Braucht Finanzamt Geburtsurkunde und Steuer-Id?

Hallöchen,

vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gesammelt. Der Kindsvater verlangt von mir Steuer-ID und die Geburtsurkunde, angeblich wegen seiner Lohnsteuerkarte (er ist kein deutscher Staatsbürger und hat eig. null Ahnung). Ich kann ihm das aber irgendwie nicht glauben, ich musste noch nie was dort vorlegen. Außerdem könnte er sich doch eig. selbst die Urkunde besorgen.

Hab ihn schon nach einer genaueren Erklärung gefragt, aber da stellt er auf stur. Entweder geb ich ihm die Sachen oder er leitet rechtliche Schritte ein. Im Prinzip kann er das ja haben, aber ich trau ihm irgendwie nicht, dafür hat er schon zuviel Mist gebaut.

#danke

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Hallo,

also für die Änderung der Lohnsteuerkarte wird es das nicht brauchen.

Bei uns bekam jeder automatisch 0,5 auf die Karte.

EIne Geburtsurkunde steht ihm ja grundsätzlich zu, die könnte er sich aber selber besorgen.

Die ID-Nr. wüsste ich nicht für was er die benötigen solte.

Ich würde ihm das so ohne weiteres nicht geben. Da soll er das erst mal richtig begründen.

lg

christina

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die ID benötigt man für den Lohnsteuerjahresausgleich.

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Ja, braucht er.
Er muß bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage K ausfüllen und da muß die SteuerID des Kindes rein. Und bei der ersten Steuererklärung nach der Geburt wollte das Finanzamt einen Nachweis auch von uns und die Geburtsurkunde. Allerdings kann er die sich selbst besorgen beim Standesamt. Die musst du ihm nicht geben.

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Wenn alles richtig funktioniert, hat das Finanzamt ihn als Vater drin, WENN er bereits in der Geburtsurkunde steht. Ich kann mir vorstellen das er die ID-Nr. benötigt damit das Finanzamt abgleichen kann ob das auch seine Tochter ist. Alleine mit Namen suchen ist oft umständlich und es gibt ggf. mehrere Kinder die so heißen und mit der ID-Nr. kommt eben nur 1 Kind heraus.

Die Anlage K kann er aber auch ohne ID-Nr. abgeben aber es kommt oft vor das die Geburtsurkunde angefordert wird. Meines Wissens bekommt er die doch beim Standesamt ebenfalls, wenn er eben als Vater eingetragen ist.

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Bei uns funktioniert das Steuerprogramm gar nicht ohne ID der Kinder.
Das muß ja schon abgeglichen werden. Wenn die Mutter z.B. das volle Kindergeld/den vollen Freibetrag hier angibt dann muß ja der Vater keinen oder kaum Unterhalt zahlen und das entsprechend bei sich auch angeben. Wäre ja blöd, wenn er auch ein volles Kind mit selber ID angibt.

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Ja, die ID braucht das FA. Denn nur so kann man sicherstellen, dass ein Kind nicht mehrfach als "Kind von X" angegeben wird.

Die Geburtsurkunde wird er vermutlich nicht für das Finanzamt brauchen sondern für den Arbeitgeber. Er zahlt weniger Pflegeversicherung, wenn er ein Kind hat.

Ich sehe kein Problem, dem KV eine Kopie der Geburtsurkunde (oder eine im Original, falls mehrere vorhanden) und die ID auszuhändigen.

LG