Babysitter bei Mutter ohne mich zu informieren

Hi,
ich bin neu hier. Grüße an alle!

Ich brauch mal Rat wie ich mich weiter verhalten soll. Dazu kurze Eckdaten:
Mit Ex noch verheiratet, getrennt seit April 2014. Sie mit anderem durchgebrannt nachdem Sie gegen meinen Willen ein Jahr heimlich weiteres Kind wollte, heimlich Kontakte auf Date-Seiten, bis zu zehn S-Test pro Tag, hat psychischische Erkrankung (kompliziert). Als alles nicht klappte weil ich dahinter kam und meinen Teil (xxx) dazu verweigerte suchte sie sich anderen in Reha und ließ Kind zurück und jede menge Schulden.

Ich hab mich 2 Monate allein ums Kind (jetzt 2,5 Jahre alt) gekümmert während sie nachweislich sich vergnügte. Dann kam Klage ins Haus. Sie wollte alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Absolut alles darin war erlogen was auch Richter schnell merkte. Ich Eilverfahren beantragt als Reaktion da kein Gespräch möglich war, sie weigerte sich.

Darum zwei Urteile. Eins war Umgangsregelung bis Ende August die natürlich regelmäßig nicht klappte. Schreibkram und Party war wichtiger als der von ihr bei Gericht mit Datum und Uhrzeit erstrittene Umgang mit Kind. Alles bei Jugendamt und Elternberatung belegt.

Zweites Urteil ab September echtes Wechselmodell mit wöchentlich wechsel. Klappt auch nicht da sie sich an keinerlei Klärung mit Kitaplatz beteiligte, keine Unterlagen bearbeitete, Mitarbeit bei Unterhaltsvorschuss verweigerte, gemeinsame Kosten für Kita nicht hälftig zahlte. Ich dadurch inzwischen in extremer finanzieller Notlage.

Nun meine Frage:
Ich fand über umwege raus das sie Babysitter sucht. Aber sie informiert mich nicht darüber. Es geht nicht um das Recht einen zu bestellen sondern um die Tatsache das sie mir dies gänzlich verschweigt das jemand anderes das Kind betreut. Man muss dazu bedenken das im Gerichturteil eindeutig steht das beide Elternteile den Ex möglichst täglich informieren sollen über alles was mit dem Kind zusammenhängt.
Hintergrund ist die Erkrankung meiner Ex und die damit zusammen hängende Sturheit und Ignoranz und eben auch die zeitweilige völlig unlogische Verhaltensweise. Ihr wurde vor den Gerichtsverhandlungen im Mai 2014 bereits von ihrem Neurologen nahegelegt sich freiwillig einweisen zu lassen in psychologische Klinik, was sie verweigerte. Hätte ich des Friedens willen nicht bei Gericht diesem Vergleich zugestimmt wäre Gutachten erfolgt über Erziehungsfähigkeit und Geistigen Zustand was eventuelle Zwangseinweisung zur Folge gehabt hätte. Mir gings damals um friedliche Einigung und das sie zwangsweise sich um das Kind mit allen konsequenzen kümmert. Aber genau das klappt trotzdem sehr oft nicht.

Habe ich das Recht zu erfahren wenn jemand fremdes das Kind beaufsichtigt? Ihr neuer hat Anfallsleiden was mehrmals wöchentlich zuschlägt. Sie mit ihrer Erkrankung dazu. Ich habe die Befürchtung das irgendwann mal der Babysitter da sietzt mit meiner Tochter und keiner kommt weil er umliegt oder sie abdreht. Und keiner würde es merken.

Auch habe ich die letzten Übergaben bemerkt das die Kleine große Angst vor Ihrem neuen hat. Sie klammert sich an mein Bein und schreit. Und das obwohl es bis vor vier Wochen da keinerlei Probleme gab. Sie sagte mal er sei Streng. Trotzdem rannte sie die letzten drei Monate zu ihm und begrüßte ihn, sie ist da sehr offen. Jetzt plötzlich das Gegenteil. Ich habe den Eindruck das da Vorfälle waren, beweisen kann ich es aber nicht. Fest steht aber das sie nachweislich bei der Elternberatung vom Jugendamt mehrfach gelogen hat.
Das ganze liegt beim Anwalt, aber es reicht wohl noch nicht das Wechselmodell erfolgreich anzufechten und alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Habt Ihr Tipps was ich noch tun kann?

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Mich wundert, dass bei dieser bekannten Vorgeschichte dem Wechselmodell zugestimmt wurde?

Ich würde wahrscheinlich versuchen das abzubiegen.

Allerdings kann uch mir nicht vorstellen, dass deine Ex dir mitteilen muss, dass sie einen Babysitter sucht. Wenn sie einen gefunden hat... naja, wenn der regelmäßig aufpassen soll, dann solltest du (moralisch gesehen) schon Bescheid bekommen. Wie rs rechtlich aussieht, keine Ahnung.

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Das hängt damit zusammen wie unzuverlässig sie sich erwiesen hat. Sie wurde verurteilt regelmäßig über alles wichtige zu informieren. Bei ihr und ihrem Freund muss ständig mit krankheitsbedingten ausfällen gerechnet werden. Niemand würde also merken wenn was passiert und ich würde nicht merken wenn das Kind unbeaufsichtigt oder fremdversorgt ist bevor es längst zu spät ist.

Wegen dem wechselmodell ist es eine linke Sache ihrer Anwältin und dem bestellten Anwalt für die kleine gewesen. Die beiden haben sich abgesprochen obwohl er nur den Auftrag hatte mit mir zu reden. Das kam nach dem Urteil raus. Er fragte ob mir das wechselmodell bekannt sei und schickte mir paar Kopien mit Erklärung zu. Der Rest soll bei der Verhandlung vereinbart werden. Bei Gericht legte der dann Gutachten vor das besagte wir wären uns alle damit einig. Wir konnten es nicht anders belegen. Um der kleinen das ganze nochmals zu ersparen haben wir es als Vergleich akzeptiert. Das Jugendamt sagte aber von Anfang an das es beim Verhalten und Zustand meiner Frau ni praktikabel sei. Ich habe nun von Anwalt und Jugendamt die Auflage jede Verfehlung zu dokumentieren.

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Ah ok...

Die "Nichtinfo" ist ja dann aber auch so eine Verfehlung, oder?
Und ehrlich gesagt, wenn irgendwas ist, ist doch besser, das Kind ist ordentlich fremdbetreut als unbeaufsichtigt o. ä. - auch wenn ich deine Bedenken natürlich verstehe.

Man man, was ne verzwickte Situation...

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Hallo,

Deine Ex darf selbstverständlich einen Babysitter suchen und beauftragen, genauso wie Du das in Deiner Umgangszeit machen kannst.

Bezüglich des Wechselmodells kann ich nichts sagen.

GLG

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Es geht doch nicht darum ob sie darf. Es geht nur darum das sie es heimlich tut wo doch bekannt ist das sie das Kind schon mehrfach vernachlässigte oder aus niederen Gründen abschob oder gar nicht erst holte.

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Hallo,

Fakt ist, sie muss Dich darüber nicht informieren, sie kann es tun.

Wenn Du irgendwelche Bedenken bzgl. der Betreuung hast, musst Du eben Jugendamt oder Anwalt aktivieren.

GLG

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Solange sie keinen Mörder Sexualstraftäter oder Junkie damit beauftragt muss sie dir das nicht mitteilen wieso auch? Oder teilst du jede stunde mit wo euer Kind ist wer es hütet?

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nicht stündlich. Aber es gibt die gerichtliche Auflage mit täglich was sie aber nicht macht. Und das hat schwerwiegende Gründe.

Und da sie in der Vergangenheit sehr oft das Kind nicht wollte um Schreibkram zu machen oder zur Party zu gehen bestehen ja wohl berechtigte Zweifel an den Motiven. Sie macht eine Reha mit Umschulung. Sie hat schon beim Gericht gelogen und längere Schulzeiten angegeben als es tatsächlich sind und das sie die Kleine nicht eher nehmen kann wegen der Schule. Welche Mutter verzichtet auf ihrer 2,5 Jährige Tochter und lügt das Gericht an um mehr Freizeit zu bekommen? Welche Mutter verzichtet 2 Monate ganz auf jeglichen Umgang mit dem Kind, drückt sich 5 Monate vor jeglicher Unterhaltsleistung und Pflege? Die Kleine hat einen angeborenen Fehler mit Grad der Behinderung 100 und Pflegestufe 1. Sie bekommt drei Therapien je Woche im Rahmen von Frühförderung. Die Mutter nahm keinen einzigen Termin in der Zeit April bis September wahr. Wegen 45 Minuten Therapie die nur 10 Minuten von der Wohnung entfernt ist, hat sie an den Tagen gänzlich auf den Umgang verzichtet mit erlogenen Ausreden wo sie dann auch mehrfach erwischt wurde das ihre Angaben falsch waren.

Ein psychologischer Gutachter des Jugendamts stellte fest das es ihr nicht um das Kind selbst geht sondern nur um banale "Besitzrechte und maximalen Freiraum ohne Aufwand". Dazu kommt ihre grenzwertige Schizophrenie und das ihr neuer Ex-Alki ist mit Anfallsleiden mit 2-3 Krampfanfällen pro Woche. Mittlerweile geht das Jugendamt davon aus das eine Gefährdung der kleinen früher oder später eintritt. Zumindest zeigt die Kleine schon Verhaltensauffälligkeiten und betont bei jedem abholen in der Kita "aber nicht zu Mama gehen". Und das ohne jedes zutun von uns. Selbst die Erzieher dort sprachen das schon an bei mir.

Und ja, ich teile mit wenn die Kleine unterwegs ist oder wen besucht. Und einmal täglich obs ihr gut geht und vor allem was bei den Therapien war weil sie es wissen muss für die Folgewoche wo sie nun inzwischen Zwangsweise mit ihr hin muss.

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Hallo,

was würde passieren wen Du ihre einfach sagst das Kind bleibt bei mir und fertig und es dann nicht an sie übergibst ?
Wir müssen nicht darüber reden das dies nicht die feine englische Art ist aber manchmal muss man eben doof sein.

Mir ist vollkommen schleierhaft wieso Dein Anwalt sagt die ganzen Dinge reichen nicht um vor Gericht zu gehen, kannst Du all die Dinge die Du hier schreibst vor Gericht beweisen ? Wie Wasserdicht ist Deine Dokumentation ?

LG dore

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Hallo, die verfahrene Situation bei euch tut mir leid. Gibt es nicht die Möglichkeit, nochmal zu klagen oder bereitest du das gerade vor?

Ich würde mich dabei allerdings nicht auf den Babysitter versteifen, wenn das eine kompetente Person ist, ist das eher gut fürs Kind und du nervst das Gericht umsonst damit.

Schau, dass du irgendwie an stichhaltigere Gründe kommst, ich würde bei dem Freund ansetzen.

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Klar gibts die möglichkeit. Wir arbeiten ja daran. Der Babysitter hat eigentlich weniger damit zu tun. Ich wollte ja nur wissen ob sie mir überhaupt davon sagen muss. Das sie einen nimmt ist ihr gutes Recht, das ist ja klar. Sie liefert mir ja ständig Gründe, und schlau wie sie ist sogar jedes mal schriftlich.

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ist sie schizophren oder hat sie Borderline? (sorry, aber die beidenerkrankungen passen wohl)

Als Tipp zur finanziellen Notlage. Frag mal bei der wirtschftlichen Jugendhilfe nach ob sie die Kinderbetreuungskosten übernehmen, anteilig zumindest. dafür dürfte das Jugendamt zuständig sein!

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Sie hat seit vielen Jahren Diagnose Schiziphrenie. Sie bestreitet das aber bis heute, die Ärzte würden sich irren.....

Mein Elternbeitrag wird bereits übernommen. Im Bescheid steht aber das ich hafte wenn sie ihre Hälfte nicht zahlt. Und sie zahlt nicht und verweigert jeden Nachweis. Angeblich übernimmt die Rentenversicherung ihren Teil weil sie ja Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, also berufliche Reha über 2 Jahre. Bis eine Woche vor Kita-Start war sie der Meinung ich zahle alles bis ich ihr den Bescheid vorlegte. Sie hatte alle Unterlagen seit Mai. Sie hat nichts beantragt oder bearbeitet. Kleidung für die Kita muss sie ja hälftig bezahlen, macht sie nicht. Essengeld wird bei mir abgebucht, die Rechnungen liegen ihr vor, hat sie auch nicht die hälfte bezahlt.

Ich muss ihr die hälfte Kindergeld wegen des Wechselmodells auszahlen. Das Jobcenter weigert sich diese hälfte rauszurechnen aus dem Einkommen weil das Kindergeld in den Haushalt gehört wo das Kind lebt. Grundlage Urteil Bundesverwaltungsgericht von 2009. In Sachsen gibts da wohl kein anderes Urteil also machen sie es nicht. Meine Ex mahnt mich mit Frist an und ging zum Anwalt. Würde ich es trotzdem auszahlen hätte ich 92€ weniger als jeder andere ALG2 Empfänger. Sie dagegen zahlt die über 1000€ offenen Schulden nicht und jeden Monat kommen seit 1.9. noch 145€ Trennungsunterhalt dazu. In Elternzeit bin ich doch nur weil sie Reha macht und weil die damalige Tagesmutter sich am Kind mehrfach vergriff und dabei erwischt wurde. Damit meine Frau nicht die Reha abbrechen musste habe ich Chef wegen Elternzeit angebettelt. Das ist nun der Dank. 5 Tage später war sie weg.

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Dann stellt sich mir die Frage: wie kam sie zum hälftigen Sorgereicht? bzw wie soll das im Wechselmodell funktionieren. Schizophrene können mit Medikamente gut eingestllt werden, aber ich habe schizophrene uneingestellt erlebt. und es war teilweise wirklich beängstigend. Von paranoiden anfällen, von man kann nicht weiter gehn, der Boden tut sich auf. man wird verfolgt, bis hin zu einem körperlichen angriff.

Also musst du da nochmal ansetzen. Zwecks Gutachten. Ob sie, wenn sie so uneinsichtig ist, überhaupt in der Lage ist ein Kind groß zu ziehen. Ich gehe davon aus, dass jemand dermein nicht schizophren zu sein, die Medikamente auch nichtnimmt. und somit nicht in der Lage ist in einem akuten Schub auf ein Kind aufzupassen (nicht umsonst, werden menschen mit schizophrenie in die geschlossene eingewiesen.)

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Hallo,
ich kenne die Mutter jetzt nicht. Mal ganz unabhängig von dem, was du gesagt hast, finde ich, dass sie durchaus äußerst verantwortungsvoll gehandelt hat.
1. Sie selbst ist psychisch labil und kann sich nicht komplett um ihr Kind kümmern. Offenbar ist ihr dies bewusst, sonst hätte sie sich nicht um Hilfe bemüht.
2. Ihr Freund hat ein Anfallsleiden, welches so stark ist, dass er offenbar therapieresistent ist. Sorry, aber ich bin Epileptiker - das ist eine echte Plage diese Krankheit und bei mir bricht das nur alle 6 Jahre durch. Meine Kinder sind regelrecht traumatisiert deswegen. So einfach ist das nicht. Ich habe ein AuPair. Ich kann doch die Kinder nicht alleine lassen. Sie brauchen immer eine erwachsene Bezugsperson zu der sie gehen können im Notfall.

Warum es hier ein Wechselmodell gibt, erschließt sich mir nicht ganz. Eigentlich sollte das die Mutter und den Freund völlig überfordern. Aber vielleicht organisiert das ja alles der Babysitter. Ein Umgangsrecht jedoch hat sie definitiv. Und auch da braucht sie Hilfe. Am Ende wird es ohne Babysitter nicht gehen.

Nein, du hast nicht das Recht zu erfahren, was das Kind wo macht, wenn das Kind bei der Mutter ist. Genausowenig bist du ihr Rechenschaft schuldig.

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Hallo,

sie ist eben nicht verantwortungsvoll. Sie belügt das Gericht in vielen Dingen die ich auch mit amtlichen Dokumenten nachweisen kann.

1. sie bemüht sich um Hilfe ja, aber nicht der Hilfe wegen sondern wegen ihrer persönlichen Vorhaben und wo das Kind im Weg ist weil sie eben nicht mehr wie bis Ende August einfach mal das Kind unentschuldigt nicht holen kann weil das Gericht und Jugendamt genau kontrollieren. Es geht ihr ausschließlich um den Besitz am Kind. Sie gab mir und ihrer Freundin schriftlich das sie nicht immer das Kind versorgen will weil es ihr zu anstrengend ist und sie in ihrer Freizeit einschränkt. Sie will nur sagen können das Kind sei bei ihr weil es ihr Eigentum ist. Das war ihre wörtliche Aussage!!!!
2. Auch ich bin von Kindheit an Epileptiker! Ich weiss sehr genau was das bedeutet. Das schlimme daran ist doch das sie das Kind fremden Personen anvertraut statt dem zu Hause sitzenden Vater der in Elternzeit ist und nur 300 Meter entfernt wohnt! Wie gehts dabei wohl dem Kind? Und der Babysitter ist nicht dort wegen seiner Krankheit und dem bestehenden Risiko sondern weil sie mit ihm entweder in der Kiste bei ihm in der Wohnung liegt oder beide gemeinsam dreimal die Woche Party feiern! Da sehe ich einen gewaltigen Unterschied zwischen wirklichem Bedarf und Bedürfnissen die man dann eben zurückstellen muss oder eben dann alle 14 Tage ausübt wenn das Kind beim Vater ist!

Und sie ist sehr wohl Mitteilungspflichtig da sie vom Gericht dazu verurteilt wurde! Das Gericht hat erkannt das sie irrational Handelt und wegen ihrer Erkrankung nicht allein Erziehungsfähig ist. Sollte das ganze so weiter gehen wurde ihr vom Gericht angedroht zu prüfen ob sie überhaupt Erziehungsfähig ist und ihr dann Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ganz entzieht. Ich habe im Urteil die Auflage genau zu schauen ob sie sich in Widersprüche und lügen verstrickt die ein sofortiges Einschreiten nötig machen. Ich muss darüber regelmäßig beim Jugendamt Rechenschaft ablegen.

Damit es soweit kommt und man ihr auf diese Art eine letzte Chance einräumt kannst Dir sicher vorstellen, muss schon einiges daneben gehen.

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