Kind 18, ab wann darf Unterhalt an Kind gezahlt werden?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Kind (lebt bei Mutter) wird ungefähr Mitte des Monats 18. Vater hat bisher immer an Mutter den Unterhalt gezahlt. Ausgemacht war, dass dieser Mitte des Monats gezahlt wurde. Kam auch immer, bis zu dem Monat, an dem das Kind 18 wurde. Mutter wartete und erfuhr dann zufällig, dass Vater den Unterhalt plötzlich an das Kind überwiesen hatte, weil es ja jetzt 18 sei und damit der Mutter nicht mehr gezahlt werden müsse. Gleichzeitig fragte er das Kind, ob ihm ab jetzt auch 250€ reichen würden (hatte bisher 350 € gezahlt), welches dieses dann bejahte. Vater zahlte also Geld an Kind, Mutter bekam es erst später mit, da hatte das Kind dieses Geld aber schon komplett auf den Kopf gehauen und es war alle.

Meine Fragen: Steht Unterhalt am Anfang oder am Ende des Monats zu? Und wenn es am Anfang immer gezahlt werden müsse, konnte der Vater Mitte des Monats überhaupt mit befreiender Wirkung an das Kind zahlen, das zum Monatsersten ja noch keine 18 war? Wie sieht das aus im Bezug auf die mdl Absprache, dass der Vater erst zur Monatsmitte zahlen muss? Und hat die mdl. Absprache zwischen Vater und Tochter, dass er ab jetzt weniger zahlt, überhaupt Bestand?

Wer toll, wenn hier jemand die Antworten wüsste. Vielen Dank vorab

m.

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Hallo!
Der KV ist da in einer komfortablen Situation:

Die Fragen die du stellst spielen alle gar keine Rolle mehr.

Die Tochter ist jetzt 18, somit kann nur noch sie selber aus dem Titel vollstrecken. Der Unterhaltsanspruch war ja schon immer ihrer, nur wurde dieser wegen Minderjährigkeit von der KM verwaltet.

Jetzt gibt es da nix mehr zu verwalten - KV und Tochter können ausmachen was immer sie wollen.

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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

vg, m.

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Die Mutter kann Kostgeld verlangenn oder alternativ Töchterlein samt Köfferchen beim KV abladen.

Gruß

Manavgat

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Schau mal bei der Düsseldorfer tabelle. Ab dem 18 lj gibt es ohnehin weniger Unterhalt.

Und die mutter hat damit leider nichts mehr zu tun. Ich denke abet das ihr der halbe monat ja trotzdem noch zusteht? Also logisch wäre es ja.

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Unterhalt wird meine ich immer für den ganzen Monat gezahlt. Da hat die Mutter für diesen Monat wohl leider verpasst ein Kostgeld mit dem Kind auszumachen.

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"Ich denke abet das ihr der halbe monat ja trotzdem noch zusteht?"

Der UH stand noch nie der KM, sondern immer dem Kind zu.

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Ich würde auch vermuten das dies jetzt keine Rolle mehr spielt, das Geld ist ja weg. Entscheidend ist jetzt vielmehr dass die Mutter jetzt ebenfalls Barunterhaltspflichtig ist. Vater und Tochter können ausmachen was immer Sie wollen.

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Also der Vater hat das weitestgehend schon richtig gemacht. Der Unterhalt ist ab dem Monat, wo das Kind 18 wird, direkt an das Kind zu geben. Der Unterhalt war ja schon immer der Unterhalt des Kindes. Er wurde nur von der Mutter verwaltet. Mit der Volljährigkeit ist die Verwaltung natürlich nicht mehr notwendig.
Nun ergeben sich für die Mutter 2 Aspekte. Einmal ist es sicher notwendig, dass sie mit ihrem Kind redet. Ganz klar darf das Kind das Geld vom Vater direkt erhalten, ebenso einem Barunterhalt der Mutter und auch noch das Kindergeld, ABER dem Kind sollte auch klar gemacht werden, dass das Leben nicht kostenlos ist. Hotel Mama kostet Geld, sogenanntes Kostgeld und das muss eben das Kind ab jetzt zu Hause abgeben. Alternativ darf es auch ausziehen. Sicher wird das Kind nicht sein gesamtes Geld abgeben müssen, aber eben doch auch nicht alles behalten können. Wieviel genau muss man eben exakt zusammen durchrechnen.

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Ich habe keine Ahnung von der Berechnung gehe aber mal davon aus, das der Unterhalt bis zum 18. Geburtag dem betreuenden Elternteil zusteht und ab dem 18. halt dem Kind.

Wann der Unterhalt bezahlt wird hat ja nichts mit dem Anspruchshöhe zu tun.

Was ich allerdings für moralisch angreifbar halte ist wenn jetzt der Vater an dich stat an das Kind hätte zahlen müssen man diesen jetzt nochmal fordert, weil er an den "falschen" bezahlt hat.

Dass sollte m.E. mit der Tochter geklärt werden.

Ich persönlich würde mich daher wenn es auf den Stichtag ankommt nur bezüglich der anteiligen 100 € "melden". Wenn der Geburtstag z.B. in die Mitte des Monats fallt also nur 50 € geltend machen.

Außerden sollte der Unterhaltsanspruch der Tochter geprüft werden.

1.ob dieser noch besteht (wegen Ausbildung etc.)

2. Es sind ja jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig (je nach Leistungsfähigkeit).

250,-- allein reichen ja nicht.

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"Ich habe keine Ahnung von der Berechnung gehe aber mal davon aus, das der Unterhalt bis zum 18. Geburtag dem betreuenden Elternteil zusteht und ab dem 18. halt dem Kind."

Das ist aber genau der Denkfehler. Der KU steht NIEMALS dem Elternteil, sonder IMMER dem Kind zu. Dieses ist vor dem 18. Geburtstag aber nicht Geschäftsfähig, und kann seine Ansprüche somit nicht selber durchsetzen - das muss der Betreuungselternteil tun.

Nachdem das Kind jetzt volljährig ist kann nur dieses alleine irgendwelche Ansprüche geltend machen. Das würde auch für ältere UH-Schulden gelten - welche auch niemals der KM gehört haben.

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Noch ein Nachtrag:

Ganz im Gegenteil ist es jetzt so, sollte der KV jetzt irgendwelchen UH an die KM bezahlen, dem Kind dieser nochmals zusteht - da eben Kind der UH-Berechtigte ist, und nicht die KM.
Das Kind bräuchte sich vom KV in einem solchen Streitfall nicht an die KM verweisen lassen vonwegen "Ich hab das schon an Mami überwiesen" und kann vollstrecken.

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten. Die Mutter hat sich inzwischen auch nochmal erkundigt und etwas Licht ins Dunkle gebracht. Ihre Infos stimmen mit den meisten Aussagen hier überein.

Viele Grüße, m.

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Ist es nicht so, dass ab dem 18. Lebensjahr auch der Elternteil bei dem das Kind lebt für den Barunterhalt aufkommen muss, und nicht mehr nur der andere Elternteil.