Unterhalt nachbezahlen und Titel

Hallo.

Ich bin durch einen One-Night-Stand schwanger geworden und, da ich nicht wusste wie der Vater mit Nachnamen heißt oder wo er wohnt, habe ich 'Vater unbekannt' eintragen lassen.

Das hat sich herumgesprochen und über viele Ecken und Enden hat der Vater (der meinen Namen kannte und wusste wer ich bin) ca 23 Monate nach der Geburt zufällig erfahren, dass aus unserer Nacht ein Kind entstanden sein könnte, fand meine Telefonnummer heraus und hat sich bei mir gemeldet.

Ich war darüber sehr erfreut, dass mein Kind endlich offiziell einen Vater hat. :)

Er hat die Vaterschaft anerkannt und sofort Unterhalt gezahlt.

Davor habe ich keinen Unterhaltsvorschuss oder Sozialleistungen beantragt, sondern aus Ersparnissen und Resten von einem Erbe gelebt, die jetzt fast vollkommen aufgebraucht sind.

Ich habe darauf geachtet, dass bei der Vaterschaftsanerkennung gleich ein Unterhaltstitel erstellt wurde. Darin ist der Unterhalt festgelegt ab dem Monat der Vaterschaftsanerkennung.

Ich habe ihm gesagt, er soll das ändern und sich ab dem Monat der Geburt verpflichten, damit er mir den Unterhalt vor seiner Vaterschaftsanerkennung nachzahlen muss.

Ich möchte an diesem Punkt klarstellen, dass ich Verständnis für seine Lage habe. Aus heiterem Himmel erfährt er, dass er Vater ist und muss dann soviel zahlen. Und ich möchte ihm nicht das letzte Hemd ausziehen und solange er den laufenden Unterhalt zahlt, haben die Nachzahlungen Zeit. Ich habe nur eine Menge meiner eigenen Ersparnisse aufgeben müssen und die soll er auf jeden Fall nachzahlen.

Den Unterhaltstitel hat er aber nicht ändern lassen, sondern ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben. Darin erkennt er die volle Summe des Unterhalts vor der Vaterschaftsanerkennung als seine Schulden an, verpflichtet sich zur monatlichen Abbezahlung und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Ich habe also jetzt zwei Titel, einmal für den Unterhalt ab jetzt und dann für die Unterhaltsschulden vor der Vaterschaftsanerkennung.

Jetzt ist meine Frage, ist das so überhaupt richtig?

Sollte nicht der ursprüngliche Titel entsprechend abgeändert werden, anstatt zwei verschiedene Titel zu erstellen? Kann das irgendwelche Konflikte hervorrufen?

Hat das so für ihn oder mich irgendwelche Vor- oder Nachteile?

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Meine Güte!

Du hast eine Luxussituation. Ein Vater der sich kümmern will und aktiv auf Euch zugekommen ist. Der sofort und ohne zu meckern zahlt und auch in Raten die Schulden freiwillig abträgt und eine notarielle Schuldanerkennung unterschrieben hat.

Was willst Du denn noch?

Gruß

Manavgat

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Ich weiß zwar nicht, was sie noch will, aber ich würde noch wollen, was mir zusteht:

- Betreuungsunterhalt

- Erstausstattungspauschale 1000 Euro

- Kosten der Geburt/Entbindung, die vom Vater getragen werden müssen

- sonstigen Mehrbedarf, der anfällt.

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Hi,

das ist meines Wissens korrekt so.

Vorteil für Dich: der rückständige Unterhalt ist 30 Jahre lang vollstreckbar, der laufende Unterhalt unterliegt den regulären, dreijährigen Verjährungsfristen.

Daher würde ich das jetzt so laufen lassen. Er scheint sich ja seiner Verantwortung und Pflichten bewusst zu sein. Ich hoffe, er darf auch seine Rechte wahrnehmen.

LG

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Hallo,

also ganz ehrlich. Tausende von Frauen würden vor Freude schreien, wenn sie so einen pflichtbewussten Vater ihrer Kinder hätten!

Nicht im Traum käme ich auf die Idee, ihn noch nachzahlen zu lassen!

Du weißt gar nicht, was Du/Ihr für ein Glück habt.

LG Cinna

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Wieso sollte sie ihn nicht nachzahlen lassen? Den Unterhalt hatte ER zu zahlen, nicht SIE. Trotzdem hat SIE den Unterhalt bezahlt. Ist doch vollkommen korrekt das zurückzuverlangen.

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Sorry, finde das echt sch....dem Vater gegenüber. er ist doch jetzt mal voll der depp! Er haette ja auch ein Schwein sein können und damit viel viel Geld sparen. Und jetzt forderst du noch rueckzahlung!!! Nee, echt. Arme Männer :-(

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Achja, es ist scheisse dem Vater gegenüber wenn sie das zurückverlangt, was sie ihm vorgestreckt hat? Er ist unterhaltspflichtig, nicht sie! Vollkommen korrekt das zurückzuverlangen!

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Der Vater hat sich bei ihr gemeldet... was er nicht haette tun muessen...kuemmert sich um sein Kind etc. Nee sorry! Sie haette auch weiterhin vom uvs leben muessen koennen was ja weniger ist finde das schovel