nachehelicher Unterhalt? Wer kennt sich aus?

Hallo
Ich lebe seit Anfang des Jahres von meinem Mann getrennt. Habe eine Tochter aus erster Ehe für die ich keinen Unterhalt bekomme, da der Vater seit 2002 nicht mehr arbeiten geht. Habe alles versucht, leider zwecklos. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der bei mir lebt mit 5 Jahren. Ich arbeite teilzeit und könnte auch nicht mehr, da die Kita um 16.15. Uhr schließt und die Schule im nächsten Jahr bereits um 15.30 Uhr. Ich arbeite von 8.00 - 15.00 und Freitags von 8.00 - 13.00 Uhr. Habe auch Bereitschaftsdienste. Mein Sohn hat eine Aufmerksamkeitstörung und benötigt intensive Unterstützung. Wie sieht das finanziell nach der Scheidung aus? Bekomme ich noch Unterhalt bezahlt? Mein Mann verdient sehr gut ca. 3.200-3.300 Euro netto. Zur Zeit bekomme ich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Da wir Schulden hälftig abtragen, wäre ich ohne den Unterhalt für mich mit meinen Kids echt arm dran. Hat Jemand Erfahrung in diesem Fall?
Danke

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Guten Morgen,

ich würde das durch eine/n Anwältin/Anwalt klären lassen, denn das wird ja immer individuell berechnet.

L G und alles Gute

White

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Hallo,

das wird wohl individuell geregelt werden.

Da mein Ex und ich uns einig waren, dass ich nicht arbeiten muss (wegen meiner Tochter) hatten wir eine Vereinbarung, dass nicht nur meine Tochter Unterhalt bekommt, sondern auch ich.

Die Unterhaltszahlung für mich erfolgte bis zu meiner erneuten Heirat, die für meine Tochter bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens.

GLG

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Hallo,

in der Regel wird der Geschiedenenunterhalt genauso berechnet wie der GT-Unterhalt. Jedoch gibt es di Möglichkeit ihn zeitlich zu befristen und auslaufen zu lassen. In der Regel wird 1/3 der Ehezeit als Zahlungszeita ngesetzt, also bei 8 Jahren Ehe ca 3 Jahre, wobei das Trennungsjahr berücksichtigt wird und der Unterhalt dann auch schrittweise reduziert wird.
Rein theoretisch könnt ihr Euch gütlich einigen, oder du musst, wenn er die Zahlung verweigert nach der Scheidung darauf klagen. Auf jeden Fall bist du mit einer/m Anwältin/Anwalt gut beraten.
Da du deine Stundenzahl ja vermutlich wegen der Kinderbetreuung reduziert hattest in der Ehe, gilt das als ehebedingter Nachteil und die nacheheliche Solidarität greift (da hat der Staat sich was Feines ausgedacht).

Die Schulden belieben weiterhin in der Berechnung drin, soll heißen, die werden eigentlich bei deinem Mann vom Netto abgezogen (bereinigtes Netto errechnen) und dann zahlt er dafür aber quasi weniger an dich.

Bei Rückfragen auch gerne eine PN.

Tiana

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Nach welcher Steuerklasse hat er diese Nettobeträge? Wieviel KU zahlt er? Wie hoch ist die monatliche Kreditzahlung und wieviel verdienst Du? In welchem Oberlandesgerichtsbezirk lebt ihr? Habt ihr Wohneigentum?

LG

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Wir haben beide die Steuerklasse 4.

Die Schulden sind mit monatlich 260 Euro abzuzahlen. Jeder die Hälfte. Für unseren Sohn zahlt er 400 Euro Unterhalt. Ich verdiene netto 1600 Euro. Für meine Grosse bekomme ich kein Cent. Zudem muss ich noch mein Auto abstottern, damit ich zur Arbeit komme. Ich habe immer teilzeit gearbeitet, da meine Tochter bei unserem Kennenlernen noch klein war. In der Ehe wollte ich mich auf eine Vollzeitstelle bewerben, was mein Mann nicht unterstützte, da er nicht in teilzeit arbeiten wollte. Eigentum haben wir nicht.

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Fachanwältinnen für Familienrecht haben Ahnung und Erfahrung. Und da solltest du hingehen. Warum? Weil es bei Unterhalt immer auf den Einzelfall ankommt.

Gruß

Manavgat

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Die Frage ist viel zu komplex um hier sicheren Rat zu bekommen.

Es stellt sich ja schon die Farge, ob du die Schulden tatsächlich hälftig abzahlen musst?

Innerhalb der Ehe habe ich da schon erhebliche Bedenken. Und danach stellt sich diese Frage auch.

Du solltest dir also tatsächlich kundigen Rat einholen.

Wenn Du "wenig" (die Grenzen sind oft höher als man glaubt) verdienst besteht gegebenfalls auch die Möglichkeit einen Beratungsschein beim Amtsgericht einzuholen und damit einen Anwalt aufzusuchen.

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Solange ihr noch miteinander vernünftig reden könnt, versuche das doch mit ihm zu besprechen. Womöglich ist die Lösung einfacher als du denkst. Man muss nicht alles über ein Gerichtsverfahren klären lassen. Wenn ihr euch einig seid und vom Rechtsanwalt eine Vereinbarung aufsetzen lasst, die ihr wiederum beim Notar beglaubigen lasst, wird kein Gericht was anderes entscheiden.

Rein theoretisch steht dir Ehegattenunterhalt nur im trennungsjahr zu oder wenn du aufgrund eines schwer Kranken/behinderten oder unter 3jährigen Kindes nicht oder nur bedingt in der Lage bist zu arbeiten. Wenn ihr das vor Gericht klären wollt, gehen am Ende Monate oder Jahre ins Land und in die Augen schauen mag man sich danach vermutlich auch nicht mehr. Ich glaube auch, dass es für das Kind komisch ist, wenn es das Gefühl bekommt, nicht "normal" zu sein. Allein deshalb würde ich im Sinne des Kindes einen Prozess mit gutachterlichen Untersuchungen (die unvermeidbar wären) vermeiden.

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Nach meinen bisherigen Recherchen muss er auch Betreuungsunterhalt bezahlen, wenn man aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten gar nicht Vollzeit arbeiten kann. Leider kann ich mir das Geld nicht aus den Rippen schneiden und muss mit meinen Kindern leben können. Leider hört bei ihm beim Thema Geld das vernünftige Gespräch auf.

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Ja und genau das ist der Punkt....darüber kann Man(n) sich trefflich jahrelang streiten! Ein Betreuung kann nicht nur durch die Kita stattfinden, sondern auch durch eine Tagesmutter oder eine Kombination von beidem. Willst du ihm und dem Gericht tatsächlich in einem aufwändigen Gerichtsverfahren erklären, dass keine Tagesmutter in deinem Einzugsgebiet länger als bis 16:15 betreut? Und es auch keinen babysitter gibt oder Familie/ Freunde, die das Kind von der Kita abholen würden? Dann viel Spaß! Und wie lange sollte er diesen erhöhten Unterhalt denn Zahlen? Bis deine Kinder volljährig sind? Bis der Sohn keine Probleme mehr hat (was bedeutet, dass man dauernd den Sachverhalt neu prüfen müsste und so über Jahre immer wieder verhandelt?). abgesehen davon arbeitest du 33h bzw kannst ab der Einschulung 35h arbeiten. Sooo weit von einer Vollzeitstelle bist du also nicht entfernt, dass man sagen kann du hast riiiiiiesige Nachteile durch die Kinderbetreuung.

Die Zeiten, in denen man "einfach so" nachehelichem Unterhalt bekommt, sind vorbei. Sei mir nicht böse, aber du machst den Eindruck, dass du maximal Geld aus der Sache rausholen willst und nicht einsiehst, dass du nicht mehr an seinem Wohlstand teilhast. Du kannst nicht diese Ehe aufgeben, aber den Anspruch haben finanziell genau so dazustehen wie währenddessen.

Allein wegen der Kinder werdet ihr euch immer begegnen bei übergaben usw. Denk darüber nach, was dir wichtiger ist.jetzt das Geld und ein verärgerter Ex, der dir und den Zwergen das Leben schwer macht inkl ewigen und wiederkehrenden Gerichtsverhandlungen oder ein entspanntes Verhältnis mit einander, bei dem keiner den Eindruck hat, der Eine würde den anderen ausnehmen.

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