schlechtes Gewissen / Unterhalt

Hallo Zusammen,

ich habe morgen einen Termin beim Anwalt bezüglich Unterhalt.

Der Vater meines Kindes zahlt zur Zeit nur 150,00 Euro Unterhalt. Habe mich damals so mit Ihm geeinigt.

Mittlerweile ist meine Tochter 10 und es wird alles immer teurer und ich kann es bald nicht mehr alleine Stämmen.

Mit Ihm im Vorfeld sprechen würde nichts bringen, da er bei diesem Thema total abblockt.

Jetzt habe ich ein total schlechtes Gewissen.

Weiß jetzt auch nicht, was ich von euch hören möchte, wollte mir das jetzt einfach mal von der Seele schreiben. ;-)

Viele Grüße

1

Die Haupfrage ist, was er zahlen müsste.

Dazu wirst Du Auskünfte über sein Einkommen/Vermögen benötigen, welche Du einholen solltest.

Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben?

2

Glaubst du er hat ein schlechtes Gewissen weil er nur so wenig zahlt?
Wenn ja, dann würde er ja mehr zahlen. Wenn nein, dann hast auch du wenig Grund für schlechtes Gewissen ...

ABER: Wenn es dein Gewissen beruhigt kannst du auch folgendes tun: Richte beim JA eine Beistandschaft ein, und beantrage gleichzeitig Unterhaltsvorschuss.
Wenn der KV 150EUR zahlt, macht das schonmal 30 EUR mehr (immerhin 20%). Gleichzeitig kümmert sich die Beistandschaft dann um die Feststellung der Leistungsfähigkeit.

3

Wieso hälst du dich dann nicht an die Einigung? 150€ ist doch schonmal etwas...
Wenn du wegen dem Anwalt ein schlechtes Gewissen hast, dann sag den Termin besser ab. Wenn du den Barunterhaltsbedarf deines Kindes wirklich gefährdet siehst, lasse den Vater doch mehr Betreuung übernehmen und erwirtschafte du das fehlende Geld.

Hier wäre noch interessant, inwieweit der Vater überhaupt leistungsfähig ist. Du kannst hier auch viel Staub aufwirbeln und am Schluss ist er evtl. ein Mangelfall und du bekommst nichts mehr, freiwillig wird er nach solchem Theater sein Kind wohl auch nicht mehr unterstützen.

5

Süß, 150,- ist schon mal was.

6

>>Wieso hälst du dich dann nicht an die Einigung? <<

Die Frage hat sie doch in ihrem Ausgangs Thread bereits erwähnt.

Klar sollte eine Überprüfung stattfinden. Des Kindes wegen.

Und sollte er sich tatsächlich aufmucken, dann erkennt man welch ein Honk er ist.
Auch eine Erkenntnis.

weitere Kommentare laden
4

Warum gehst du nicht uebers ja?

7

Ehrlich, mir geht die Hutschnur hoch wenn ich so was lese. Tut mir leid dass dich das jetzt trifft aber "habe mich damals so mit ihm geeinigt" klingt für mich als müsste er eigentlich mehr zahlen und hätte dich über die "ich hab' so wenig Geld-Masche" gekriegt.

Du darfst nicht einfach mit weniger Unterhalt zufrieden sein, das Geld steht deiner Tochter zu und er soll das zahlen was von ihm verlangt wird, das was in der DDTabelle errechnet wird ist von der Summe her eh ein Witz, das weiß jeder der Kinder hat dass damit auch nicht anteilig Dinge wie Urlaub, Kleidung, Freizeit, Miete, NK abgedeckt sind.

Mich recht so was echt immer auf...ich würd lieber auf sonstwas verzichten als meinen Kindern nciht wenigstens den Unterhalt zukommen zu lassen der für mich errechnet wurde.

Manmanman...und schlechtes Gewissen? Nicht ihm gegenüber aber deinem Kind gegenüber denn das hast du quasi um das Geld betrogen.

34

"Manmanman...und schlechtes Gewissen? Nicht ihm gegenüber aber deinem Kind gegenüber denn das hast du quasi um das Geld betrogen."

Was für ein Blödsinn.
Du hast doch keine Ahnung ob die TE in anderer Weise einen Ausgleich für das Kind geschaffen hat.
Betrug ist immer vorsätzlich? Woher weisst Du das das Kind bis jetzt einen Nachteil hatte?

36

Ich gehe einfach mal davon aus dass dem fehlenden Geld kein entsprechender Wert bzw. Gegenleistung gegenübersteht denn sonst wäre es doch kein Problem zu sagen: ich will es ab jetzt geändert haben.

Und es geht nicht um einen konkreten Nachteil sondern darum, dass das Geld dem Kind zusteht. Sonst kommen wir zum Robin Hood Prinzip, meinem schwerreichen Nachbarn entsteht auch kein Nachteil dadurch dass ich ihm 'nen Hunderter nehme und trotzdem darf ich es nicht weil mir das Geld nicht gehört.
Dem Schwimmbad entseht auch kein Nachteil wenn ich ohne zu zahlen durch den Eingang schlüpfe, trotzdem darf ich das nicht tun.

Mit Unterhalt ist es doch genauso. Das Geld ist dafür da, für das Kind investiert zu werden. Wenn von dem Geld etwas fehlt kann es nicht investiert werden.
Die Summen der DDer Tabelle sind eh schon echt niedrig gemessen an dem was ein Kind kostet.

weitere Kommentare laden
9

Bist du Mutter Theresa, oder was?

Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt! Und du solltest den endlich mal beitreiben.

Wieso hat der KV kein schlechtes Gewissen???

Gruß

Manavgat

11

Danke für eure Antworten...

Ich weiß das er mehr zahlen müsste, laut Düsseldorfer Tabelle sind es 291,00 Euro zahlen. Da ist die hälfte vom Kindergeld schon abgezogen.

Ich habe einfach Angst, dass er das an unserem Kind auslässt. Sie hängt wirklich an Ihrem Vater.

14

Wann lernen Mütter endlich, dass ein KV, der seinen (finanziellen) Frust an einem Kind auslässt, kein guter Vater sein kann?

Gruß

Manavgat

15

Und wann lernen Mütter endlich, dass eine Frau, die gnadenlos dem KV das Geld aus der Tasche zieht (hier nicht die Threaderstellerin wohlgemerkt!!!) und nach immer mehr gafft, ihn womöglich sogar vor Gericht schleift und ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigt, gar keine gute Mutter sein kann?

weitere Kommentare laden
25

Hallo jolie78,
Wie ist denn das Verhältnis Deiner Tochter zu Ihrem Vater?
Wie oft ist sie bei Ihm?
gruß
my-opinion

28

Hallo my-opinion,

das Verhältnis ist gut. Sie hängt sehr an Ihrem Vater. Sie geht jeden Donnerstag nach der Schule zu Ihm, kommt dann Abends nach Hause und alle 2 Wochen schläft Sie von Freitag auf Samstag bei Ihm.

Aus diesem Grund habe ich auch ein bisschen Bauchschmerzen, ob es so richtig ist. Ich weiß das er mehr zahlen müsste, aber ich habe einfach Angst, dass das Verhältnis dann leidet. Mir geht es dabei gar nicht so sehr um Ihn, sondern eher um meine Tochter.

33

Hallo jolie78,
es ist schön das die zwei ein gutes Verhältnis haben.

in wiefern blockt er denn beim Thema Unterhalt ab?

Warum hattet ihr diese Vereinbarung über 150 Euro geschlossen?

Wenn die Zwei so ein gutes Verhältnis haben, dann müsste man ihn doch überzeugen können das 150€ eben nicht mehr ausreichen.

Ein Anwalt sollte immer das letzte Mittel sein

weitere Kommentare laden