brief von seinen anwalt

Hallo...

Ich habe vor kurzem Post von meinem Ex Freund seinen Anwalt erhalten.
Zuerst mal...wir haben eine 3 jährige Tochter und ich habe das alleinige Sorgerecht und wir sind unverheiratet. Wir haben ein halbes Jahr zusammen gewohnt...jetzt haben wir uns getrennt. Vorher hatten wir 2 Jahre kein Kontakt zu ihm.
Jetzt zu dem Brief von Anwalt. Drin steht das er sie aller zwei Wochen am Wochende vom Kindergarten und bis Sonntag Abend 18 Uhr zu sich nehmen darf. Darf der Anwalt das überhaupt so einfach entscheiden...ohne vorher Kontakt mit dem Jugendamt gehalten zu haben? Zumal darf sie auch kein anderer vom Kindergarten abholen bis auf mich. Ich habe kein Problem sie bei ihm abzugeben. Jedoch finde ich die Zeiten nicht ganz passend weil wir vorallem Sonntag Abend geregelte Zeiten haben und mir 18 uhr einfach zu spät ist. Ich würde sie auch lieber erst mal nur ein Tag am Wochende zu ihm bringen. Zudem kommt es auch dazu das sie dort total von den Großeltern verwöhnt wird...sie bekommt dort ständig was geschenkt was für mich nach erkaufter Liebe aussieht. Ich habe auch Angst das sie eines Tages so beeinflusst wird und Mama nicht mehr mag. Wenn sie bei mir ist fragt sie nie nach ihrem Papa sondern nur nach seinen Eltern. Ich denke das kommt davon weil er sie immer sehr streng behandelt hat. Manchmal gab es auch einen dollen Klapps auf den nackten Po von ihm aus. Sie tat mir immer so leid. Das war auch der Trennungsgrund...er wurde mir gegenüber vor ihr Handgreiflig. Ich hab es einfach nicht ausgehalten.

Sollte ich eurer Meinung nach beim Jugendamt anrufen und es denen berichten? Mich macht der Brief sehr stutzig. Er hat jetzt auch angeblich eine neue Wohnung...die Adresse will er mir auch nicht geben. Ich möchte doch schon gerne meine Tochter selber bringen und abholen. Nur will er nicht mit mir kooperieren und droht wieder mit seinen Anwalt.

Was kann ich alles tuen? Ich hab solche Angst sie irgendwann an seine Eltern zu verlieren.

1

Achso dazu muss ich noch sagen...er war noch nie mit ihr einen Tag alleine. Ich weiss das immer seine Eltern mit dabei sind wenn sie dort ist. Aber was ist wenn mal ein Tag kommt wo sie alleine bei ihm schlafen soll. Ich hab wirklich Angst das ihr dort wieder was passiert wenn es nicht nach seiner Nase läuft. Er ist wirklich sehr ungeduldig und meine kleine ist manchmal wirklich nicht einfach. Ich denke das er da alleine bei der Erziehung versagen könnte. Das es schon allein bei den Mahlzeiten Probleme geben wird. Kann ich mir ein Gutachten beim Jugendamt holen? Wie er mit ihr alleine aus kommt? Gibt es sowas?

2

Ganz einfach, du schreibst dem Anwalt einen netten Brief!

Das du es erfreulich findest, dass der Vater nach 2 Jahren den Kontakt zu eurer Tochter sucht.
Es entspricht allerdings nicht dem Kindeswohl, den Umgang ohne vorherige Kennlernphase der beiden über einen so langen Zeitrahmen stattfinden zu lassen.
Zudem gibt es ausreichend Gründe aus der Vergangenheit zunächst erst mal einen betreuten Umgang stattfinden zu lassen.
Gern würdest du die Gründe dem Jugendamt bei der Begründung für den Antrag auf betreuten Umgang mitteilen.

Die Festsetzung der Umgangszeiten möge der Vater rechtlich korrekt beim Familiengericht beantragen!
Das Schreiben des Anwaltes würdest du prüfen lassen, ob dieser seine Kompetenzen überschritten habe.

Mfg
xy

Damit rennt der Vater offene Türen ein.
Dann schau halt was passiert. Meine eigene Erfahrung war: Nichts passierte!
Fakt ist der Vater hat ein Umgangsrecht auch wenn er vorher jahrelang nichts von sich hören lies oder nie Unterhalt zahlte, usw....

LG
Karna

4

"Das Schreiben des Anwaltes würdest du prüfen lassen, ob dieser seine Kompetenzen überschritten habe."

Das setzt dem vielen Blödsinn den du schreibst noch die Krone auf.

Klar - sie kann sich auch direkt zum Vollhorst machen...

7

Der Anwalt ist tatsächlich nicht autorisiert den Umgang nach Wunsch seines Klienten festzulegen!
Dies hat nämlich keine Rechtsverbindlichkeit!

Der Anwalt kann versuchen eine außergerichtliche Einigung der Umgangszeiten zu erwirken.
Er kann auch seinen Mandanten, im Falle des Scheiterns eine außergerichtliche Einigung zu erwirken, vor Gericht vertreten und eine gerichtliche Entscheidung erwirken. Diese wäre dann auch gerichtlich einforderbar.

In dem Fall impliziert der Anwalt, dass er befähigt sei diese Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen und die TE dieser Entscheidung nachzukommen hat. Dass ist nicht richtig!
Er kann die TE anschreiben und sie davon in Kenntnis setzen, dass der Vater den Umgang wünscht und eine außergerichtliche Einigung.

Das folgende Umgangsreglung gewünscht sei und der Vater prinzipiell ein recht auf Umgang hätte. Abschließend wird um eine Stellungnahme zu dem Anliegen gebeten!

Die TE könnte auch getrost das Schreiben zum Ofen anzünden nutzen!

Karna

weiteren Kommentar laden
3

Erstmal ruhig bleiben. Anwaelte koennen viel schreiben wenn der Tag lang ist ... das heisst aber noch lange nicht, das das was sie so von sich geben stimmt.
Wende dich ans Jugendamt und frage dort was der uebliche Weg ist. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Auch falls nicht, kann ein erstes Gespraech bei einem Anwalt sinnvoll sein (das kostet nicht die Welt).

5

"Hast du eine Rechtsschutzversicherung?"

Die wird ihr nix bringen. Familienrechtsangelegenheiten sind regelmäßig nicht abgedeckt.

6

Hallo!

Als erstes: Ruhe bewahren.
Als zweites: Vergiss die tollen Tips die du bekommen hast, die sind Schwachsinn.

Zunächst: Ein Anwalt kann nicht entscheiden welcher Umgang erfolgt. Ein Jugendamt auch nicht.

Dann: Es geht hier nicht um deine Befindlichkeiten, sondern nur um das Kind. Deine Sorge, das Kind könnte zu sehr verwöhnt werden spielt so richtig gar keine Rolle.

Richtig ist: Wenn eure Tochter 2/3 Ihres Lebens keinen Kontakt zum KV hatte, so wird man nicht von "0 auf 100" mit Wochenendaufhalten beginnen, sondern dies Stufenweise gestalten.
Das hat allerdings wiederum nichts mit betreutem Umgang zu tun, für selbigen sehe ich hier keinen Anhaltspunkt.

Anstelle jetzt hier die Keule rauszuholen, von wegen der KV soll gefälligt den Umgang einklagen solltes du im Sinne EURER Tochter versuchen eine sinnvolle Lösung herbeizuführen. Alles andere fällt die ohnehin bei Gericht auf die Füße, denn mit deinen Argumenten "Sie wird zu sehr verwöhnt" und "die will dann bestimmt nicht mehr zu mir" machst du dich nur selber lächerlich.
Auf diese Weise kann dir nur passieren das du letztlich auf den kompletten Kosten für das Verfahren sitzen bleibst - wenn der KV darlegen kann das er ja gerne einen Kompromiss gefunden hätte, aber du alles abgebügelt hast.

Wie ist denn die Rolle der Großeltern? Offensichtlich besteht hier doch Kontakt, sonst würde eure Tochter ja nicht nach denen Fragen.
Entsprechend wäre es denkbar diese in die "Gewöhnungsphase" mit einzubeziehen.
18 Uhr finde ich ehrlich gesagt für eine 3 Jährige jetzt kein Problem.

8

Ja aber es solten doch nicht nur die Großeltern eine Rolle spielen. Was ist wenn der Tag kommt wenn sie alleine bei ihm schläft...darauf kommts mir an. Die Eltern kommen gut mit ihr klar...nur der Vater war nie mit dabei. Er hat sie dort hin gebracht und kam dann gleich wieder zurück. Zu dem hausen die jetzt zu 5 in einer 3 Raumwohnung. Ich habe nie mit einem Anwalt bzw Gericht gerechnet weil ich das vorher mit seinen Eltern geklärt habe wie es in Zukunft sein wird und danach hat ich gleich ein Brief von seinem Anwalt. Vorallem möchte ich das mir und meiner kleinen weiter nicht antun...wir hatten so schon genug Stress mit dem in den letzten Monaten.

Also das wir Sonntag Abend geregelte Zeiten haben ist mir schon wichtig...essen, baden und ins Bett bringen dauert nun mal seine Zeit vorallem bei einem temperamentvollen Kind. Er weiss doch selbst wie es Abends hier abläuft. Sie muss spätestens um 19 Uhr im Bett liegen da sie schon 6 Uhr in den Kindergarten muss. Hilfe hatte ich nie von ihm bekommen...das einzige wo er immer dabei war ist wenn es raus spazieren ging oder auf der Couch mit ihr rum gammeln oder sie zu seinen Eltern gebracht.

9

"Ja aber es solten doch nicht nur die Großeltern eine Rolle spielen"

Natürlich nicht, aber hier wäre ein guter Ansatz um eben die Kennenlernphase für das Kind angenehm zu gestalten.

Besser mit den - schon bekannten - Großeltern, als dann noch irgend eine ebenso Fremde vom JA hinzuziehen zu wollen.

10

Ich würde mir eine Anwältin nehmen, die dem Herrn Kollegen mitteilt, dass das so nicht gemacht wird.

Du kannst mir t ihr einen Gegenvorschlag machen. Da der KV gewalttätig ist, kommt ihm nur betreuter Umgang infrage.

Ist der Unterhalt geklärt und wird er gezahlt?

Gruß

Manavgat

11

Ja Unterhalt ist alles geklärt.

Hab jetzt mit einer netten Dame von JA telefoniert. Ich sollte erst mal dem Anwalt schreiben das wir es eig schon persönlich geregelt haben. Und bei weiterem Anwenden das Jugendamt zuständig ist. Also wenn es wirklich nicht klappt, werden wir uns zusammen setzen müssen.

12

"Da der KV gewalttätig ist, kommt ihm nur betreuter Umgang infrage." Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt

Tja, dann wollen wir mal alle Kinder einsammeln die manchmal einen Klaps auf den nachten Po bekommen....

Betreuten Umgang for everyone

Viele Kläpse kann sie ja in den letzten zwei Jahren vom KV nicht bekommen haben....

Ich frage mich manchmal ob Du diesen Stuss eigentlich selbst noch glaubst...

weitere Kommentare laden