Mangelfallberechnung möglich?

Hallo, hätte hier ein frage die villt der ein oder andere mir beantworten kann.

Mein Freund hat aus erster Ehe 2 Mädels, an die er den Mindestunterhalt von je 302 € bezahlt.

Wir bekommen im Juli unser erstes gemeinsames Kind.

Wird dieses Kind bei meinem Freund „angerechnet“!?! Wir sind nicht verheiratet, er hat ein Nettogehalt von 1550€.

Wenn es angerechnet wird, wird dann sein Eigenbedarf gekürzt oder fällt der Mindestunterhalt für seine Mädels niedriger aus?

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Hallo

Er ist dann im Prinzip 4 Mensche zu Unterhalt verpflichtet. Du zählst mit. Ubterhalt wirdst du allerdings bei dem Gehalt nicht bekommen.
Er muss sein Geld, was für den Unterhalt zur Verfügung steht dann durch die 3 Kinder teilen. Heißt, seine 2 ersten Kinder bekommen weniger Geld.

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Lieben Dank für deine Antwort, wieder was gelernt das wusste ich nicht... natürlich muss er ja auch kein Geld an mich für unser Kind bezahlen, wir leben ja zusammen. Aber deswegen auch meine Frage.

Auch ich habe ein Sohn aus erster Beziehung und habe Jahrelang vom KV nur 132€ Unterhalt bekommen da Mangelfallberechnung.

Mir war nur nicht klar ab wann sowas „greift“, da bei meinem jetzigen Freund die Aussage von JA kam, dann muss er eben besser verdienen um für seine 2 Mädels 100% Unterhalt zahlen zu können.

Er aber meiner nach mit 604€ monatlich Unterhalt nur noch auf einen Selbstbedarf 896€, das ist doch eigentlich zuwenig, oder?

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Hallo

Das Ja hat da teilweise Recht. Er muss zusehen, das zumindestens den Mindestunterhalt zahlen kann und das denmächst für 3 Kinder. Zur Not muss er sich einen Nebenjob suchen.
Der Selbstbehalt liegt bei 950 Euro, im Prinzip zahlt dein Freund "zuviel"

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