Anzeige - wie formulieren

Hallo,

da alles anschreiben nichts hilft und der Vater von meinem Sohn zwar immer behauptet zu zahlen, aber bei mir irgendwie nix ankommt, will ich ihn jetzt wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen.

Allerdings habe ich keine Ahnung wie ich das am besten formuliere. #hicks

Hat da jemand Tipps?

Lg wirbelwinds.mama

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Hallo.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/verletzung-der-unterhaltspflicht-was-ist-zu-tun_001693.html

LG

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Huhu,

danke, jetzt weiß ich wenigstens schon mal was für Angaben dort rein müssen. Fehlt nur noch die richtige Formulierung.

Lg wirbelwinds.mama

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Du kannst die Anzeige ganz formlos machen.

"Hiermit erstatte ich Anzeige gemäß § 170 StGB, Absatz 1" (Zu Deiner Info: http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html).
Und dann arbeitest Du einfach die Punkte in dem Link ab.

LG

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Aloha,

Du kannst auch "einfach" zum Jugendamt oder zu einem Anwalt gehen...beide kümmern sich darum, den Unterhalt festzulegen, einzutreiben und notfalls zu pfänden.
Eventuell ist das zielorientierter als eine Anzeige?

Viele Grüsse,

Ae

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Hallo,

UHV ist schon beantragt, für ne Beistandschaft müsste ich nochmal zu ner anderen Stelle, wird aber auch noch eingerichtet.

Ich will ihm jetzt aber auch mal zeigen das ich es mir nicht mehr gefallen lasse, was er abzieht. Ich war bisher immer sehr fair zu ihm und bin ihm wo es geht entgegen gekommen.

Langsam hab ich die Nase voll von ihm und seinen Lügen.

Hätte ich das Geld um die Gebüren vorzustecken hätte er auch schon Besuch vom Gerichtsvollzieher gehabt. Immer sind es inzwischen 3 Monate Unterhalt die nicht da sind. :-[

Lg wirbelwinds.mama

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Aloha,

das verstehe ich vollkommen!
Mit einer Anzeige kenne ich mich nicht aus. Mein Exmann hat auch von heute auf morgen aufgehört zu zahlen und war auch nicht erreichbar (schon Monate vorher nicht mehr - Kontaktabbruch seinerseits). Ich bin dann sofort zum Anwalt gegangen, der ihn auch sofort in Verzug gesetzt hat. Letztlich zog sich alles monatelang hin, sein Gehalt wird seitdem gepfändet. Angezeigt habe ich ihn nicht, er musste trotzdem alles nachzahlen.
Ich weiß nicht, was besser ist, wichtig ist ja das Ziel, also das Du den gesamten Unterhalt auch rückwirkend bekommst. Ich würde mich auf jeden Fall beraten lassen!

Viel Glück!

Ae

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