Umgangsrecht für Neugeborenes

Hallo,

Mein Sohn ist nun 2 Wochen alt, vom Vater bin ich seit Beginn der Schwangerschaft getrennt.

Nun will er unseren Sohn sehen, an sich für mich auch absolut kein Problem, finde es super, dass er sich auch kümmern möchte. Nur ist es so, dass ich gerne anfangs erstmal dabei wäre, vor allem, da ich meinen Sohn Stille und er sehr unregelmäßig kommt. Und ich möchte den KV nicht in meiner Wohnung haben. Deshalb habe ich ihm vorgeschlagen, die Treffen an neutralen Orten stattfinden zu lassen.

Daraufhin ist er zum Anwalt und nun fordert er, dass er den kleinen 2x die Woche für mindestens 2.5 Stunden am liebsten jedoch mehr sehen will. Das ist mir für den Anfang jedoch zu viel, zumal er seinen ersten Sohn aus früherer Beziehung zu Beginn 2x die Woche aber nur je 1 Stunde gesehen hat und der war bei Trennung schon 4 Monate alt. Mein kleiner ist ja gerade mal 2 Wochen alt.. War auch schon bei einer Anwältin und auch diese meinte 2.5 Stunden wären für den Anfang zu viel, dass man die stundenzahl mit steigendem Alter anpassen und verlängern sollte.

Mein Ex droht dauerhaft nur mit Anwalt anstatt sich vernünftig mit mir zu einigen und versucht mir auch noch vor zu schreiben wann er den kleinen sehen WILL. Immer ist nur die Rede von "ich will ihn am Donnerstag sehen" "ich will dass du am Wochenende mit ihm kommst". Ohne auch nur ein mal eine Frage zu formulieren, ob ich nicht am Donnerstag Zeit hätte, damit er den kleinen sehen kann. Dabei ist bisher nicht mal die Vaterschaft anerkannt. (Angeschrieben wurde er schon vom Jugendamt).

Nun meine Frage an jemanden, der vielleicht Erfahrung hat, wie sollte das Umgangsrecht bei Neugeborenen gestaltet werden? Wie viele Stunden? Darf er mir die Wochentage vorschreiben wann er ihn sehen kann, nur weil er noch nen anderen Sohn hat den er regelmäßig sieht? Ich kann mich doch jetzt nicht dauerhaft nach ihm richten oder? Seinen anderen Sohn sieht er montags und freitags und alle 2 Wochenenden hat er ihn komplett über Nacht.

Ab wann wären Übernachtungen angebracht? Seinen anderen Sohn hat er regelmäßig über Nacht seit dieser 1 Jahr alt wurde. Das finde ich persönlich jedoch ziemlich früh, oder ist das normal?

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hi,

wenn aktuell nicht mal die Vaterschaft anerkannt ist ist er rechtlich nicht der Vater. Also kannst du ihn sowie den Anwalt getrost ignorieren.

Und wenn er irghendwann der rechtliche Vater sein sollte (denke an Unterhalt!!!):
Es ist keine "Umgangsbestimmung" sondern eine "Umgangsvereinbarung".

Er hat dir also nicht zu sagen, was du wann zu tun oder zu lassen hast. Und Übernachtungen sowieso erst, wenn du nachts nicht mehr stillst. Und nein, niemand kann dich zwingen abzupumpen und nicht alle Kinder nehmen die Flasche.

Lass dich nicht so verunsichern.

floe

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Vielen Dank, das beruhigt mich schon mal etwas. Dachte schon, ich müsste jetzt auch noch anfangen mich nach ihm zu richten wann er Zeit hat, wegen seinem anderen Sohn. Habe schon Unterhaltsvorschuss beantragt, da er noch in Ausbildung ist und somit nicht selbst zahlen kann.

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Solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist hat er ganausoviele Rechte an deim Kind wie ich oder der Briefträger. Nämlich keine. Denn er ist juristisch schlicht nicht mit ihm verwandt.
Du musst es ihn gar nicht sehen lassen. und wenn er denn mal der rechtliche Vater ist, geht zum JA und erstellt erne Umgangsregelung.

floe

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Bei so kleinen Kindern, lieber öfter und kürzer.

Also 2-3 x in der Woche eine halbe Stunde. Da Du stillst, ist erst mal nix mit mitnehmen.

Ich würde darauf bestehen, dass es feste Termine gibt. Oder eben nicht. Übernachtungen ab Alter 1 Jahr finde ich völlig o.k. Aber auch da sind regelmäßige, feste Termine wichtig.

Setz Dich durch, der KV testet, wie weit du dir alles gefallen lässt.

Gruß

Manavgat

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Vielen Dank für die Antwort, werde ihm nun den Vorschlag machen, dass er ihn für ne halbe Stunde sehen kann, an den Tagen wo er seinen anderen sohn nicht hat, ihn jedoch auch bitten es zu akzeptieren wenn ich mal an einem der Tage keine Zeit habe, da ich ja meine Termine auch noch unterbringen muss.. Wenn der kleine dann älter ist und auch eine Bindung zu ihm aufgebaut hat bin ich ja gerne bereit die Zeiten zu verlängern und ihm den kleinen auch alleine mitzugeben, jedoch habe ich momentan nicht das Vertrauen in ihn, dass er ihn vor Ende seiner Zeit zurück bringen würde, wenn der kleine sich nicht beruhigen lässt.. Denn so ist es auch bei seinem anderen Sohn gewesen, als er ihn die ersten Male über Nacht hatte und der kleine gar nicht zur Ruhe kam oder auch noch als der kleine gerade 2 wurde und krank war, er hat die halbe Nacht geweint und nach seiner Mama gefragt, mein Ex hat es aber dennoch nicht eingesehen ihn zurück zu bringen "da es ja mitten in der Nacht ist und der kleine da mal durch muss wenn Mama nicht dabei ist wenn er krank ist"...

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Du meinst selbst mitnehmen für eine halbe Stunde ist nicht möglich?

Weil das Kind gestillt wird?

Ich habe das mit dem Stillen irgendwie anders in Erinnerung. Gibt es da wirklich nur Pausen, die regelmäßig kürzer als 30 Minuten sind?

Es wäre nett, wenn du mich da aufklären könntest. Denn bin anscheinend so naiv, dass ich dachte nach dem Stillen könnte man mit seinem Kind auch mal (für dich nur 30 Minuten) alleine sein.

Ich bin merkwürdigerweise sogar mit Kind alleine Spazierengehen etc.

Heute ist das gar nicht mehr möglich? Weil gestillt wird?

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Das ist ein Fall für das Jugendamt. Lasst euch beraten statt Anwälte zu beschäftigen.

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Hallo,

solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er keine Rechte, auch kein Recht auf Umgang.

Mehr lässt sich dazu erst einmal nicht sagen.

Da kann er so viel mit dem Anwalt drohen, wie er mag.

Und wenn er die Vaterschaft anerkannt, muss er sich nach dem Kleinen richten. Sprich, wenn der jede Stunde gestillt werden will, dann wird er jede Stunde gestillt. Da kann er sich dann auf den Kopf stellen.

GLG #klee

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Hey!! Also ich bin jetzt in der 29ssw und habe mich schon vom jugendamt beraten lassen wie das bei Säuglingen mit dem besuchsrecht ist. Erstmal muss die vaterschaft anerkannt werden sonst hat er rein rechtlich kein recht dazu das kind zu sehen. Das Jugendamt meinte zu mir das es normal seih das der vater das erste Jahr zwei mal die Woche je eine Stunde zu kommen. Ab dann darf er das kind einmal die Woche für ca 1-3 Stunden mitnehmen. Ab Schulalter jedes zweite Wochenende mit übernachtung wenn dann die Jahre davor ein guter Umgang gepflegt wurde. Ich habe schon eine 8 jahre alter tochter und da ging das ganze vor das gericht. Der grund war das er das erste lebebsjahr sein kind nicht sehen wollte, aber dann weil die Eltern es von ihm verlangten die kleine dann mitnehmen wollte. Ich habe dann nein gesagt weil er fremd für sie ist ich habe ihm aber vorgeschlagen das man am anfang sich gemeinsam trifft bis sie sich an ihn gewöhnt hat. Er wollte dies aber nicht weil ich dabei bin( total kindisch in meinen augen) und ging zum Anwalt. Aber da es nunmal darum geht was für das kind am besten ist und nicht was er will habe ich auch recht bekommen. Das Jugendamt hat es dann genauso gewollt wie ich es schon vorgeschlagen hatte aber er dachte ja ich Lüge. Es gab dann treffen beim jugendamt wo ich gehen musste für eine halbe Stunde damit die sich ein Bild machen konnten wie kind und vater miteinander umgehen. Danach sollte er sich dann mit uns auf dem Spielplatz und sowas treffen das ging ein paar Wochen so. Dann gab's die Gerichtsverhandlung und der Richter entschied bei meiner 2 Jahre alten tochter das der vater das kind jeden Sonntag von 10- 13:30 Uhr abholen darf. Gruß Mandy