kann KV Kur verbieten?

Hallo, wir haben als Familie ( 3 Kinder / 9 -von KV, 6, 1) eine Kur genehmigt bekommen.

Damit die Kinder in der Schule nicht soviel fehlen, fahren wir in den Weihnachtsferien (=4 Fehltage nur) im Herbst war nichts mehr frei.

Das bedeutet dass wir Weihnachten nicht hier sind. Ich verstehe total dass KV dass "nicht gut" finden wird. Kann er mir verbieten dann zu fahren?

Grüße
awk

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Wir haben seit diesem Jahr GS

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Nein verbieten kann er die Kur wohl nicht, aber er kann dennoch darauf bestehen, das das Kind die Feiertage mit ihm verbringt.

Schließlich gibt es in der Reha über die Feiertage keine Behandlungen und " Heimaturlaub" wird in der Regel vom behandeltem Arzt genehmigt. Ich meine mich zu erinnern, das 3 Tage und 2 Nächte versicherungstechnisch möglich sind. Die Fahrtkosten würdest Du in diesem Fall wohl auch tragen müssen. Zumindest hälftig.

Um dem aus dem Weg zu gehen, das zu Weihnachten eines der Kinder getrennt von den Geschwistern feiern wird, würde ich mich jetzt schon um ein Pensionszimmer am Ort kümmern und mit dem KV eine gemeinsame Feier am Kurort planen.

Pina

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Das

Du in diesem Fall wohl auch tragen müssen. Zumindest hälftig.

glaube ich definitv nicht!

Gruß

Manavgat

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In der Kostenfrage bin ich wirklich nicht sicher, immerhin würde von der Mutter, resp. des Kostenträgers ja die Entfernung geschaffen.

Du konntest Recht haben, das die Krankenversicherung die Transportkosten von Rehaklinik zum Umgang mit dem Vater tragen muß.

Pina

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Hallo,

ich lebe in Ö und da sind die Gesetze doch etwas anders und mit einer Mutter-Kind-Kur kenn ich mich gar nicht aus.
ABER ich denke mal die hast du bekommen, um Zeit mit deinen Kindern zu verbringen, einmal aus dem Alltag rauszukommen, um Probleme aufarbeiten zu können, etc...
Und diese Kur ist nun mal zu den Feiertagen.
Der KV kann das zwar "nicht gut" finden, ich würde aber keinesfalls nur im entferntesten daran denken das Kind/die Kinder von dir und dem Rest zu trennen!
Ganz egal wie viele Aufschreie jetzt kommen!
Es kann doch auch nicht zum Kindeswohl sein, es aus diesem "geschützten" Verband rauszunehmen!!!!
Ich würde das mit dem JA und der Kurleitung oder Anwalt oder wem auch immer besprechen....EURE Kur - EURE Zeit!!!

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Würdest du das auch andersherum befürworten? Ich meine die erste Antwort finde ich total ok das er dahin kommt und einen oder zwei Tage mit den Kindern haben kann, das gemeinsam feiern hier nicht geht liest man ja leider heraus.

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Auch, wenn man das nach einer Trennung nicht war haben mag, geht es hier um den zweiten Elternteil des Kindes.
Es wird nicht aus einem "geschützten Verband" gerissen und verschleppt, sondern soll ganz regulär Zeit mit dem leiblichen Vater verbringen.
An Feiertagen werden auch unter Garantie dort keine lebenswichtigen Anwendungen stattfinden.

Gruß,

W

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wir hatten letztes jahr eine sehr ähnliche situation.

mein mann hat einen sohn (12) aus erster ehe. letztes jahr machten sie ebenfalls über die weihnachtsfeiertage/neujahr eine mutter-kind-kur. wir wären nicht ansatzweise auf die idee gekommen dies zu verhindern, da die kur ja beiden zugute kommen sollte. wir haben uns ein kleines hotel in der nähe gesucht und ein paar tage mit ihnen zusammen verbracht. es war echt schön. mein mann war glücklich, der große sohn auch und unser gemeinsamer sohn (2) sowieso. ich muss aber dazu sagen, dass wir mit der exfrau meines mannes mittlerweile ein sehr gutes verhältnis haben. sie war sogar zur taufe von unserem kleinen sohn.

#winke

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Hallo,

das kann man pauschal überhaupt nicht beantworten.

Grundsätzlich müsste der KV erst mal klagen um verhindern zu können dass Ihr in diesem Zeitraum zur Kur fahrt.
Was das Gericht dann entscheidet, steht in den Sternen.

Es kann Dir vorschreiben den Zeitraum zu ändern um den Umgang nicht zu gefährden.
Es können Dir die Kosten für den Umgang auferlegt werden und Du musst möglich machen, dass KV und Kind sich sehen.
Es kann aber ebenso gut sein, dass das Gericht der Meinung ist, dass die Kur für das Kind wichtiger ist als der Umgang.

Ist denn Eure Situation so verfahren, dass Du mit dem KV nicht darüber sprechen kannst?
Hast Du ihn in die Planung der Kur denn überhaupt mit einbezogen?

LG K.

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Nunja, eine Einstweilige Anordnung dauert 3-5 Werktage und damit wäre die Kur für das betreffende Kind schon mal bis zu der endgültig klärenden Gerichtsverhandlung vom Tisch. Die kann dann aber je nach Auslastung der Gericht auch erst 2015 stattfinden.

Ich denke darum, das ein deeskalierendes Vorgehen im Sinne aller Beteiligten ist

Pina

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Kein Richter würde eine einstweilige Anordnung treffen und damit eine

Gesundheitsmaßnahme

gefährden.

Das ist doch völliger Unfug, so etwas in den Raum zu stellen!

Gruß

Manavgat

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Warum sollte er das verbieten können?

Ich könnte mir vorstellen, dass er sein Kind vielleicht dort an Weihnachten besuchen möchte. Wäre das schlimm?

Gruß

Manavgat