Unterhaltsverpflichtet wenn Kind in Wohngruppe lebt?

Hallo Ihr Lieben,
mein Mann zieht Ende Oktober Arbeitsbedingt endlich aus und mein Sohn 15, zieht in eine Wohngruppe für geistige Behinderung.
Muss mein Mann Unterhalt an den Großen zahlen? Die Wohngruppe wird über den Fachbereich Soziales finanziert.
Ich bin noch zu Hause mit meinem Kleinen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Liebe Grüße

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Wenn dein Mann der Vater des Kindes ist, zahlt er mit dir zusammen den Unterhalt. Nicht alleine.

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Ist dein Mann der Vater vom Kind?
Und wieso zieht er endlich aus, seid ihr getrennt?
Wenn es dein Sohn ist hat dein Mann damit nichts zu tun, dann bist du unterhalts verpflichtet. Wenn es sein Sohn ist muss er natürlich was dazu beitragen.

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Er ist der leibliche Vater. Er hat viele narzisstische Eigenschaften weswegen ich seid Jahren versuche mich zu trennen. Wir haben zwei behinderte Kinder, weswegen ich zu Hause bin. Beide Kinder mögen seine Nähe nicht, weil er diese erzwingt aber sich sonst nie um sie kümmert. Er hat uns total von allen isoliert. Jetzt nach sechs Jahren Arbeitslosigkeit hat er endlich einen Job weit weg gefunden.

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Dann werden dein Mann und du beide zum Unterhalt verpflichtet werden. Je nach Alter des Kindes wird es auch nicht akzeptiert werden, dass du witerhin zuhause bist, ich glaube 3 ist die naximalste Maximalgrenze. Wenn du dann weiterhin nicht arbeiten gehst kann ein fiktiver Unterhalt von dir und ein realer von deinem Mann festgesetzt werden.

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Ihr werdet vermutlich beide zum Unterhalt verpflichtet werden 🤔
Warum nur der Mann?
Der Junge wohnt ja dann nicht mehr bei dir

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Aber sein kleiner Bruder, weswegen ich noch zu Hause bin.

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Wie alt ist er? Warum kannst du nicht arbeiten?

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Das Kindergeld sowie auch der Unterhalt werden dann ans Ja gehen!

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Fachbereich Soziales. Nicht JA

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Hallo,
da dein Kind schwerbehindert ist und eventuell noch schulpflichtig und dann auch noch in einer Wohngruppe, gelten hier ganz eigene Gesetze. Du wirst hier im Forum keine richtige Antwort finden. Hier kennt sich kaum jemand mit schwerbehinderten Kindern aus.

Du und auch dein Mann müssen keinen Unterhalt in dem Sinne zahlen, falls ihr nicht über ein Einkommen von 100.000€ verfügt.
Du solltest allerdings eine genaue (!) Aufstellung machen, wofür du das Kindergeld nutzt, ansonsten wird es vom Sozialamt abgezweigt. Du musst es wirklich zu 100% für dein behindertes Kind nutzen.
Außerdem bekommst du für die Tage, in denen dein Kind vollständig in der Wohngruppe ist, kein Pflegegeld mehr. Holst du dein Kind jedoch Freitag Abend und bringst es Montag Früh zurück, sind das 4 Tage Pflegegeld - Samstag Früh bis Sonntag Abend sind nur 2 Tage. Damit hast du dann auch Anspruch auf VHP, KZP und alle anderen Leistungen.

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Ach ja…
Solche Fragen würde ich übrigens eher bei www.rehakids.de stellen.

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Wenn das Kind nicht mehr bei ihr wohnt, dann bekommt sie auch kein Kindergeld mehr für ihn. Warum auch?

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