Unterhaltsstufen - zählt auch seine Freundin???

Guten Morgen,

ich hab gerade mal wieder Post aufgemacht und ein Brief vom Anwalt meines Ex-Mannes war drin.

Wir streiten seit Jahren wegen dem Unterhalt.

Er hat im Dezember noch ein Kind bekommen.

Jetzt listet der Anwalt auf, daß ab Dezember VIER Unterhaltspflichtige wären, also unsere beiden Kinder, sein Kind sowie seine Freundin!

Daß sein Kind mit rein zählt, ist klar, aber seine Freundin?

Ich dachte immer, Kindesunterhalt geht vor? Zählen die Erwachsenen denn mit in die Düsseldorfer Tabelle?

Bisher war ich der Meinung, erst die Kinder und wenn was übrig bleibt, dann die Erwachsenen...

Danke und liebe Grüße
Cinna

5

Hi,

die Aussage des Anwalts ist korrekt.

Für die Einstufung in die Tabelle zählen alle Unterhaltsberechtigte unabhängig vom Rang. Eine tatsächliche Zahlung erhält die Freundin nur dann, wenn der Mindestunterhalt der Kinder gedeckt ist.

LG

14

Da muss ich jetzt doch auch mal nachhaken... Ich bin die (noch?) nicht geheiratete Next mit "neuem" Kind, und bei der Unterhaltsberechnung für die zwei Großen haben wir natürlich die Motte angegeben, mich aber soweit ich weiß nicht. Das wäre mir gar nicht eingefallen, ich arbeite und verdiene gutes Geld, also warum sollte er mir gegenüber UHpflichtig sein? Oder gilt das in dem Fall, weil sie nicht arbeitet? Uns wurde nur gesagt, dass es egal ist, was ich verdiene, da es um SEINEN Beitrag zur Versorgung des Kindes geht, der sei davon unabhängig...

1

Zuerst die kinder!

Hast du keine Anwältin, die hier mal das Schreiben erwidert und dem Herrn Kollegen mal das Unterhaltsrecht erklärt?

Gruß

Manavgat

2

Danke,

ich rufe nachher meine Anwältin an!

LG Cinna

4

Nun,

hoffentlich hat sie eine AW die weiß das sie sich mit diesem Schreiben nett blamieren würde, denn - gesetzt der Fall das "Freundin" = "Mutter des neuen Kindes" ist hat der gegnerische AW völlig recht: Bei der DDT zählen ALLE UH-Berechtigten für eine Abstufung, egal in welchem Rang diese stehen.

Der Rang spielt erst dann eine Rolle wenn es drum geht wer denn was kriegt.

weitere Kommentare laden
3

Hallo,

die Kinder gehen vor in der Zahlung, das stimmt.

Aber er hat Vier unterhaltspflichtige Personen und wird nach dieser Anzahl auch in der Tabelle berechnet.

Wenn es dann um die Zahlung geht, kommen erst die Kinder, dann die Freundin.

Gruß,

Ariane

8

Hallo,

also meine Anwältin meinte, daß er halt in die andere Stufe fällt, weil noch ein 'Unterhaltspflichtiger mehr mit dabei ist, obwohl er das noch gar nicht geltend gemacht hat, oder so ähnlich.

Ist nur schon ne irre Sache, er heult nur rum, er würde am Hungertuch nagen und könne nur mit größten Anstrengungen den Mindestunterhalt zahlen (ist aber mächtig im Rückstand), aber bekommt noch ein Kind und die Freundin geht schon seit über einem Jahr nicht arbeiten un putzt sein Haus.

Ist schon irgendwie verrückt, mein Freund und ich hätten gerne ein Kind und können uns das schlicht und ergreifend nicht leisten.

LG Cinna

13

Das liegt wohl eher daran, dass ihr weniger auf die Hormone die kursieren hört, sondern vielmehr euren Verstand einschaltet, ob ein weiteres Kind drinne ist oder nicht.

(Was auch absolut richtig so ist!)