gemeinsames Sorgerecht - Umzug - Erfahrungen

Hallo,

seit 6,5 Jahren sind wir als Eltern getrennt und ich bin alleinerziehend. Wir haben gemeinsames Sorgerecht seit Anfang an, haben nie irgendwas gerichtlich regeln lassen.

Nun weiss ich, dass ich für einen Umzug mit dem gemeinsamen Kind die Zustimmung des KV brauche, was mir sehr große Sorgen macht.

In der Praxis war unser Sohn z.b. das letzte Mal vor fast 3 Monaten beim Vater, seitdem konnte man auch die Telefonate an der Hand abzählen....auch zuvor war der Kontakt sehr unregelmäßig.

Es gab Zeiten da war er fast jedes Wochenende bei ihm....dann hat der KV wieder eine seiner "Phasen" und wochen- und monatelang läuft Nichts mehr.

Trotzdem bin ich mir fast sicher, dass er bei der Neuigkeit dass ich umziehen möchte, direkt wieder den Super-Dad rauskehren wird und mir mit Sicherheit so viele Steine wie möglich in den Weg legen wird.

Könnt ihr mir evtl. aus Erfahrung ein wenig berichten?
Ich bräuchte ein wenig Ermutigung oder auch den einen oder anderen Tip wie ich das Thema angehen könnte.

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Willst du denn weg ziehen und würdest theoretisch den Umgang dadurch erschweren?

Mein Partner und ich haben uns vor kurzem auch räumlich getrennt. Als ich mich und meinen Sohn umgemeldet habe, musste ich nichts vorlegen. Aber das war nun auch innerhalb der Stadt.

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Es kommt doch auch immer darauf an, wohin man ziehen will....

Willst du ins Ausland? Oder mehrere 100 km weiter weg, dann klar der KV nicht sein Einverständnis geben wird.

Aber wenns in der näheren Umgebung bleibt, bzw so das der Umgang zwischen Kind und Vater weiterhin ohne große Probleme stattfinden kann, glaube ich nicht das der KV dann viel schimpfen kann. Sicher, kann er sagen, dass er das nicht gut findet, aber verhindern kann er es dann nicht, wenn er in seinem Umgang nicht eingeschränkt wird, denke ich jedenfalls.

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Ziehst du aus beruflichen Gründen um???

Das müsste ja auch berücksichtigt werden....

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Ich würde mich im Vorfeld von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen, um keinen Fehler zu machen. Das kostet knapp 200 Euro und dann bist Du rechtssicher.

Gruß

Manavgat

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In meinem Fall lief es so:

3 Kinder 12, 10 und 9 Jahre alt. Die beiden Großen im 50/50 Wechselmodell beim KV und mir und der Kleine komplett bei mir (bis auf alle 2 Wochenenden).
Ich wollte umziehen, um die Fernbeziehung mit meinem neuen Lebensgefährten zu beenden.
450 km weg vom Kindesvater.
Kinder wollten alle drei mit mir mit. Habe ihnen die Wahl gelassen.
KV wollte nicht zustimmen. Lief noch über die Familienberatung und er wollte trotzdem nicht zustimmen. Meinte ich muss vors Familiengericht, das soll entscheiden.
Ich also einen Antrag beim Familiengericht eingereicht. Daraufhin war das Jugendamt bei ihm, um mit ihm und den Kindern zu sprechen.
Er hat auch noch mit seiner Anwältin gesprochen und plötzlich stimmte er doch noch zu. Der Termin beim Familiengericht wurde daraufhin aufgehoben.
Er hätte auch bei der Verhandlung schlechte Karten gehabt. Trotz 50/50 Umgang. Da die Kinder mit wollten und die Umstände jetzt hier besser sind als am alten Wohnort.
Nun hat er alle zwei Wochenenden und die Hälfte der Ferien und kann von mir aus kommen, wann immer er sie sehen möchte.

:-)

Es ist also durchaus möglich einen Umzug zu machen auch wenn es mehrere 100 km Entfernung werden und sich der Umgang dadurch ändert. Und in deinem Fall würde sich ja die Umgangsfrequenz nicht notwendig ändern.

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Vielen Dank, dein Beitrag hat mich ein wenig ermutigt.

Wenn ich nur wüsste, dass er in der Lage wäre für den Kleinen anständig zu sorgen...dann würde ich diesen Punkt wohl auch lockerer angehen und einfach mal sagen: gut, wenn Du nicht willst dass der Kleine mit wegzieht, dann musst Du es auf die Reihe kriegen und er kann bei Dir wohnen. (das wurde mir auch schon geraten, mit dem Hintergedanken dass er ja dann eh einen Rückzieher machen würde)
Aber er kriegt so viel nicht auf die Reihe....lebt in einer vermüllten und verdreckten Wohnung, ist ein Choleriker der an seinen Anfällen ja nie schuld ist....es gibt noch so viel....fest steht dass der Kleine nicht bei ihm leben könnte.

Ich war sogar im Sommer diesen Jahres endlich mal beim Jugendamt und habe um Rat gefragt, da es mit seiner Wohnung in meinen Augen gesundheitsschädliche Ausmaße annahm und ich mir wirklich Sorgen gemacht habe wenn der Kleine auch mal nur einen Tag bei ihm war am Wochenende.
Tja...es war genauso wie ich das Jugendamt schon kennengelernt hatte in der Vergangenheit: Sie haben gemeinsames Sorgerecht? Ja dann müssen Sie das als Eltern auch gemeinsam hinkriegen....Punkt. Na vielen Dank für die Unterstützung.

Ob mein Sohn schon gefragt werden würde weiß ich nicht....er wird erst 8 Jahre alt..ich dachte das Mitbestimmungsrecht in solchen Fragen fängt für die Kinder erst mit 12 Jahren an?

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Die Kinder werden auf jeden Fall befragt und ihre Meinung auch berücksichtigt. Wirklich bestimmen dürfen sie ab 14 Jahre. :-)

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Danke für Eure Antworten.

Ich möchte in ein anderes Bundesland ziehen, es sind ca. 190km an Entfernung.
Zwar hat mir der KV in der Vergangenheit schon öfter mal gesagt dass er ja wisse, dass ich wohl irgendwann mal zu meinem Freund ziehen wolle....und dass er dann eben auch in die Nähe ziehen würde weil ja sein Kind sein Ein und Alles sei...
aber wenn es wirklich soweit ist, wird es wohl anders aussehen.
Natürlich wäre das eine "sichere" Lösung; ihn hält hier keine Arbeit, er hat keinen Freundeskreis. Allerdings bezweifle ich massiv, dass er einen Umzug hinbekommen würde.

Dass ich ihn rechtzeitig informieren muss erklärt sich von selbst, einfach abhauen werde ich mit Sicherheit nicht, das Risiko danach rechtliche Konsequenzen zu Lasten meines Sohnes austragen zu müssen ist mir definitiv zu hoch.

200 Euro auszugeben damit mir ein Familienanwalt sagt dass ich den KV über den Umzug informieren muß und dann diese und jene Fahrtkosten übernehmen muß erscheint mir im Moment nicht notwendig.

Nun, im Endeffekt werde ich es ja sowieso abwarten müssen wie seine Reaktion ausfallen wird und dann dementsprechend handeln.
Es ärgert mich im Moment einfach, dass mir dieser Punkt so große Angst macht.

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Hallo

Dann zieht Dein Freund eben zu dir.

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"Es ärgert mich im Moment einfach, dass mir dieser Punkt so große Angst macht."

Zu recht. Das Recht der Kinder und des KV auf Umgang steht schlichtweg über deinem Wunsch zu deinem LAG zu ziehen. 190km sind ja nun nicht gerade "nix", sondern ja nach Strecken bis zu 4 Std. einfache Fahrzeit (Freitags bzw. Sonntags).
Das wird auch ein Gericht so sehen. Soll den Lover halt zu dir ziehen.

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