Umgangsrecht - wie weit darf Kindsvater bestimmen

Hallo liebe Urbianerinnen,

ich bin langsam ratlos und hoffe auf eure Erfahrungen.

Kurz zum Hintergrund
KV hat sich von mir Dez 2014 nach knapp 16 Jahre Beziehung getrennt, da er eine Neue gefunden hat. Er nahm mir dadurch eigentlich eine zu lange überfällige Entscheidung ab. Die Beziehung war nicht toll: er war nicht familienkompatibel...nur Partys, Drogen* und Feiern im Kopf. Diesen Spaß finanzierte er sich in dem er heimlich nachts meine EC-Karte nahm und bediente. *Cannabis konsumierte er seit knapp 14 Jahren, hat auf Grund dessen auch sein Führerschein verloren. Nach der Trennung hauste er noch in der "gemeinsamen Wohnung" bis Mitte Januar und versucht mich und meinen 2,5-jährigen Sohn rauszuschmeißen. Er wurde in der Zeit vor unserem Sohn oft handgreiflich. Gütertrennung fiel auch sehr üppig zu seinen Gunsten aus.

Nun lebt er bei seiner Neuen (mit 2 Kinder, von 2 versch. Väter 5J und 9J) und macht ein auf Überpapa und erzählt überall rum ich würde den Umgang unterbinden.
Die Wahrheit ist, dass ich in der Vergangenheut seine Umgangswunschtermine zugestimmt hatte und ihn dann plötzlich doch was zwischen kam. Diese Hin und Her wurde mir dann zuviel und ich hab mit meiner Rechtsanwältin ein Umgangsvorschlag ausgearbeitet: WE alle 14 Tage, tgl. 18-18:30 die Möglichkeit seinen Sohn anzurufen oder zu skypen und jeden Donnerstag kann er ihn von der Kita holen und ihn betreuuen bis ich von der Arbeit komme. Aber auch das klappt nicht...kurzfristige Absagen oder garkeine Rückmeldungen...ständig muss ich nachfragen.

Nun schrieb er mir bei Whatsapp, dass er heute ein Kaffeekränzchen mit einen Jugendamtangestellten hatte, der ihm sagte, dass er nur mich über seine Dienstpläne inkl. Änderungen unterrichten muss und den Kleinen einfach an den Tagen die er kann zu sich holt. Wenn er nicht kann organisiert er ein Ersatz. Dies klingt alles als wenn hier keine Abstimmung mehr stattzufinden hat, sondern er einfach bestimmt.

Allgemein klingen seine Nachrichten von ihm als würde er auf biegen und brechen versuchen, das alleine Sorgerecht zu bekommen...bzw. das er der Lebensmittelpunkt wird.

Von meiner Rechtsanwältin hatte ich eigentlich die Information, dass ich, da ich der Lebensmittelpunkt bin (der Kleine bei mir wohnt) den Alltag alleine organisieren darf und der KV mich fragen kann ob Tag X mir passt.

Randinfos:
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Er zahlt keinen Unterhalt.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich sozusagen nach seiner Pfeife tanzen oder habe ich das Recht Nein zu sagen ohne das mir unterstellt wird ich würde den Umgangboykotieren oder eine Entfremdung begünstigen.

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"Nun lebt er bei seiner Neuen (mit 2 Kinder, von 2 versch. Väter 5J und 9J)"

Was hat diese Aussage mit eurem Kindergarten zu tun?
Warum setzt ihr euch nicht zusammen und einigt euch darüber,wie und wann der Umgang am besten laufen kann?

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vielen Dank, dass du dir die Zeit zum Lesen und Antworten genommen hast.

Ich hatte mich bereits versucht mehrfach mit ihm hinzusetzen und auch seine Wünsche mir anzuhören. Hierzu nahem wir auch die Familienberatung in Anspruch. Meine verzwickte Situation als Kindergarten ab zu tun finde ich jetzt etwas unfassend. Es mag für Aussenstehend vielleicht einfach lösbar aussegen, aber das uat es nicht.

Der Hinweis mit der Neuen war für den Bezug auf Überpapa und dass er versucht mit Ihr, ihren Kindern und Meinen Sohn eine tolle neue Patchworkfamilie nach Aussen zu bilden. Ich hab ebendalls einen neuen Partner und es wäre das letzte, dass ich versuchen würde den Kindsvater den Sohn wegzunehmen.

Der KV soll aus meiner Sicht lediglich zuverlässiger werden und clean. Wenn dies dann so ist...lockere ich sehr gerne das Umgangsrecht. Wobei ich wie gesagt, mir total unsicher bin...was ich nun wirklich darf und was nicht.

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Und da kann er noch froh sein das du das kind überhaupt raugibst!

Mein ex wohnte damals nachdem er ausgezogen ist bei einem Kumpel der drogen nahm und wegen versuchtem Totschlag vorbestraft war!

Ich tat natürlich wie Schwein! Mein Sohn durfte diese Wohnung unter keinen Umständen betreten!
Ich dachte nur was wenn der kerl ausflippt und mein kind niederschlägt, was wenn wo drogen liegen und mein sohn bekommts in die finger!
Er stirbt wenn er was davon isst!!

Weil ich ihm nicht traute fuhr ich Patrouille, er war immer bei oma zu der Zeit. Ich wollte spontan Bilder von ihm auf whatsapp geschickt bekommen. Klar, er hätte mich leicht verarschen können aber scheinbar hat er es doch eingesehen das es so keine art ist für ein Kleinkind!

Ich drohte auch damit das ich sofort die Polizei hole wenn damian in dieser Wohnung ist und das ich ihm sofort das sorgerecht entziehen lasse wenn er das kind in solch einem Umfeld lässt!

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Nur weil er meint er holt das kind wann es ihm passt muss das noch lange nicht so in die tat umgesetzt werden.

Der mann hat ein recht auf seine Meinung. Nur entspricht das irgendwo nicht der Realität.

Wie soll das denn in der praxis aussehen? Er ruft dich um 12 an und sagt um 12:30 holt er das kind? Und was bedeutet dann kümmert sich der ersatz? Soll dann jemand anders das kind holen??
Zu einem drogenkonsumenten????

Er kann ja lang und ausgiebig mit dem Jugendamt plaudern, das steht ihm frei, ja. Aber solang DU nichts von denen hörst ... da kanns dir ja egal sein.
und auch das Jugendamt hat hier nicht zu entscheiden sondern kann tipps und Ratschläge erteilen. Wenn dann entscheidet das ein gericht.

Und wenn in Deutschland ein Vater der offensichtlich drogenabhängig ist das alleinige sorgerecht bekommt dann wander ich aus! Davor musst du sicher am wenigsten angst haben!

Du baust deinen alltag um das kind, du kriegst das alles auf die kette, ohne ihn. Lass ihn labern und ins messer laufen. Zur Not bekommt das herzchen eben noch einen brief der Anwältin.

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Mir fällt zweierlei auf: Dein Ex kann das Kind natürlich nicht holen, wenn es ihm gerade passt. Das kannst du am einfachsten über das Jugendamt regeln. Du musst auch nicht hinnehmen, dass er irgendeinen Ersatz schickt, wenn er das Kind nicht zur vereinbarten Zeit abholen kann.

Ob er Unterhalt zahlt oder nicht ist in diesem Zusammenhang schlicht irrelevant. Es ist auch völlig egal, ob die neue Freundin die Unschuld vom Lande ist oder 5 Kinder von fünf Vätern hat. Allenfalls einschlägige Vorstrafen - etwa wegen Körperverletzung oder Kindesmisshandlung - würden eine Rolle spielen, aber sicher nicht die Zahl ihrer zuvor gescheiterten Beziehungen.

Hat dein Ex jetzt und heute ein Drogenproblem? Dann müsstest du dich - nicht von mir - fragen lassen, warum du das so lange hingenommen hast und warum du mit einem drogenkranken Mann wissentlich ein Kind bekommen hast. Wenn es nun einmal so war: Gibt es entsprechende Vorstrafen? Wegen ein paar Joints untersagt kein Richter einem Vater den Umgang - du musst schon etwas Beweisbares in der Hand haben. Sei damit wirklich sehr vorsichtig - damit stellst du schlimsmtenfalls nicht ihm, sondern dir ein Armutszeugnis aus, das dazu führt, dass das Amt sich permanent einmischt.

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Das ist alles sehr oberflächlich und vorurteilshaft betrachtet.

Ungefähr so logisch wie ...Wie konnte es dir passieren, dass er dich betrügt? Hättest du nicht besser aufpassen können?... #kratz

Und "einfach" übers Jugendamt ist so auch nicht richtig, ebensowenig wie es unwichtig ist, wer die neue Freundin ist. Die neue Freundin wird unweigerlich Kontakt mit den Kindern bekommen. Da lohnt es sich schon, etwas genauer zu überprüfen, was das für ein Mensch ist.

Drogenkonsum und drogenkrank ist nicht zwangsläufig dasselbe. Aber wenn der regelmäßige Drogenkonsum sich wesensverändernd auswirkt, dann hat das Auswirkungen darauf, ob es möglich ist, mit dem Vater eine vernünftige Einigung zu finden.

Wenn der Mensch eine verzerrte Wahrnehmung hat, dann kannst du da noch so erwachsen und vernünftig mit umgehen, da kommt nichts bei raus.

Ich musste mir dieses ganze Theoriegebrabbel auch anhören und letztlich brauchte es zwei Erziehungsfähigkeitsgutachten und einen Kindsvater, der sich sicher fühlte und erst nach Prozessende angefangen hat, sein wahres Gesicht zu zeigen, nach monatelangem Zusammenreißen.

Er hat die Gutachter getäuscht und ich habe meine Bedenken zu Protokoll gegeben und rubbeldikatz hat er direkt nach Prozessende die Sau rausgelassen.

Die Leute haben sich auch gefragt, was ich denn wohl für eine Frau bin, die sich erdreistet, die fachliche Meinung seiner behandelnden Ärzte anzuzweifeln. Ich habe IMMER gesagt: Leute, der hat keine Depression und der hatte nie ernsthaft vor, sich das Leben zu nehmen.

In der Begutachtung sagte die Ärztin noch: Blabla... die Trennung ist ja auch schon etwas her, vielleicht hat ja eine Entwicklung stattgefunden. Er geht doch jetzt regelmäßig zur ambulanten Therapie...

#klatsch Und ich habe noch zu ihr gesagt, wir wissen doch beide, dass das regelmäßige HINGEHEN noch gar nichts bedeutet. Wenn er sich nicht einlässt oder der Meinung ist, er braucht diese Therapie nicht, dann bringt das gar nichts.

Und ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass auch mein Exmann seit 2 Jahren nur sporadisch Unterhalt zahlt. Und ja, das kann ein Hinweis darauf sein, wie veranwortungsvoll er mit den Kindern umgeht und wie sicher er Beziehungs- und Elternebene trennen kann.

Mein Ex musste in der Begutachtung wie er erwartet ein Alkohol- und Drogenscreening über sich ergehen lassen, bei dem natürlich nichts herausgekommen ist. Allerdings hatte ich eine email von ihm, in der er mir gebeichtet hat, dass er es letzten Sommer mit dem Saufen wohl etwas übertrieben hat. Das war die Zeit, wo er die Kinder öfter mal vergessen hat. Und ich habe Partyfotos via facebook von ihm gesehen, wo er eine Tüte in der Hand hält, welche seine dusselige Freundin öffentlich hochgeladen hat.

Merke: Leute, die Drogen und Alkohol regelmäßig konsumieren, die nehmen es mit der Wahrheit oft nicht so ganz genau. Nach dem Motto "Man darf sich nur nicht erwischen lassen" wird auch vor Gericht bis zum Schluss geleugnet.

Und du als Ehefrau wirst immer die Letzte sein, die von dem ganzen Ausmaß der Tragödie des Konsums erfahrt, vor allem wenn es schon ein problematischer Konsum ist.

Und das wissen die Leute vom Amt selbst auch.

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Abgesehen davon hätte ich wohl herzlich gelacht und gesagt er kriegt ja nicht mal das mindeste vom mindesten hin, wie will er dann das Kind noch öfter sehen #rofl

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Hallo,

du solltest Buch führen über alle Absagen etc.... am Bbesten sms etc aufheben.

Dann solltet ihr einen GEMEINSAMEN Termin beim Jugendamt oder einer Sozialstation wahrnehmen.

(ich muss mal meine Tochter fragen, die hat ähnliches mit dem KV durch und war irgendwo zum Schlichten, was auch erstmal weitgehend Ruhe und Verlässlichkeit in die Sache gebracht hat)

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super, vielen Dank für den Tipp

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Also ich habe Jugendamt diese Woche gerade hinter mir. Auch in meinem Fall ist der KV da hin, nachdem wir erst im Juni uns auf neue Umgangsregeln geeignet hatte und er kein Wort zu mir gesagt, dass ihm irgendetwas nicht passt.

Ich hatte auch voll Bammel, dass die mir diktieren, wie der Umgang laufen muss.

Machen Sie aber nicht. Kurz gesagt: Das Jugendamt macht Dudu und mehr nicht. Auch ich rück mein Kind wegen seiner Marihuana-Geschichte (nimmt er angeblich nicht mehr, hat er mehr als 15 Jahre lang) ungern raus. Das hat das Amt schon mal gar nicht interssiert :-[

Wenigstens ein paar wenige sinnvolle Tipps hatte das Amt für mich - vielleicht hat die Familienberatungsstelle das aber auch schon vorgeschlagen: Ein sogenanntes Elternbuch, in dem auch Regeln zwischen den Eltern festgeschrieben werden. Also z.B. Um Termine zu verschieben, müssen beide Seite mind. 3 Tage vorher Bescheid geben.

Das sind aber alles individuelle Vereinbarungen. Etwas bindendes kann meines Wissens nur das Familiengericht festlegen.

Ich habe mit meinem Ex auch immer wieder Stress wegen dem Umgang, weil auch er gerne mal Termine auf die Zeit legt oder angeblich nicht kann. Kommt mir sein Wunsch auf einen anderen Tag auszuweichen zu kurzfristig und kollidiert mit meinen Plänen, hat er Pech. Wenn es passt, verschieben wir es.
In der Kita habe ich zum Beispiel Bescheid gesagt, dass er das Kind nur abholen darf, wenn ich das frühs gesagt habe (auch wir haben beide Sorgerecht). Das wurde auch auf der Abholkarte vermerkt. Ich hoffe, dass das dann tatsächlich auch funktioniert, wenn es jemals der Fall sein sollte.
Über deinen Kopf hinweg kann er Umgangstermine nicht einfach festlegen.

Nach seiner Pfeiffe würde ich nicht tanzen - vor allem nicht, weil ein Kleinkind wie deins feste Abläufe braucht. Heute so und morgen so, richten in meinen Augen mehr Schaden an. Das sollte eigentlich auch dem KV bewusst sein.

Ich für meinen Teil, bin mittlerweile nicht mal mehr sauer, wenn Termine ausfallen. Ich biete sie ihm an und mehr als gemeinsam verhandeln kann ich nicht. Wenn er für sein Kind keine Prioritäten setzt, wer dann? Wenn du die Möglichkeit hast, nutze andere Babysitter, die dich unterstützen, wenn du Freiräume brauchst.

Und zuletzt noch ein Hinweis: Nur weil er in einer neuen Familie lebt, kann dir niemand ohne weiteres das Sorgerecht und dein Kind wegnehmen. Das passiert nur, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

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dankeschön, das hilft mir sehr weiter und stärkt mir den Rücken

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"In der Kita habe ich zum Beispiel Bescheid gesagt, dass er das Kind nur abholen darf, wenn ich das frühs gesagt habe (auch wir haben beide Sorgerecht). Das wurde auch auf der Abholkarte vermerkt. "

Und das ist rechtsverbindlich für die Kita?

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Zunächst solltest du den Unterhalt beinhart einfordern. Notfalls unterstützt von einer Strafanzeige mit Strafantrag. Besprich das mit deiner anwältin.

Jugendamtsmitarbeiter haben überhaupt nichts mitzureden und schon gar kein Weisungsrecht. Ich würde auch per mail mit dem KV nicht kommunizieren. Wenn er etwas will, dann kann er deiner Anwältin schreiben. Sollte das Jugendamt mit dir Kontakt aufnehmen, dann kannst du auf die getroffene Umgangsregelung und an deine Anwältin verweisen.

Sind die Schichtpläne so, dass die Regelung nicht gehalten werden kann, dann musst du Passende Ersatztermine anbieten. Das heisst aber nicht, dass er spontan verlangen kann, umgang wahrzunehmen.

Bleib freundlich, langmütig und nett, aber in der Sache bestimmt.

Gruß

Manavgat

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Was mir gerade noch einfällt: Jugendämter handeln manchmal reichlich seltsam, aber so einen Unsinn faselt hoffentlich kein Sachbearbeiter.

Du kannst das Amt auch anschreiben lassen und einfach mal nachfragen. Mit irgendwelchen Vereinbarungen müssen immer beide Elternteile einverstanden sein.

Im Ernstfall müsste ein Kindergarten dem sorgeberechtigten Vater das Kind herausgeben - spnst allerdings niemandem. Damit kannst du hoffentlich verhindern, dass er praktiziert, was er da angekündigt hat.