Wichtige Frage... Kleinkind und Krankenhaus

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage die für mich sehr wichtig ist.

Ich lebe mit meinen Freund zusammen, haben eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht.

Leider muss ich mich in naher Zukunft operieren lassen an Bauch, was keine kleine OP ist. Wenn alles gut verläuft liege ich so 4 bis 10 Tage in der Klinik. Nun hab ich aber Angst was mit meiner kleinen wird. Falls während der OP was mit mir passiert, was ich natürlich nicht hoffe, aber man weiss ja nie. Ich möchte meine kleine absichern was das Sorgerecht betrifft das sie dann nicht ins Heim muss oder zu anderen Leuten. Ich möchte so eine Art Vollmacht schreiben das die kleine zb beim Papa bleibt oder zu meinen Exmann kommt. Warum Exmann? Wir haben ein super Verhältnis und die 2 kommen auch sehr gut miteinander klar. Wir sind auch noch verheiratet und habe nicht vor mich in nahe Zukunft scheiden zulassen, es läuft so wie es ist alles Top. Ohne Probleme. Aber das ist nicht das Thema sondern die Maus, ich möchte ins kkh mit einem guten Gefühl falls doch was ist das sie dann gut versorgt wird.

Was kann oder muss ich tun? Ist eine normale Vollmacht gültig? Kann mir da jemand helfen?

Werde sicher wieder aus der Klinik nach Hause kommen, aber möchte mich schon absichern. Ich hab das alleinige Sorgerecht weil es dafür ein Grund gibt was ich nicht nennen möchte was mein Partner betrifft. Aber er ist auch ein liebenswerter Vater.

Meine Frage ist eigentlich nur ob eine Vollmacht die ich schreibe gültig ist oder ob man sich anderweitig wenden muss!?

Vielen Dank

LG Milamaus

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Hi,
im Ernstfall wird nichts akzeptiert, was nicht notariell beglaubigt ist. Eine einfache Vollmacht ist für einfache Sachen ok, bei so gravierenden Themen hat sie aber leider in der Regel keinen Wert. Vielleicht kann dir das Jugendamt auch paar Tipps dazu geben.

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Das ist quatsch.

Man kann ein Kind nicht "vererben".
Wenn die KM verstirbt, dann bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Vormund für das Kind. Gibt es da bereits einen Vorschlag der KM, so wird dieser im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt. Letztlich bleibt die Entscheidung aber so oder so alleine beim Gericht.

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Habe auch nirgends von „vererben“ gesprochen. Was du schreibst ist vom Grundsatz her vollkommen richtig. Aber ob so ein Vorschlag ohne notarielle Beglaubigung überhaupt berücksichtigt wird, liegt allein an dem Gericht. Ohne notarieller Beglaubigung kann alles angefochten werden, egal wie gut formuliert

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Ich glaube du musst die notariell beglaubigen lassen. Am besten zusammen mit der Person zu der sie kommen soll.

Ich drücke dir die Daumen, dass dir aber nichts passiert.

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Dafür gibt es Vorlagen im Internet, Google ruhig Mal. Ich meine notariell muss es nicht beglaubigt werden,ist aber immer besser. Das kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die Person/en die du aussuchst, müssen das glaube ich auch unterschreiben.

Wir haben auch so ein Schreiben aufsetzen lassen,da ich erst gelesen hab,dass das Kind nicht automatisch zu Großeltern o.ä. kommt und gerade wenn die schon älter sind,es da zu Problemen kommen kann. Wir haben daher,man weiß ja nie was kommt wie bspw ein Autounfall o.ä,meine Schwester und mein Schwager auserwählt,die sich darüber sehr gefreut haben ☺️

Alles Gute für deine OP ☘️

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Da habt ihr schonmal richtig gelesen.
Wohin das Kind "kommt" entscheidet das Vormundschaftsgericht.
Dieses wird die Vorschläge der Eltern berücksichtigen, ist aber keineswegs daran gebunden.

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Im Prinzip ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung gültig.

Ich finde es nur problematisch, dass du aktuell das alleine Sorgerecht hast (was wohl seinen Grund hat), im Zweifel aber der Vater dann doch auch das Sorgerecht bekommt? Da verstehe ich ehrlich gesagt den Sinn nicht.

Dein Noch-Ehemann hat doch eigtl auch automatisch das Sorgerecht, oder habt ihr das explizit geändert?

Im Prinzip kannst du aber eine Vollmacht schreiben und in dieser auch Prioritäten setzen (z.B.: 1. Person der Vater, ist dieser verhindert, der Ex usw).

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Ja er hatte das Sorgerecht aber, aber es durch Gericht ändern lassen, sprich das der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Mein Partner ist Alkoholiker. Solange er keine Therapie macht bekommt er auch kein Sorgerecht von mir.

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Ich bin über die Vaterschaftsanerkennung Deines Freundes (und biologischer Vater des Kindes) leicht verwirrt.
Lt. BGB ist der Mann der Vater, der zum Zeitpunkt mit der Mutter verheiratet ist. (Also der "rechtliche" Vater)
Eine Vaterschaftsanerkennung (vom Freund, dem "biologischen Vater") ist nicht wirksam, solange eine andere Vaterschaft (in dem Fall Deines noch Ehemannes) besteht.
Nach meinem Verständnis würde das Kind zum leiblichen Vater, also Deinem Ehemann, kommen. Wenn Du das nicht möchtest, dann würde ich beim Jugendamt oder evtl. Familiengericht nachfragen, was Du machen musst.

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Wer ist denn der Vater? Dein neuer Freund oder der Ex? Hab ich nicht ganz verstanden sorry, ich würde es wenn dann Notariell machen und das es zum Vater kommt wenn er für sein Kind bzw. euer Kind sorgen kann.

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Steht im Text. Mein Freund ist der Vater. 😊

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Ich war leicht verwirrt #rofl Dann würde ich das so festhalten das im Fall der Fälle euer Kind bei Ihm aufwächst, solange er kein Junkie oder Alkoholiker ist, was ich mal nicht annehme. Alles gute für die Op dir dann #winke

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Bitte immer notariell beglaubigen lassen.

Im Ernstfall ist ein nicht Beglaubigtes nichts Wert.

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wäre also eine nicht beglaubigte Vorsorgevollmacht nichts wert.

Kannst du mir die rechtliche Begründung oder deine Erfahrung in der Praxis nennen, da dies ja schon mir der Rechtslage nicht übereinstimmt.

Oder äußerst du nur eine Vermutung? Dann solltest du das auch so mitteilen und nicht als Tatsache hinstellen.

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Da du schweigt muss ich davon ausgehen, dass du ins Blaue etwas behauptest.

Stell dir vor jemand glaubt dir und verzichtet auf eine nicht beglaubigte Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung weil "die ja eh nichts bringt", was komplett falsch ist.

Wem hast du damit geholfen?

Das eine notariell beglaubigte ein höheres Gewicht bezüglich der Ernsthaftigkeit hat ist klar.

Aber eine nichtbeglaubigte hat selbstverständlich Gewicht. Dein Rat deshalb gefährlich für den der diesen bedingunslos glaubt.

Genauso wie ein selbsterrichtes Testament Gewicht hat.

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Hallo,

mein Partner und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Da wir nicht verheiratet sind waren wir gerade beim Notar bezüglich Testament und Vorsorgevollmachten.

Wir haben explizit darüber gesprochen ob wir regeln können wer sich un die Kleine kümmert wenn uns beiden was passiert. Der Notar hat uns davon abgeraten bzw. dies verneint.

Es ist wohl so, dass im Fall der Fälle das Jugendamt automatisch hinzugezogen wird und den Fall prüft und über den Verbleib des Kindes entscheidet. Unabhängig ob der / die Sorgeberechtigten eine Verfügung gemacht haben. Auf keinen Fall ist eine Verfügung Garantie.

Ich würde dir empfehlen dich bei einem Notar hinsichlicht Testament und Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Diese Beratungen sind kostenlos (ich habe in den letzten 12 Monaten drei Termine gehabt). Gebühren werden erst fällig wenn es zu einem Beurkundungstermin kommt. Einige Schriftstücke sind auch nur wirksam wenn sie notariell beurkundet werden oder im Fall der Fälle verlangen Institutionen Beglaubigungen oder separaten Vollmachten (Banken sind da manchmal etwas sxhwierig).

Von eigenen / Internet Formulierungen kann ich aus eigener Erfahrung nur abraten. Ich habe im engsten Familienkreis etliche Fälle wo Menschen am Ende das Gegenteil bewirkt haben von dem was sie wollten weil sie einfach falsch formuliert haben. Da ging es zum Glück nur um Geld und nicht un das Sorgerecht für ein Kind. Aber die Familie ist am Ende an den Erbstreitigkeiten zerbrochen.

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Hallo.

Wir waren erst letzte Woche beim Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung für unser 2. Kind. Da haben wir auch über diese Thema gesprochen. Das was du brauchst nennt sich Sorgerechtsverfügung und nein die muss nicht notariell beglaubigt sein. Ähnlich wie bei einem Testament muss die handschriftlich von dir verfasst sein. Vorlagen findest du dazu reichlich im Internet. Am besten gibst du die Verfügung der Person, die das Sorgerecht im Zweifelsfall übernehmen soll. Falls dir etwas passiert kommt der Fall dann vor das Familiengericht, das die Sache dann prüft und sich in aller Regel an deinen bekundeten Willen hält. Es sei denn irgendetwas gravierendes spricht dem entgegen (zb das die Person inzwischen alkoholsüchtig geworden ist oä). So hat es uns die Dame vom Jugendamt erklärt und so haben wir es nach der Geburt unserer großen Tochter auch schon geregelt.

Falls du dich absichern willst kannst du aber auch selbst nochmal beim Jugendamt anrufen und nachfragen. Auch ohne OP sollte man so was für seine Kinder geregelt haben. Man weiß nie was passiert.

Alles Gute. Liebe Grüße

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Darf ich dir mal eine pn schreiben?

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Klar

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Hallo

dises Vollmacht wird dir kaum was bringen wenn der Vater des Kindes als Alkohliker beim Jugendamt bekannt ist und daher auch nicht das gemeinsame Sorgerecht bekommen hat.

Du kannst deinen Wunsch natürlich auch notariell beglaubigen lassen aber das Jugendamt würde im Fall der Fälle genau prüfen wer das Kind versorgen kann.

Viel wichtiger ist das du eine Patientenverfügung machst das dein Freund auch Auskunft bekommt wenn was mit dir ist und im schlimmstenfall auch auf die ITS kommen darf