Darf Vater im Umgang Kind woanders "zwischenparken"

Hallo.

Unser Sohn ist 2,5 Jahre alt. Alleiniges Sorgerecht liegt bei mir.

Der Umgang findet wenn überhaupt alle 4 Wochen ca 3 Stunden statt. Ansonsten finden keine Anrufe oder Videotelefonie statt er hätte ja auch noch n eigenes Leben. Ausserdem 450km dazwischen.

Jetzt möchte der Vater den kleinen gerne länger haben. Bisher ist das mit den Mittagsschlaf nicht möglich weil leider ohne Mama nichts geht.

Meine Hauptfrage wäre aber darf der Vater wenn er den kleinen mal am Wochenende hätte z.B bei seiner andren Tochter 22 ( Halbschwester ) einfach dort lassen ohne mein Wissen? Das er dort seinen Umgang machen kann weiß ich. Aber ob er ihn dann allein dortlassen kann. Er kennt seine Schwester ja auch nicht.

Mama ist ja die Böse.....Manipulation lässt grüßen

Es besteht ja generell kein guter Draht zum Kindsvater aber ich bin nach wie vor noch gewillt. Es fließt halt öfters mal Alkohol bzw er holt ihn schon nach Alk riechend ab (hat zum Glück keinen Führerschein mehr).


Kurz um

Müsste er das absprechen wenn er das Kind "zwischenparkt" ?

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Hallo,

soweit ich weiß, ist es allein ihm überlassen, wer das Kind wo betreut in seiner Umgangszeit. Andersherum geht es ihn ja auch nichts an, wo du das Kind lässt, während deiner Zeit.

Gefährliches natürlich erstmal ausgeschlossen, da sähe das natürlich anders aus.

Bei Fremden sollte man so kleine Kinder natürlich eigentlich nicht lassen.. wie da die Umstände sind, weiß ich leider nicht. Aber auch da denke ich, solange das Kind nicht gefährdet wird, ist es nur die Angelegenheit des Vaters...

Alles Gute #klee

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Hey!

Das wäre wahrscheinlich eine Frage, die ich einem Anwalt stellen würde. Das ganze wird schon dadurch interessant, dass er kein Sorgerecht hat.

Lass dich ordentlich beraten.

Liebe Grüße
Schoko

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Ich vermute, dass es auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht ankommt. Lass dich da einfach beraten.

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Liegt ja aktuell bei mir. Da alleiniges Sorgerecht.

Er wollte es bisher nicht beantragen und ich dräng ihm das natürlich auch nicht auf.

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Ja das darf er. Umgangsrecht und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun. Solange keine Kindswohlgefährdung vorliegt, darf er das Kind während seiner Umgangszeit auch von der Halbschwester betreuen lassen und muss da nicht die Mutter vorher fragen.

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Ich stimme ebenfalls zu. Er darf das Kind auch abholen, woanders abgeben, und am Ende des Umgangs wieder holen und zu Dir bringen. Alles legitim.

Wenn er aber etwas tut, was dem Kind nicht gut tut, dann darf man durchaus darüber reden. Sollte es die Regel sein, dass er das Kind woanders parkt, dann kann man den Umgang gar nicht erst verlängern. Das ist durchaus ein Argument. Denn Umgang ist ja für ihn und das Kind, nicht für die Halbschwester (als alleinige Aufsichtsperson). Er will doch den Umgang erweitern. Da muß er damit argumentieren, dass er die Zeit mit dem Kind verbringen will. Gerade bei Kindern U3 sollte das schon genau passen und die Bindung muß auch da sein.

Sollte es die Ausnahme sein, merkst Du es ja erst, wenn es quasi zu spät ist. Dann kannst Du das ansprechen, wenn das Kind so klein ist, dass es darunter leidet. Aber so richtig was tun kannst Du vermutlich nicht.

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Hallo,
also mit einer Distanz von 450 km kann ich eigentlich schon verstehen, dass er den kleinen dann lieber ein bisschen länger haben will.
Wenn der Kleine gerne mit ihm mitgeht, dann lass ihnen doch diese Zeit miteinander. Und Halbschwester, die bereits 22 Jahre alt ist, klingt für mich schon nach einer guten Betreuung.
Lg

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Für mich ist das eben keine gute Betreuung,wenn ich mir Sorgen machen muss das die sich die Lichter ausschiesen (Alk) und dann im Notfall keiner fahren kann bzw der kleine ungehört jachteln kann. Die haben ja auch null Bindung da wir schon immer alleine sind. Ich kann nicht mehr wie fördern .


Der kleine war das letzte mal total überfordert von allen Leuten und wollte nach 90 Minuten wieder heim.

Ich weiß ich mach mir zuviel Gedanken aber der kurze spricht noch nicht und ist auch sonst eher ein sensibelchen....

Ich will ja nur das es ihm gut geht,nix passiert und er sich wohlfühlt.

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Nun, wenn du kein gutes Gefühl hast, dann lass es nicht zu. Obwohl ich jetzt nicht weiß, ob du es ihm untersagen kannst?
Glaubst du wirklich, dass sich die Halbschwester mit Alk zudröhnt, wenn sie auf deinen Sohn aufpasst? Wenn ja, dann solltest du natürlich alles dran setzen, dass er nicht bei ihr bleibt
Oder vermutest du es nur?

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Nein, muss er nicht. Das wäre ja noch schöner 😅

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Hallo
Ich kenne mich da leider ich aus wollte dir aber mal sagen das es mir leid für euch beide tut das du dem Kindsvater den Kleinen nicht guten Gewissens mitgeben kannst. Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen. Das Umgangsrecht ist eine Sache aber du musst dein Kind ja schützen können. Biete dem Vater doch mal an das seine Tochter den Kleinen gerne mal besuche kann oder ihr trefft euch auf dem Spielplatz. Vielleicht traut sie sich nicht sich zu melden, aber es ist ja die Schwester. Vielleicht hilft das auch dir einen besseren Überblick zu gewinnen ob du den Kleinen mit zu ihr geben kannst oder ob du über den Anwalt und das Jugendamt handeln musst. Vielleicht kann seine Tochter ihn überzeugen nichts zu trinken wenn er den Kleinen hat.
Lg