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Hallo. Ich habe mir nicht alle Antworten durchgelesen. Es ist so, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt von 1080€ zusteht, wenn er arbeitet. Ist er arbeitslos, liegt der Selbstbehalt bei 800€. Wenn du meinst, dass er ca. 1200€ netto hat, passt das ja fast.

LG