Hallo ihr Lieben,
hier komm ich mal wieder mit einer Frage.
Ich habe eine 8-jährige Tochter. Mit dem Vater ist das Jahr komplett geplant was den Umgang betrifft. Sie ist alle zwei Wochen bei ihm, die Ferien sind aufgeteilt und auch die Feiertage. Den Umgang fördere ich damit ja schon und ich will ja auch dass sie ihren Vater sieht und bei ihm ist.
Nun ist es in kürzester Zeit aber vorgekommen, dass meine Tochter von sich aus das Wochenende bei ihm abgesagt hat, weil sie lieber jeweils auf einen Geburtstag von ihrer Freundin wollte. Klar, dass er davon nicht gerade begeistert ist...das versteh ich ja auch...aber letztlich hat sie es ja entschieden nicht zu kommen...
Nun wollte er mit mir das Wochenende tauschen...in der Vergangenheit hab ich das auch öfter gemacht, aber auch wir haben unsere Wochenenden verplant und ich kann ihm da keinen Tausch anbieten.
Meine Frage: Bin ich verpflichtet ihm ein anderes Wochenende anzubieten?
Ich habe etwas Angst, dass er diesbezüglich stresst, da wir schon mal vor Gericht waren...
Ich bin der Meinung, dass er in solchen Fällen dann mal auf sein Wochenende verzichten muss...Sie ist jetzt ja mittlerweile schon so alt, dass sie selbst entscheidet was sein möchte und was nicht.
Wie seht ihr das?
Umgangsrecht
Hi,
ich kann Deine Frage leider nicht beantworten. Ich würde aber versuchen, eine Möglichkeit zu finden. Wenn der Tausch nicht geht, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, andere Tage, vielleicht unter der Woche...Wir sind da im Laufe der Jahre recht kreativ geworden. Verpflichtungen am Papawochenende macht bei uns dann auch der Papa, so dass deswegen nicht abgesagt werden muss. Geht das bei euch nicht?
Viele Grüße
die Landmaus
Das gestaltet sich eher schwierig, da wir mehr als 300 km auseinander wohnen...
Ui, das ist natürlich blöd. Jetzt den Tausch würde ich wahrscheinlich nicht machen. Aber ich glaube, bei der Entfernung würde ich Absagen meiner Tochter nicht mittragen. Jedenfalls noch nicht in dem Alter. Ich finde, den Umgang da deutlich wichtiger. Beschwert er sich da nicht bei Dir?
Mit 8 Jahren ist deine Tochter mitnichten alt genug, um selber zu entscheiden, ob sie Leiber zum Kindergeburtstag oder zum Papawochenende geht.
das Papa-Wochenende hat Vorrang - vor allem dann, wenn der Vater so weit weg lebt und ihr kein Wochenende als Tauchw bieten könnt.
Deine und ihre Meinung zählt da leider NULL (!). Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Meinung und die widerspricht der deinigen und der deines Kindes. Oder anders gesagt...du riskierst sehr viel, wenn du die Wochenenden beim Papa einfach streichst.
Ich würde mit dem Papa reden und mich mit ihm auf eine geringe Anzahl an gestrichenen Besuchswochenenden (egal aus welchem Grund) pro Jahr einigen. Der Rest muss zwingend getauscht werden. So hast du einige Geburtstage und er auch.
Warum soll der Vater auch nur einer geringen Zahl gestrichener Wochenenden zustimmen...?
Er sieht sie 2 von 14 Tagen, das ist wenig genug.
Ich würde verstehen, wenn er nicht zustimmt. Der Streichung jedenfalls.
Einem Tausch vielleicht...wenn man sich einig ist...
Das hat er doch schon getan .
Sie schrieb doch, dass er einsieht, dass das Kind auch zu den Geburtstagen gehen möchte. Also wenn man sich vielleicht im Vorfeld darauf einigt, dass das Kind 1-2 Wochenenden mal fehlen darf (Krankheit, Geburtstage,....) und andere Wochenenden getauscht werden müssen, dann überlegt sie sich vielleicht genauer, welche Einladungen sie annimmt. Sie weiß nämlich sehr genau im Voraus, ob sie an dem Wochenende überhaupt da ist. Ich würde sagen, dass ist ein klarer Fall von "Kind spielt Eltern gegeneinander aus.".