Wohnung suchen

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Wohnung, nachdem ich vor kurzem alleinerziehend geworden bin. Mein Noch-Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber mir und unserem Kind (unter 3). So, jetzt die Frage, was lege ich bei möglichen zukünftigen Vermietern vor? Den Gehaltsnachweis von meinem Ex? Ich habe ja was Unterhalt angeht noch nichts schriftlich. Werde aber kein Harz4 kriegen weil Ex gut verdient und ja unterhaltspflichtig ist. Bin da grade etwas konfus, habe bisher immer gearbeitet, die Situation ist für mich in der Art neu. Werde natürlich auch wieder arbeiten, aber das hilft mir für die Suche akut nix.

Hat jemand Erfahrung oder eine Idee?

Vielen Dank
Linnlie

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Hallo

Der Gehaltsnachweis deines Ex ist für den Vermeiter nicht relevant. Er weiß ja nicht, was du davon bekommst.
Schau, das du für euch eine Wohnung findest, die du auch nach deinem Ubterhalt selber zahlen kannst.


Lg

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Hallo Gitchen,

Danke für deine Antwort. Ja klar suche ich eine Wohnung die ich auch später bezahlen kann. Es geht nur um das aktuelle Suchen, wo man schon bei Interesse an der Wohnung nachweisen muss, dass man sie bezahlen könnte. Das gibt hier teilweise den Ausschlag ob man die Wohnung bekommt.

Viele Grüße
Linnlie

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Hallo

Nur nützt dir sein Gehaltsnachweis nichts.Es ist ja sein Verdienst! Du weißt nicht, wie hoch dein Unterhalt und der eures Kindes sein wird. Vermutlich hat er Stkl 3? Die wird sich in 1 ändern, dann kann er von seinem Netto noch einiges in Abzug bringen. Danach wird der Kindesunterhalt und dann dein Unterhalt berechnet.

Lg

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Wie bist du denn mit deinem Ex verblieben? Musst du sofort aus der Wohnung raus? Hast du noch Zeit, bis du wirtschaftlich unabhängiger bist? Hast du die Unterhaltszusage bereits in bestimmter Höhe?

Versetze dich in Vermieterlage und entscheide, was du so als "Sicherheiten" haben würdest wollen. Hast du uU einen Bürgen zur Hand?

VG

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Hi,

wir haben es damals so gemacht dass ich meinem Ex (Kinder bei ihm) formlos die Höhe des Unterhalts (ca. 1000 insgesamt waren das damals, zwei Kinder und Trennungsunterhalt für ihn) bestätigt habe.
Eine Kopie meiner Gehaltsmitteilung hatte er auch. Ob er die gebraucht hat weiß ich nicht. Hat aber problemlos eine Wohnung bekommen.

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Hallo,
Ich habe mir eine Schufa-Auskunft besorgt, ansonsten musste sich mein Vermieter auf meine Aussage bezüglich Unterhalt verlassen. Bist du noch in Elternzeit?
Also hast du noch einen Arbeitsplatz?
Grüße emryn

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Hallo!
Ich habe nach unserer Trennung ein Jahr nach einer Wohnung gesucht.

Es ist ganz unterschiedlich was die Vermieter von Dir sehen und wissen wollen. Am besten fragst Du das wenn Du die Besichtigungstermine vereinbarst.
Das können Gehaltsnachweise sein, Schufa Auskunft ect. Nur Kontoauszüge würde ich mich weigern. Mein jetziger Vermieter wollte gar nix sehen. Kommt halt drauf an ob Privat oder ob eine Gesellschaft ect. dahinter steht.

Viel Glück und viele Grüße
Sunny

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Vielen vielen Dank für die tollen Tips und Ideen :-)!
Da wäre ich nie alleine drauf gekommen. So wird es hoffentlich was :-)

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Ach so. Nein, ich MUSS nicht schnell ausziehen, aber denke das wäre besser bei uns.