Gemeinsames Sorgerecht - Trennung - Aufenthalt - Wie ist das denn jetzt? Kind 15 Monate

Hallo ...

Kindvater und Kindsmutter haben sich Mitte Januar getrennt, wohnten gemeinsam in Eigentumswohnung des KV. Anfang Februar bat der KV die KM gebeten auszuziehen, um die Trennung besser zu verarbeiten. KM ist dann provisorisch mit 15 Monate alter Tochter zur eigenen Mutter. KV hat zugestimmt, dass Tochter mitgeht, aber zähneknirschend. Kind hat seit Auszug zweimal beim Vater übernachtet.

Nun möchte die KM gern folgende Regelung: Übernachtung aufgrund des Alters des Kindes (15 Monate) ausschließlich bei der KM, Umgang mit dem Vater aber tagsüber gern häufiger als "alle zwei Wochenenden". Zum Beispiel 2-3x pro Woche abholen aus der Kita und Nachmittag/frühen Abend verbringen und 1 Tag am Wochenende von morgens bis abends.
Der KV möchte das Kind gern auch über Nacht bei sich haben. Seine Vorstellung: Sonntagvormittag bis Dienstag bzw. Mittwoch einschließlich zur Kita bringen, KM holt dann Di/Mi aus der Kita ab und behält das Kind bis Sonntagvormittag bei sich.

Was muss getan werden, wenn KM und KV keine Einigung treffen? Und wie schnell geht das alles? Was passiert, wenn KV das Kind am Abend einfach mitnehmen möchte?

Das Kind wird im Übrigen noch gelegentlich gestillt. Der KV hat der Mutter die Schlüssel zur Wohnung abgenommen, in der bis Anfang Februar zusammen gewohnt wurde. KM, KV und Kind sind alle unter dieser Anschrift gemeldet.

Hat sich jemand mit genau diesem Thema schon mal befasst oder hat Ideen, Tipps, Anregungen ... tausend Dank ...

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Besteht gemeinsames Sorgerecht oder nicht?

Was heißt: "gelegentliches stillen"? Bei So-Di wird das wohl kaum gehen. Aber was ist mit einzelen Übernachtungen?

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Ja, gemeinsames Sorgerecht. Gelegentliches Stillen heißt alle zwei, drei Tage mal, zum Mitragsschlaf oder morgens zum Beispiel.

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Das steht dann ja Übernachtungen nicht im Wege.

In diesem Fall kann ich das kategorische Ablehnen von Übernachtungen seitens der Mutter nicht nachvollziehen und auch nicht gutheißen.

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Hallo also ich würde bei den Übernachtungen kein Problem sehen. Denn jetzt gleich mit Übernachtungen , das Kind kennt die Wohnung, den Papa und die Umgebung. So gewöhnt sie sich schon gleich dran , das es nun ab und an alleine dort mit Papa ist..Somit habt ihr später wenn sie größer ist , kein Trennungsschmerz mehr , sprich das sie weint. Und bis vor kurzen war der Papa ja auch noch mit voll einbezogen. Warum soll der Papa da nicht weiter mit anknüpfen und es auch ins Bett bringen können , oder von der Kita abholen. Und fürs kleine ist es auch super. So ist die Trennung von den Eltern nicht ganz so eine gr Umstellung. Ich lese raus das die Km sich getrennt hat. Da ist es nachvollziehbar das er nicht mit ihr unter einem Dach leben kann, wenn er weiß, sie liebt ihn nicht mehr. Also wenn Trennung , denn doch so, das es für alle einfacher ist.

Liebe Grüße Tina

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Aber was für eine Dauer ist denn einem Kind in dem Alter zumutbar, also Trennung von der Mutter? Sonntag bis Mittwoch erscheint mir zu lang.

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Gut da müsste man noch reden. Vielleicht kann man das etwas reduzieren.vielleicht von Sonntag bis Dienstag erstmal. Das der Papa das kleine nach der Kita vielleicht noch einen Spielplatzbesuch es dann nach Hause bringt. Weil Montag und Dienstag ist es ja Tagsüber in der Kita.Da haben die beiden auch nicht viel voneinander. Vielleicht wäre auch ne Möglichkeit. Der Papa nimmt sie ein We von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag. Und die andere Woche , zwei Tage die Woche. So hat jeder das kleine abwechselnd ein we und den Alltag. Es gibt viele Einrichtungen wo man sich Rat holen kann und einen Umgangsplan mit einer dritten Person aufstellen kann. WIE Jugendamt Awo und so weiter. Vielleicht da mal einen Termin machen.

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Dem Stillproblem kann entgegnet werden, indem man z.B. Milch abpumpt. Generell finde ich Übernachtungen in diesem Alter schon gut für das Kind. Gerade in diesem Fall wiegen die Kontinuitätsgesichtspunkte auf Seiten des Kindesvaters stärker. Außerdem bleiben Dem Kind bleiben dadurch beide Elternteile erhalten.
Versuche doch dich mit dem Kindesvater auf dieser Basis zu einigen, sonst wird es nervenaufreibende Jugendamtsgespräche geben, eventuell wird des Kindesvater wegen dem eingeschränkten Umgang vor Gericht ziehen, wo du dir u.U. schnell den Stempel einer Umgangsboykotteuse einhandeln könntest.

LG Joliesse