Wie soll ich mich nach der Geburt zum KV verhalten

Hallo

jetzt muss ich auch mal hier eine Frage stellen.

Ich bin in der 35 ssw und warte auch mein baby. Der KV hat mich schon in der 10 ssw verlassen mit der Aussage das er sich nicht sicher ist ob er der Vater ist, seit dem keine Kontakt. Am Anfang habe ich zwar noch versucht Kontakt zu halten doch er hat eindeutig kein Interesse gehabt. Nun frage ich mich muss ich den KV informieren wenn das Kind da ist? Wie soll ich mich denn verhalten wenn er auf einmal das Kind sehen will? Darf man bis zum vaterschaftstest den Kontakt verweigern? Ich habe auch schon eine Anwältin die sich nach der Geburt um das gerichtlich kümmern wird. Doch die ganze Angelegenheit lässt mir keine Ruhe. Ich weiß wirklich nicht was richtig und was falsch ist ob er mir später vor Gericht nicht vorwerfen wird das ich ihm keine weiteren Infos geben habe.

Würde mich freuen über eure Erfahrungen oder auch Meinung dazu gerne auch von Vätern.

LG

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Hallo.

>>> Nun frage ich mich muss ich den KV informieren wenn das Kind da ist? <<<

Nein.

>>> Wie soll ich mich denn verhalten wenn er auf einmal das Kind sehen will? <<<

Ignorieren bis Vaterschaft und Unterhalt geklärt sind.

>>> Darf man bis zum vaterschaftstest den Kontakt verweigern? <<<

Ja

>>> Ich habe auch schon eine Anwältin die sich nach der Geburt um das gerichtlich kümmern wird. <<<

Richtig so ... schön alles an die Anwältin delegieren ... und ihn, sollte er sich melden, direkt an sie verweisen.
Sie soll an die Vaterschaftsfeststellungsklage gleich die Unterhaltsklage (für das Kind UND Dich) dranhängen und den Unterhalt gleich titulieren lassen ... aber das wird sie wissen, wenn sie gut ist.

LG

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Dem ist nichts hinzuzufügen!

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Kann ich mich nur anschließen. Solange die Vaterschaft nicht entgülig festgestellt ist, brauchst dich nicht um den Mann zu sorgen. Erst wenn seine Vaterschaft von ihm anerkannt wurde und du deine Zustimmung gegeben hast, ist die Vaterschaft rechtsgültig und erst dann sind Umgang und Unterhalt auszuhandeln. Solange kannst du dich voll und ganz auf den neuen Erdenbürger konzentrieren :)

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Vielen Dank für eure Antworten das beruhigt mich sehr und es erleichtert auch meine Situation sehr

LG

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J

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Hallo,

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Ich finde es ja erschreckend und schwachsinnig was du hier für Antworten erhältst! Wahrscheinlich teilweise frustrierte AE die verlassen wurden und aufgrund verletzten Stolzes in dieser Art und Weise hier argumentieren.

Ich würde das alles etwas differenzierter betrachten und nicht gleich die Anwalt Keule schwingen (die übrigens vorrangig Geld verdienen wollen)!

Was spricht dagegen den KV zu informieren??? Wenn es sein Kind ist? Informier mir ihn doch kurz per sms, Email. Musst ihn ja nicht anrufen. So hast du später dir nichts vorzuwerfen.

Wenn er das Kind sehen möchte? Ja warum nicht wenn er der Vater ist und es für dich ok ist. Ich würde im Wohle des Kindes handeln und das ist ja wohl das zwischen Kind und Kv eine Bindung von Anfang an möglich gemacht wird??

Natürlich hast du die ganzen Rechte die meine Vorgänger schrieben aber ob das zum Wohle des Kindes ist, bezweifle ich!

Einen Anwalt würde ich erst einschalten wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt bzw. keinen Unterhalt zahlt. Umgang kannst du auch ohne Anwältin mit ihm klären und schriftlich in einer Vereinbarung festhalten. Je nachdem wie er drauf ist. Aber erstmal versuchen im Guten alles zu klären, das ist besser für eine gemeinsame Eltern Ebene. Die Kosten der Anwältin müsstet du ja tragen wenn er sich nicht sträubt gegen UH Aufforderungen und bedenke das Anwälte meist immer vor Gericht wollen (weil sie da am meisten verdienen), das kann schnell teuer werden.

Alles Gute für das Baby, dich und die Geburt.

Vg Emos

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Hallo! Hier "frustrierte AE" die den Mann, der behauptet hat, nicht der Vater zu sein, verlassen hat und genauso wie ich es beschrieben habe, vorgegangen ist. Was wir "frustrierten AEs" ihr gesagt haben, sagt man einer Frau, die mit einem schwierigen Kindsvater zu tun hat. Mäßige deinen Ton mal etwas.

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Und wie stellst du dir eine Klärung auf Elternebene vor, wenn der KV den Kontakt seit einem halben Jahr abgebrochen hat. Glaubst du allen ernstes, dass sie anruft und er sofort zusagt um beim Jugendamt die Vaterschaft anzuerkennen?

Ich glaube, du bist da ein bisschen blauäugig.
Informieren über die Geburt würde ich ihn auch. Aber ansonsten sehe ich es wie meine Vorschreiber. Entweder er zweifelt an der Vaterschaft, dann muss man diese eben erst nachweisen, bevor er entsprechende Rechte bekommt oder er zweifelt nicht und erkennt selbige an. Dann kann er auch Kontakt haben.

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Da ein solcher Vater meist auch nicht freiwillig Unterhalt zahlt, würde ich die Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt beantragen. Die informieren ihn dann schon, Du brauchst keinen Anwalt (wozu denn? Das kostet doch garnicht wenig Geld) und dann kann er ja selber entscheiden, ob er sein Kind kennenlernen will oder nicht.
Auch alles weitere macht das Jugendamt. Du bekommst den Unterhalt vorgeschossen und sie sehen dann schon zu, dass der Vater bezahlt.
Die Einforderung seiner Gehaltsnachweise usw. ist doch alles viel zu stressig - lass das das Jugendamt machen, dort kostet es nichts.
Alles Gute.
LG Moni