Unterhaltstitel

Ich habe ein paar Fragen zum Unterhaltstitel. Ich hatte mich diesbezüglich auch schon beim Jugendamt beraten lassen und dennoch blicke ich da nicht richtig durch.

Der KV zahlt weniger Unterhalt, als er müsste, zwecks Selbstbehalt. Wir würden uns gern auf eine Summe pro Kind festlegen.
Ein Beispiel:
Kind 1 (3) erhält einen Unterhalt von 250,- Euro. Kind 2 (8) erhält einen Unterhalt von 280,- Euro.

Jedoch möchte ich, dass Erhöhungen in der Düsseldorfer Tabelle oder das Einkommen des KV steigt, mehr Unterhalt für die Kinder beziehen. Wie werden Anpassungen des Kindergeldes berücksichtigt?

Ein dynamischer Titel würde wohl nicht gehen, wenn wir uns auf eine Zahlsumme einigen. Wenn ich einen statischen Titel mache, bleibt doch der Unterhalt in der Höhe gleich. Für wie lange? Gibt es da einen Zeitraum, an dem nachgebessert oder angepasst werden kann?

Danke für Antworten
dr.posemuckl

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Hallo,

bei einem Mangelfall wie bei euch wird eine bestimmte Summe festgelegt, die nicht dynamisiert wird. Da wird nichts automatisch angepasst oder erhöht.

Alle 2 Jahre können die Einkommensverhältnisse neu überprüft werden.

Wenn du weißt, dass sich etwas wesentlich verändert hat (neuer Job, Lottogewinn), auch jederzeit dazwischen.

LG

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Also würde die Kinder bis zur Volljährigkeit immer die gleiche Summe erhalten? Er hat da irgendetwas von einem Abänderungsantrag erzählt.

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Und kann man, wenn sich am Einkommen des Vaters nichts ändert und nach zwei Jahren die Einkommensüberprüfung stattfindet, trotzdem den Unterhaltsbeitrag erhöhen?

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Du schreibst, er zahlt derzeit weniger als er müsste, da er zu wenig verdient.

Wieso kann er wenn die Düsseldorfer Tabelle steigt dann mehr zahlen? Wenn er mehr Einkommen hat dann ist das klar. Aber was verändert eine Tabelle am tatsächlichen Einkommen?

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Der Denkfehler ist, dass er mehr zahlen müsste. Das muss er nicht, wenn sein Einkommen zu niedrig ist und er das nicht erhöhen kann.

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Wen wolltest du aufklären? Mich oder die TE?

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Kindergeld immer hälftig. Sofern er die Kinder auch nimmt. Kümmert er sich gar nicht, steht ihm auch nichts zu.

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Doch. Die Kindergeldanrechnung ist unabhängig vom Umgang.

Grüße Küstenkönigin

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http://www.focus.de/finanzen/recht/bundesverfassungsgericht-vater-scheitert-mit-klage-auf-kindergeld_aid_654343.html

Ich such noch was besseres....

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2. Warum macht ihr nicht nen dynamischen Titel? Was tatsächlich gezahlt wird, ist ja nochmal ne ganz andere Geschichte! Man darf, trotz Titels, andere Vereinbarungen treffen. Der Titel ist ja nur dafür da, um den Vater im Falle des Zahlungsausfalls auf direktem Weg pfänden zu können. Er ist aber kein festes Gesetz, was monatlich gezahlt wird. Nur so als Tipp

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Da müsste der Vater aber ein bisschen doof sein! Wenn ein Titel nicht entsprechend bedient wird, laufen Rückstände auf. So ein Vertrauen hätte ich zu niemandem, schon gar nicht zu einem Expartner, dass der keinen Unsinn damit anstellt.

LG

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Wäre auch nur als Lösungsvorschlag der TE zu sehen. Wie 'blöd' der Mann tatsächlich wäre und wie das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu sehen ist, sollten die beiden für sich allein entscheiden.....

Die TE kann alternativ auch auf den vollen Unterhalt bestehen. Auch ohne Titel. Somit würde ich als Mann bei so einem Vorschlag so schlau sein und die Beine still halten und drauf hoffen, dass die Vertrauensbasis ein ganz dickes Schiff ist.

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