Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo,
ich habe mich 2016 von meinem damaligen Ehemann getrennt und bin mit unserer damaligen 1,5 Jahre jungen Tochter ausgezogen.

Nachdem ich mich dann nach dem Trennungsjahr hab scheiden lassen können, wollten wir bei der der Scheidung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich beanspruchen - haben dies nicht bekommen. Ein Jahr später eine Verhandlung wegen Umgang, auch da wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht bereits nach der Antragsstellung mit rein gebracht. Haben es wieder nicht bekommen, nun haben wir einen Antrag gestellt für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Verfahren kann jedoch erst beginnen wenn wir Elternteile jeweils 6 Sitzungen und eine gemeinsame Sitzung bei einer Erziehungsbeihilfe abgeschlossen haben. (Wogegen ich keinesfalls etwas habe!!)

Jetzt zu meiner Frage:
Hat jemand von euch bereits ein solches Prozedere durch?

Ich kenne so einige Fälle, wo dies kein so ein Drama bzw langer Weg war wie bei uns.

Kurz zur Erklärung warum ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerne für mich hätte: Mein Ex-Mann stellt sich grundsätzlich quer, ob es um eine Kiga Anmeldung oder den Umzug damals ging, Kinderturnenanmeldung bzw Kündigung ect.
Das sind meines Erachtens Dinge die normal sind und keinen besonderen Aufstand bedarf.

Danke!

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Das hat aber nichts mit dem ABR zutun, sondern mit dem Sorgerecht.

Aber ja generell bekommt man das alleinige Sorgerecht nicht so schnell.
Versuch es mal mit einer Generalvollmacht. Da verliert er sein Sorgerecht nicht, aber du brauchst dennoch nicht mehr seine Unterschrift.
Vielleicht lässt er sich darauf eher ein.

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ich gebe Dir Recht, jedoch ist es für den Umzug notwendig, dass er Unterschreibt....

Alles andere wie Kiga und Kinderturnen ect werden wir danach angehen.

Eine Vollmacht unterschreibt er nicht.

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Naja wo willst du denn hin mit dem Kind?
Wenn er sich kümmert und zahlt etc. sehe ich schon, dass ein Vater mit entscheiden sollte, wenn die Mutter den Umgang durch Umzug erschwert.

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Du bist schon der Meinung, dass der Vater deiner Tochter in deiner neuen Familie so gar keinen Platz hat und ganz schnell weit weg soll, oder? Hast du dir mal durchgelesen, wie du deinen Post geschrieben hast?
Wie würdest du dich denn fühlen, falls nun das Gericht auf die dumme Idee kommen sollte, dass du das Kind dem Vater entfremden willst und daher bekommt er es, samt Aufenthaltsbestimmungsrecht.