Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn Vater beruflich wegzieht

Hallo zusammen,

ich bin verheiratet, habe ein 7-jähriges Kind und in der Ehe kriselt es gewaltig. Nun ist es so, dass wir wissen, dass mein Mann in zwei Jahren beruflich versetzt wird. Er wird in seine Heimat zurückgehen. Wir leben aktuell aber weder in meiner noch in seiner Heimat und mir gefällt seine Heimat auch nicht.
Jetzt kam mir der Gedanke, wie es sich mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht verhält, wenn er beruflich zurückzieht, ich aber nicht mitziehen möchte.
Option a) hier bleiben wo wir aktuell leben, um das Kind nicht aus seinem Umfeld rauszuziehen
Option b) in meine Heimat gehen, wo auch meine Verwandten leben
Option c) ganz woanders mit dem Kind hinziehen (natürlich weiterhin in Deutschland).

Kann er mir davon was verbieten oder mich über sein hälftiges Aufenthaltsbestimmungsrecht zwingen mitzuziehen?

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Er kann dich nicht zwingen mitzuziehen.

Allerdings kann er natürlich Dir untersagen euer Kind mitzunehmen. Er hat ja die selben Rechte wie du.

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Bei Trennungen bleibt es ja erstmal beim Staus quo, das Kind bleibt am ursprünglichen Wohnort. Also Option a).

Für Option b und c. brauchst du seine Zustimmung. Oder einen richterlichen Beschluss. Gilt vice versa auch für deinen Mann.

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Wenn er beruflich wegzieht, bleibst Du mit dem Kind am aktuellen Ort. Da kann er nichts gegen tun.

Wenn er weggezogen ist, bekommst Du leichter die Zustimmung vom Gericht, auch wegzuziehen. Der Umgang darf dadurch nicht erschwert werden. Da er in ein anderes Land zieht, wird er das vermutlich ja nicht. Ob da b) oder c) greifen, kannst nur Du einschätzen.

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Hallo,
wenn er umzieht verbleibst du mit eurem Kind in gewohnter Umgebung und verziehst zeitversetzt. Schauen musst du, dass er sich umgemeldet hat.