Hallo Zusammen,
ich hoffe ich werde hier nicht gleich angefeindet so wie es ja leider so oft ist nur weil man Hartz4 bekommt. Ich möchte hier auch nicht auf die genauen Gründe eingehen sondern habe viel mehr eine Frage.
Und zwar bin ich derzeit hochschwanger und lebe noch bei meiner Mutter, ich habe nun eine Wohnung gefunden die 60€ zu teuer ist laut Jobcenter und deswegen wurde es nicht genehmigt. Man kann sich sicherlich vorstellen in was für einer Ausnahmesituation ich derzeit bin!!
Kann ich dagegen etwas unternehmen? Die 60€ was zu viel ist würde mir ja meine Mutter geben, für mich ist das reine Schikane vom Jobcenter.
Bitte nur Antworten, wer sich damit auskennt und bitte keine Vorwürfe!! Mir geht es schon schlecht genug.
Kennt sich jemand mit Hartz4 aus?
Hallo,
Da kannst du leider nichts machen außer weiter suchen. Wenn Deine Mutter Dir monatlich die 60€gibt bekommst Du die ja wieder abgezogen. Ist grad verdammt schwierig was bezahlbares zu finden, ich bin auch auf der Suche gerade. Ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir alles Gute für die Geburt.
LG
Sunny
Hallo,
ja aber ich meinte wenn man die 60€ sozusagen selbst bezahlt.
Die Miete kostet 460€ kalt und 400 darf sie Kosten, ich meine das ist schon extrem günstig, in der heutigen Zeit ist es utopisch etwas zu finden was günstiger ist.
Danke dir..
LG
Wie groß ist sie denn?
Es geht ja nicht nur um die Miete. Die zu vielen Nk musst du auch selber bezahlen, das Amt zahlt nur das, was genehmigt ist.
Wie willst du das dann machen?
Was ist mit Unterhalt vom Kindsvater? Ab Mutterschutz ist er Tür dich bis zum 3 Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet.
Unterhalt vom KV bekomme ich dann natürlich,aber das wird ja angerechnet auf Hartz4 also letztendlich habe ich trotzdem nicht mehr Geld zur Verfügung.
Dir steht Unterhalt auch für dich zu!
Warum arbeitest du nicht?
Du kannst Widerspruch einlegen legen und am besten suchst du dir einen Anwalt für Sozialrecht. Bekommst du über einen Beratungshilfeschein finanziert.
Für Alleinerziehende gibt es oft die Möglichkeit eine Wohnung eine Stufe teurer zu mieten. Manche Städte und Gemeinden haben das schon angepasst, andere wehren sich da dagegen.
Letzten Endes musst und kannst du froh sein überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben als Alleinerziehende. Von daher solltest du dir Unterstützung bei der Durchsetzung holen.
Danke, endlich ein faktisch richtiger Betrag! 90% der Widersprüche bei abgelehnten Anträgen kommt durch. Die JC lehnen vieles erstmal pauschal ab um Geld zu sparen und hoffen darauf, die Leute wehren sich nicht. Es ist eigentlich total irrsinnig, wie viel Geld verbrannt wird, wenn ein Anwalt hinzugezogen werden muss und vielleicht letztendlich ein Gericht bemüht wird. Das bezahlen ja auch alles die Steuerzahler, denn ein mittelloser Mensch kann sich einen Anwalt selten leisten. Und dann geht es oft wie in deinen Fall um wenige Euro, die die betroffenen sogar selbst zahlen würden. Dieses System ost so Banane. Aber liebe TE, ich bin auch der Meinung, Wiederspruch einlegen ist wichtig und steht dir zu. So schnell wie möglich, damit du keine fristen versäumst. Alles Gute.
Du kannst auch erstmal ohne Begründung Widerspruch einlegen und dazu schreiben, dass die Begründung nachgereicht wird. Das kannst du direkt beim zuständigen Jobcenter vor Ort oder nachweisbar per Einschreiben.
Hallo :)
Mir ist bekannt, dass die Differenz durchaus von Dritten übernommen werden kann. Das kann beim Jobcenter anerkannt werden. Allerdings weiß ich nicht, ob das eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters ist. Hattest du bereits mitgeteilt, dass ein Elternteil die 60€ übernehmen würde?
LG
Ja das habe ich mitgeteilt.
Eigentlich gäbe es gar kein Problem, die Sachbearbeiterin möchte mir wohl Steine in den Weg legen :(
Warum meinst du, die Sachbearbeiterin will dir Steine in den Weg legen? Sie kennt dich doch gar nicht. Vielleicht hatte sie schön öfter Zusagen, dass der Mehrbetrag vom Mieter selbst oder einer dritten Person übernommen wird und diese Zusage nicht eingehalten wurde.
Das kann doch aber der Sachbearbeiterin wurscht sein! Wenn die Miete nicht in vollem Umfang geleistet wird, wird dem Mieter gekündigt und dieser hat dann Schulden. Nicht das Jobcenter oder die Sachbearbeiterin.
Manche Kommentare, echt...
Ok, du pampst gern, wenn es dir dann besser geht, doch noch ein Beitrag von mir.
Wenn das Jobcenter die Miete an den Vermieter zahlt, die Mieterin den Ausgleich aber nicht mehr zahlt, wird sich dieser (auch) an die Behörde wenden. Für Aus-/Umzug könnte das Jobcenter wieder einspringen müssen, junge Mütter müssen sicher unterstützt werden.
Ich habe übrigens versucht mit und nicht über die TE zu schreiben. Aber du grätschst offensichtlich gern dazwischen. Auch Hartz?
So, und wenn es dein Ego pimpt, tritt einfach nach.
bei eine, antrag auf Hartz 4, wird nach der Geburt erstmal beim Vater geschaut,was da zu holen ist. Er ist für dich und das Kind für die ersten 3 Jahre komplett unterhaltspflichtig, also wenn du bei deiner Mutter ausziehst, wird man erst mal ihn zur Kasse bitten, erst wenn da nicht ist, zahlt der Steuerzahler
Ja ich weiß, er muss natürlich Untethalt bezahlen, ich weiss nicht wie viel das ist. Vllt 300€? Aber den Rest kommt ja dann vom Amt, er kann ja nicht meine Wohnung, essen und alles bezahlen.
Du bekommst ja auch 300 Euro EG, Kindergeld, Kindesunterhalt und deinen Unterhalt. Den Rest, was euer Bedarf ist, stockt das Amt auf.
Du kannst auch die 60€ selbst zahlen und deine Mutter steckt sie dir monatlich zu. Ist nicht rechtens, aber wenn das Bar abläuft bekommt es das Jobcenter nicht mit.
Dazu musst du Einspruch einlegen.
Viel Erfolg!
hallo, bin grad etwas verwirrt warum dir als allein erziehende (mutter und kind) nur 400€ kaltmiete zu stehen. ich bin etwa in der selben situation. Bin im 7 Monat, wohne noch bei meinen eltern, habe hartz 4 beantragt weil mein Gehalt nicht ausreicht für wohnung, baby und allem. Ich habe eine wohnung gefunden 50 qm und 640€ warm. die steht mir auch zu, man darf bis zu 520€ kalt und 640€ warm miete haben. ist das bei dir vielleicht anders da du von wo anders her kommst? kann mir das sonst nicht erklären.
hier. Brutto kaltmiete=Warm miete.
Ich weiß als Schwangere zählt man beim Jobcenter als 1 Person bis das Baby wirklich da ist, aber ich war bei der Diakonie zur Beratung und die meinte das wird kein Problem sein, weil das Baby eh bald da ist und ich ein recht dazu habe diese Wohnung schon vorher zu bekommen.
Ds ist in Jeder Stadt unterschiedlich.!