Empfang von Video mit Kindsvater (Betrunken, Thema Unterhalt)

Hallo Community,

Vielleicht kann mir jemand helfen.
In einer illustren Runde Skippo, bekommt meine Lebensgefährtin, ein Video in Facebook geschickt auf dem der Kindsvater ihrer beiden jüngsten Söhne zu sehen, sowie einer seiner Freunde und Arbeitskollegen zu hören sind.
Man hört und sieht eindeutig das die Herren Betrunken eventuell unter Drogeneinfluss sind!
Die beiden Herren machen sich darüber lustig, dass sie noch keinen Unterhalt an ihre beiden Ex-Partnerinnen gezahlt haben.

Jetzt zur eigentlichen Frage.
Heimliche AudioMITschnitte und Bilder sind verboten, wie sieht das jetzt mit Bildmaterial aus, dass von der Gegenseite selbst aufgenommen und geschickt wurde?
Ich weiß, Urheberrecht liegt beim filmenden allerdings ist dies kein heimlicher Mitschnitt.

Denn man macht sich zusätzlich darüber lustig, dass die Potenz zum "Nachlegen", zeugen weiterer Kinder ausreicht, es jedoch aber nur noch bei einer der Ex Partnerinnen möglich ist, da meine Lebensgefährtin keine Kinder mehr bekommen kann!


Ich hoffe jemand hat einen heißen juristischen Tipp.

MfG

Fraglich es dem Jugendamt zu zeigen??

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Mein Gott da würde ich mich nicht reinsteigern,blöd gelaufen.
Der schadet sich doch nur selbst,wie peinlich ist dies....
Nicht so angegriffen fühlen und weiter im Leben.
Deppen gibt es leider immer,der wird ja nicht betrunken seine Kinder abholen

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Der Kindsvater hat es selber geschickt, oder wer?

Und ihr geht nicht direkt wohin auch immer wenn der Vater unter Drogeneinfluss die Kinder "betreut"?

😳😳😳


Egal wer euch das geschickt hat - zeigt das dem Amt!!!! Egal ob rechtlich ok oder nicht! 😳

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Und holt die Kinder ab!!!!

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Da steht doch nirgends dass die kinder gerade bei ihm sind

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Also ich verstehe jetzt nicht den Sinn darin es dem Jugendamt zeigen zu wollen.
Die Kinder sind bei euch und was er in seiner Freizeit macht ist ja irrelevant. Ach und große Töne spucken, ja mein Gott, ich glaube das machen beide Seiten. Wenn da deswegen jeder zum Jugendamt rennen würde und "Beweise" anbringen würde... ich denke mein Ex hat auch oft genug gesagt , wie schön das die blöde Kuh von mir keinen Unterhalt bekommt. Er hat schlichtweg kein Geld um Unterhalt zu zahlen und natürlich gebe ich böse Exfrau auch alles für mich aus und nicht für die Kinder ....
Also wie gesagt wenn man wegen sowas immer so ein Fass aufmachen würde, naja ich brauch sowas nicht.

Er hat betrunken unschöne Dinge gesagt, ja, aber steht darüber und gut.
Ach ja und das er Drogen genommen hat ist ja nur eine Unterstellung, da könnte er euch ja auch wiederum ans Bein pissen falls das heraus kommt.... also ich sehe da keinen Sinn drin.
Stellt den Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Judenamt und dann habt ihr Ruhe.

Allerdings verstehe ich natürlich auch das man ein Auge drauf hat das er so einen Auftritt nicht hinlegt wenn die Kinder bei ihm zu Besuch sind.

Alles Gute.

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Hab ich das richtig verstanden, dass er sich in dem Video damit brüstet, keinen Unterhalt zu zahlen, obwohl er es eigentlich könnte?

Das wäre schön blöd, da er damit meines Erachtens nach eine Straftat zugeben würde. Insofern würde ich auch dringend zu anwaltlicher Betreuung raten. Der Anwalt sollte abschätzen können, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist.

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Er darf in seiner Freizeit soviel trinken, wie er möchte. Blöde Witze kann er machen, soviel er will. Zur Zahlung von Unterhalt ist er, soweit er leistungsfähig ist, verpflichtet. Mir ist unklar, was ihr mit dem zeigen des Videos bezwecken wollt?

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Lieber Stiefpapa,

wenn ihr gerade in einem Sorgerechtsstreit seid, dann würde ich euch raten, zunächst einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, ihm euer Problem schildern und ihn nach seiner Einschätzung zur Verwertbarkeit dieses Videos befragen.
Auch wie er die Chancen einschätzt, dass der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, fände ich ganz wichtig, denn man zieht nicht in einen Krieg, um ihn zu verlieren.
Das Jugendamt spielt ja in solchen Fällen eine sehr große Rolle, damit das Wohl der Kinder nicht unter den Streitigkeiten der Erwachsenen zu kurz kommt, denn es könnte durchaus so sein, dass das Jugendamt befindet, dass es zum Wohle der Kinder ist, dass der Vater sowohl Sorge- als auch Umgangsrecht behält, trotzdem dass er keinen Unterhalt zahlt. Von außen ist die Frage eigentlich auch unmöglich zu beantworten. Daher setzt euch mit einem Anwalt und dem Jugendamt zusammen hin und überlegt, welche Schritte gegangen werden, damit es für die Kinder das Beste ist.

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Hallo,

im zweiten Monat (!) keinen Unterhalt bezahlt und betrunken ein blödes Video gemacht sollte selbtverständlich für sofortigen Entzug des Sorgerechts ausreichen.

Mütter verlieren das Sorgerecht ja auch so schnell... oder vielleicht doch nicht?

Mir scheint der Grund deiner Frage, dass du oder ihr dem Vater das Sorgerecht entziehen wollt. Das sollte nur erfolgen wenn wichtige Gründe vorliegen um z. B. sein Kind zu schützen etc.

Und dazu hast du nicht ausreichend geschrieben.



LG

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Waren die Kinder bei den Betrunkenen in dem Moment, würde ich Wege einleiten und mit Ämtern sprechen, dass das ein No Go ist.

Waren die Kinder in dieser Zeit nicht bei den Betrunkenen, sondern woanders gut betreut:
das ist deren Bier.

Worüber wer auch immer im Suff frotzelt ist mir egal.
Bei Gewaltandrohung oder ähnlichem würde ich mich bei der Polizei beraten lassen, in wie weit das unter Betrunkenem Zustand relavant ist - wenn ja, wie das rechtlich mit Beweisen aussieht.


"Die beiden Herren machen sich darüber lustig, dass sie noch keinen Unterhalt an ihre beiden Ex-Partnerinnen gezahlt haben. "

Das hat der Vater meines Kindes auch im nüchternen Zustand direkt beim zuständigen Amt gemacht. Persönlich.


Warum er nicht zahlt, ob er nicht will, keine Lust hat, sich darüber lustig macht, aus Rache, aus Eifersucht, weil er es nicht für nötig hält .... ist egal.

Ich habe die Beistandschaft beantragt, er streitet sich heute noch mit der Beistandschaft und ich bekomme das Geld, das ich für das Kind nutze und verwalte.

Wenn er nicht bezahlt, ist es FAST egal warum nicht.

1. er KANN NICHT: dann ist es mit dem Amt zu klären
2. er WILL NICHT: dann ist es ebenfalls mit rechtlichen Schritten zu klären. Was er wann wem im Suff sagt ist egal (außer bei Drohungen würde ich bei der Polizei nachfragen).
So lange das Geld nicht fließt, ab zum Jugendamt oder Anwalt. Je nachdem wer zuständig.

mit dubiosen "Beweisen" macht ihr euch unter Umständen selbst strafbar, vor allem wenn sie nicht relavant sind. Wenn er nicht zahlt, obwohl er KÖNNTE, reicht das aus, um sich rechtlich beraten zu lassen.

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Hallo,

ich würde das ignorieren und den Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsauftrag losschicken.

Wenn es keinen Titel gibt, sofort zum Jugendamt oder Rechtsanwalt und Titel erwirken. Dann damit pfänden.

Einfach nicht verarschen lassen.

LG