohnung ziehen...also weil ich schwanger bin. jetzt is meine frage ob ich schon vor der Geburt im august wohngeld bekomme bei einem einkommen von 900 euro und miete ca 500 euro warm...ich hätte evtl noch eine wohnung dir nur 430 warm kostet aber hat keinen balkon und keinen garten was die teuere wohnung hätte...weil ich mache das ja nur wegen dem kind und da ich komplett alleine bin möchte ich schon früh umziehen..

vielleicht kann mir jemand helfen?

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hallo,

ich verstehe, dass du deinem kind etwas bieten willst.
aber das wird so nicht funktionieren, wie du dir das vorstellst.

warum müsst ihr zu zweit in einer 3raumwohnung wohnen?
klar, wenn das geld dazu daist toll. aber du hast das geld nicht und nötig ist es für ein baby un kleinkind bei weitem nicht.
eine 50-60m² zweiraumwohnugn reicht völlig aus. wenn du unbedingt willst, dass dein kind ein eigenes zimmer hat, kannst du da ein wohn- und schlafzimmer einrichten.

wir haben mit unserem sohn damals auf 60m² zu dritt gelebt und es hat super geklappt. wir hätten auch noch länger (als er 2 wurde sind wir umgezogen) so wohnen können, aber konnten es uns dann leisten umzuziehen.
wir hatten keinen balkon und keinen garten.

wenn du eine große wohnugn findest, die nicht über dem liegt, was dir zusteht, dann prima. aber wohngeld bekommst du nicht automatisch mehr, wenn du in eine größere wohnugn ziehst. es geht nach der anzahl der personen etc.

lg

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Du bist aber derzeit eben noch alleine und nicht zu zweit. Das Kind zählt nun mal erst ab dem Tag seiner Geburt. Wo wohnst du denn jetzt? Warum bleibst du nicht einfach dort? Wurde dir gekündigt?

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Das liest sich als wenn Du davon ausgehst, dass Balkon und Garten mittlerweile etwas wäre, worauf Kinder einen gesetzlichen Anspruch hätten.

Klingt für mich nach etwas übertriebenem Anspruchdenken, wenn das der Staat irgendwie finanzieren soll (zumindest über ALG2).

Wie wohnst Du denn jetzt im Moment?

Ob Du Aspruch auf Wohngeld hast wird m.E. davon abhängen, wieviel Du verdienst, wo Du wohnst ("teure" Gemeinde oder "billige") und ob Du Sozialleistungen wie ALG2 beziehst.
Ich kenne mich da nicht aus.

Der Punkt Balkon und Garten wird da aber sicherlich nicht als notwendig berücksichtigt werden (nach dem Motto "dann darf die Miethöhe teurer sein"), sondern nur, ob dein Einkommen "passt". Dann erhältst Du bis zu einer bestimmten Miethöhe ((je nach Gemeinde) Wohngeld. Wenn die Wohnung teurer ist als dort festgehalten, wird es nur bis zu der vorgegeben Miethöhe Wohngeld geben (Balkon und Garten wird als erhöhend außer Betracht bleiben).

Das Wohngeld berechnet sich u.a. nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. Kinder die noch nicht geboren sind, sind auch noch keine Haushaltsmitglieder.

Alles ohne Gewähr, da ich davon nicht wirklich Ahnung habe.

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Du kannst in jede Wohnung ziehen, die Du bezahlen kannst.

Solltest Du soziale Hilfen in Anspruch nehmen wollen, dann sind 60 qm angemessen und das sind meistens 2-Zimmer Wohnungen. Hinzu kommen die Mietobergrenzen, die sowohl bei ALG2 als auch bei Wohngeld greifen.

Gruß

Manavgat

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Wir haben zu dritt in zwei Zimmern ohne Balkon gewohnt und sind jetzt zu viert in drei Zimmern mit Balkon, aber ohne Garten. Wieso "mußt" Du mit nur einem Kind unbedingt drei Zimmer haben, wenn Du das nicht selber finanzieren kannst?

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Hallo!
ich kann dir leider keine brauchbaren ämter-infos geben, sondern dir nur meine erfahrung schreiben:

das letzte, was du alleinerziehend mit baby brauchst sind 3 zimmer ;-). ernsthaft! es dauert ewig, bis das kleine ein eigenes zimmer braucht! es kann doch locker bei dir im schlafzimmer mitschlafen - höchstens, du hast spezielle gründe dagegen. aber eigentlich ist es ja empfohlen, das baby die erste zeit im elternschlafzimmer schlafen zu lassen.

mein sohn und ich sind auch zu zweit. er ist jetzt schon 4,5 und uns würden immer noch 2 zimmer ausreichen. wir hatten allerdings das glück, eine superwohnung zu einem superpreis mieten zu können.

er spielt allerdings immer noch lieber im wohnzimmer als in seinem zimmer und schlafen tut er immer noch bei mir ;-)

LG

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Kann ich so unterschreiben :-) Wir haben zwar 3 Zimmer (85 qm) mit Balkon, bräuchten das aber nicht zwingend. Vor allem hätten wir es in der Anfangszeit ganz sicher nicht gebraucht. Mittlerweile ist der "Kleine" schon 4 und spielt zumindest mit seinem Besuch in seinem Zimmer.

Ich würde an der Stelle der TE die Wohnung behalten (falls es sich nicht gerade um ein 30qm-1-Zimmer-Apartment handelt) und umziehen, wenn das Kind größer ist. Allein schon aus Kostengründen!

Zu Wohngeld & Co kann ich nichts sagen, damit habe ich (glücklicherweise) keine Erfahrung.

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Hallo
Du hast in deiner Stadt einen bestimmten Mietspiegel den du mit x Personen einhalten musst um die Wohnung vom Amt bezahlt zu bekommen. Wichtig ist vorallem die:

BRUTTOKALTMIETE

Dein Kind zählt erst als Person wenn sie geboren ist:

Mit zwei Personen steht dir zb in Bochum

65 QM = 450,45 Euro zu.

So aber das vergessen viele:

Sofern der Richtwert nicht überschritten wird, kann die Wohnfläche nach oben oder unten abweichen.

Das heisst:
Findest du eine Wohnung die 100 QM hat du sie mieten solange du unter 450,45 Euro Bruttokaltmiete bleibst.

Findest du eine Wohnung mit 5 Zimmer und du bist unter 450,45 Euro kannst auch du diese Mieten..

Was du nicht machen kannst..

5 Zimmer und 100 QM für über 450,45 Euro ( Bruttokaltmiete)

Wohngeld kannst du immer beantragen dir steht nach Abzug der Miete:

345 Euro für dich:
224 Euro fürs Kind (Kindergeld wird angerechnet) - 187 Euro = 37 Euro

zu.

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Hallo.

>>> Findest du eine Wohnung die 100 QM hat du sie mieten solange du unter 450,45 Euro Bruttokaltmiete bleibst. <<<

Du solltest aber erwähnen, dass die Neben- und Heizkosten dann nur für eine angemessene qm-Zahl bezahlt werden. Außerdem stimmt Deine Aussage so auch nicht - Berlin ist z.B. dafür bekannt, auch größeren Wohnraum zu genehmigen, andere Kommune tun das nicht. Soll heißen, dass beim Bezug einer ungenehmigten Wohnung keinerlei weitere finanziellen Hilfe in Frage kommen, wie z.B. Kaution oder Nebenkostennachzahlungen.

>>> Wohngeld kannst du immer beantragen dir steht nach Abzug der Miete:
345 Euro für dich:
224 Euro fürs Kind (Kindergeld wird angerechnet) - 187 Euro = 37 Euro <<<

Das stimmt natürlich überhaupt nicht, da Wohngeld völlig anders berecht wird.
Und wenn das eine Alg II Rechnung sein sollte, ist sie auch völlig falsch. Es stimmt gerade mal eine Zahl und eine andere fehlt völlig.

Sei mir nicht böse, aber Halbwissen zu verbreiten, hilft niemandem.

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Hi,
ich kann Deinen Wunsch nach Garten und Balkon verstehen.

Such Dir doch eine 2-Zimmer Wohnung, die das hat.

Dann kommst Du vielleicht mit 900 Euro und ab der Geburt zusätzlich Kindergeld hin. Bekommst Du dann auch Unterhalt für Dein Kind? Zumindest gibts dann noch Unterhaltsvorschuss.

Alles Gute
ballroomy

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"ich hätte evtl noch eine wohnung dir nur 430 warm kostet aber hat keinen balkon und keinen garten was die teuere wohnung hätte"

Kannst du dir das allein finanzieren.......bitteschön.Bist du auf Hilfe vom Staat angewiesen bist du nicht bei "wünsch dir was".
Erstmal zählt das Baby erst,wenn es da ist und du bist mal grad in der 13. Woche.
Und wozu braucht man mit Baby allein eine 3-Zimmer Wohnung?
Ich lebe mit zwei Kindern (17 und knapp 6) auf ca. 65 qm (3 Zimmer) und teile mir mit meiner Tochter ein Zimmer.

Gespielt wird eh meist im Wohnzimmer und hat sie Besuch ist dafür auch in unserem Zimmer genug Platz.
Gut,wir haben einen Balkon,aber den gibts eben auch bei günstigen Wohnungen.

"und da ich komplett alleine bin möchte ich schon früh umziehen.."

Du wirst dir doch auch jetzt allein den Umzug nicht alleine machen oder? Ich bin hochschwanger umgezogen und 1-2 Helfer findet man immer.