Kein Unterhalt wenn Mutter arbeitet und Vater nicht?

Hallo,

eine Freundin von mir lebt von ihrem Mann getrennt,die Scheidung läuft. Das Kind lebt bei ihr,sie ist berufstätig,der Vater nicht. Da er keinen Unterhalt zahlen kann dachte ich immer das das Jugendamt einen Vorschuss zahlt den er dann wieder zurück zahlen muss oder so. Aber laut Anwalt steht ihr das nicht zu weil sie berufstätig ist. Stimmt das? Naja,wird wohl wenn der Anwalt das sagt ;-) wusste ich nicht. Steht das nur Müttern zu die Sozialleistungen beziehen oder deren Gehalt nicht reicht? Oder hat der Anwalt ihr Mist erzählt? Mit ihrem Gehalt kommt sie gut aus. Hat auch nicht vor da nachzubohren. Ich frage nur aus Interesse.

LG

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Ich glaube das ist mist was der Anwalt da erzählt ich würde einen anderen aufsuchen.

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DER RA hat offensichtlich keine Ahnung. UHV hat überhaupt nichts mit dem Einkommen der KM zu tun.

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... man könnte jetzt natürlich böse sein uns spekulieren er will vermeiden das die KM bezüglich des KU eine Beistandschaft einrichtet, und er dadurch sein einträgliches Mandat verliert ...

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Unterhaltsvorschuss, respektive die Unterhaltsvorschusskasse, und eine Beistandschaft sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ... der Erhalt von Unterhaltsvorschuss ist NICHT abhängig von der Einrichtung einer Beistandschaft.

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Hallo,

wenn das Kind unter 12 Jahre ist und noch keine 72 Monate Unterhaltsvorschuss bezogen hat ist die Aussage vom Anwalt erschreckender Unsinn.

Gruß Litha

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falls der RA damit meinte das die Mutter keinen Anspruch auf Unterhalt hat , liegt er richtig und kann sogar bedeuten das sie ihrem Ex Unterhalt ( Trennungsunterhalt ) zahlen muss

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Wenn er unverschuldet keinen Unterhalt zahlen kann laufen auch keine Schulden auf, wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leistet (wenn alles richtig läuft).

Unterhaltsvorschuss hängt aber nicht von einer Bedürftigkeit der Mutter ab.

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MIST MIST MIST... der Anwalt ist ein Idiot. und sie sollte sich schleunigst einen neuen suchen.! Kindesunterhalt, bzw unterhaltsvorschuß steht ihr zu

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Bist Du wirklich sicher das Du alle Details beim Hörensagen richtig verstanden hast?

1.) Unterhaltsvorschuss muß nicht zurückgezahlt werden, wenn der Vater zahlungsunfähig ist.

2.) die KM hat allerdings nur 72 Monate Anspruch und auch nur bis zum 12 Lebensjahr

3.) danach gibt es für Kinder , die keinen Kindesunterhalt bekommen nur ALG II , und den gibt es nur bei Bedürftigkeit , also vermutlich nicht, wenn die Mutter berufstätig ist.

Es wäre wirklich nett, wenn du Dich hier nochmal äußern könntest

Pina

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Erstmal danke an alle für die Antworten

Details weiss ich keine. Nur das der Anwalt gesagt hat das sie keinen Unterhalt bekommt weil sie berufstätig ist! Das Kind ist unter 12 Jahre alt.

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Nein, der Anwalt hat mit Sicheit nicht gesagt, das sie keinen Unterhalt bekommt , weil sie berufstätig ist!

Frag bitte genau nach ob die 72 Monate des UVG schon abgelaufen sind. Wenn ja bekommt das Kind kein ALG II , weil die Mutter und das Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden würden und Einkommen der Mutter über dem Bedarf liegt.

DAS ist ein gewaltiger Unterschied in der Aussage und so macht die Sache Sinn und ist logisch.

Pina

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Warum arbeitet der Vater denn nicht??

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Da die Juristerei oft auch Wortklauberei ist, kann es durchaus sein, das der Anwalt Recht hat und er und seine Klientin einfach aneinander vorbeigeredet haben.

Verdient die Mutter mehr als der Vater, steht IHR tatsächlich kein Unterhalt zu (dafür dem Vater). DEM KIND steht trotzdem Unterhalt zu - selbst wenn der Elternteil, bei dem es lebt, Millionen auf dem Konto hat.

Meine Schwester hatte nach der Trennung von ihrem Mann ein ähnliches Konstrukt: Sie hätte im Trennungsjahr Unterhalt an ihn zahlen müssen, er an das gemeinsame Kind. Er zahlte nicht, sie deshalb auch nicht (ich weiss nicht, ob das rechtlich wirklich einwandfrei war, aber da niemand klagte, lief das einfach so). Ärger gab es erst nach der Scheidung. Sie musste dann keinen Unterhalt mehr an ihn zahlen, er aber natürlich trotzdem an sein Kind, tat er nicht, also beantragte sie Unterhaltvorschuss und als der auslief, besorgte sie sich einen Titel gegen ihren Ex, woraufhin der wutentbrannt den Kontakt zum Kind abbrach.

Grüsse
BiDi