Kann Ex Mann verlangen Arbeitgeber zu wechseln, um von Teilzeit in Vollzeit aufzustocken?

Hallo zusammen,

ich bin seit 10 Jahren alleinerziehend mit Tochter 15 und Sohn 17.

Seit drei Monaten ist meine Tochter bei ihrem Vater ca. 3 Fußminuten entfernt, weil er dort aktuell eine Wohnung
freistehend hat, die sie momentan gerne nutzt (Mehrfamilienhaus). Sie genießt diese Freiheit offensichtlich aktuell sehr, während mein Mutterherz leidet :-(. Ich hoffe, dass diese Phase vorüber geht, weil wir insgesamt ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt kommen Fragen der Kosten auf von meinem Ex Mann auf mich zu. Kurzum:
Wenn meine Tochter jetzt bei meinem Ex Mann bliebe, zahlt er an mich keinen Unterhalt mehr und erhält das Kindergeld.
Soweit so gut.
Ich habe eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden, an die ich vertraglich für zwei Jahre gebunden bin. Erst danach kann ich eine Stundenveränderung beantragen.

Kann mein Ex Mann Unterhalt von mir verlangen, wenn meine Tochter bei ihm bleibt? Mit einer 25 Stunden Stelle ist das nur schwer möglich.

Könnte er verlangen, dass ich das Unternehmen wechsle, in dem ich seit 13 Jahren arbeite, um eine Vollzeitstelle anzunehmen? Welche Stelle/Behörde wäre für solche Fragen zuständig?

Danke für Euer Feedback, LG, Ilona

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Hallo,

ich lebe zwar in Ö, aber mein Ex ist selbstständig und verdient mit seinen drei Firmen und vier vernieteten Eigentumswohnungen scheinbar relativ wenig, sodass ich für den Kleinen nicht mal den Regelbedarf bekomme. Dazu zwingen, dass er sich was ordentliches sucht, kann ich ihn leider nicht, denn sonst würde ich es tun. Bei uns gibt es zwar eine fiktive Berechnung, die wird aber meines Wissens nur angewendet, wenn der Unterhaltspflichtige zB Jobangebote quasi absichtlich nicht annimmt, um weniger zu zahlen oder zB „zfleiss“ arbeitslos ist. Wie gesagt lebe ich in Ö, aber es würde mich (auch in D) sehr verwundern, wenn du gezwungen werden könntest, auf 40h aufzustocken - zumal du ja noch ein Kind hast und vertraglich an die 25h gebunden bist. Ist aber nur meine laienmässige Einschätzung.

Unterhalt zahlen musst du, das schon.

LG

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Nun ja, das „Kind“ ist bereits 17. Da wird es der TE zuzumuten sein einen Nebenjob anzunehmen.

Ich schätze, wenn es hart auf hart käme, würde sie vom Gericht dazu verpflichtet werden mehr zu arbeiten, um Unterhalt an ihren Ex leisten zu können.

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Kann leicht sein, war nur meine Einschätzung. Bei uns in Ö ist da wohl einiges anders, zB gibt es leider auch keinen Mindestunterhalt.

Dafür muss man immer zahlen - selbst wenn man nur 25 Stunden arbeitet und dementsprechend wenig verdient, muss man einen gewissen Prozentsatz an Unterhalt leisten.

Bearbeitet von Katzi
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Klar kann er. Bzw. würde es eine fiktive Hochrechnung deines Gehalts geben. Er kann dich natürlich nicht dazu zwingen deinen Job zu wechseln.
Du hast ja noch andere Optionen, um mehr Einkommen zu generieren neben aufstocken, z.b. Zweitjob.
Das wird erstmal vom Jugendamt oder Anwalt hoch gerechnet und wenn du das nicht akzeptierst dann vor Gericht entschieden. Mit hoher Sicherheit zu deinen Ungunsten. Die Anwalts - und Gerichtskosten würde ich mir sehr gut überlegen.

Mir fällt auch echt kein valider Grund ein, warum man mit einem 17 jährigen Teenager keinen zusätzlichen Job machen kann, wenn schon Vollzeit nicht möglich ist.
Du könntest dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, um deinen Anwalt zu zahlen.
Öffentliche und kostenlose Beratungsstellen würden dir mitnichten das gleiche raten wie ich gerade - die sind nämlich an der Sicherung des Unterhalts für das 15 jährige Kind interessiert.

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Versteh ich es richtig, dass eure 15jährige Tochter momentan ganz alleine wohnt?

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Mein Ex Mann wohnt unten und sie oben drüber. Es ist ein drei Familienhaus und gehört ihm.

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Ja, du musst natürlich Unterhalt für deine Tochter zahlen, notfalls musst du dir einen Nebenjob suchen.

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Hallo,

Kann man den Unterhalt von Kind 1 und Kind 2 verrechnen? Es lebt ja dann aktuell bei jedem von euch 1 Kind.

Wenn du nicht mehr Einkommen erzielen kannst, könntest du in eine kleinere Wohnung ziehen. Deine Tochter hat ihr Zimmer doch aufgegeben.

Viele Grüße
lilavogel

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Unterhalt darf nicht verrechnet werden.

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Sie möchte ihr Zimmer unbedingt behalten, da sie ja nicht ausgezogen ist.

Bearbeitet von anoli71
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Zahlst Du gar keinen Unterhalt?

Es gibt den Mindestunterhalt. Du musst theoretisch absolut alles tun, um den zahlen zu können. Inkl. Dein Erspartes angreifen.

Praktisch zahlen 50% aller unterhaltspflichtigen Väter gar nichts, 25% zahlenn nur den Mindestunterhalt. Von dem her scheint es in Deutschland nicht so schwer sein, um den Unterhalt drumrum zu kommen.

Ich würde das mit einem Anwalt besprechen. Evtl. errechnen sie ein fiktives Vollzeitgehalt basierend auf Deinem Stundenlohn, und basierend darauf wird der Unterhalt berechnet. Den musst Du dann vermutlich zahlen.

Es kann aber auch sein, falls Du den Mindestunterhalt zusammen bekommst, dass da nix weiteres mehr passiert. Du kannst ja nachweisen, dass das Dein Gehalt ist und Du das nicht einfach hochsetzen kannst.

Dein Sohn lebt nicht bei Dir? Bekommst Du für den Unterhalt?

Lebt Deine Tochter alleine in der Wohnung? Das ginge ja eher nicht.

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Dann muss sie einen Nebenjob machen.
Wird von Vätern auch verlangt.

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Ja, theoretisch bis zum Mindestunterhalt. Ob das praktisch so gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Prinzipiell ist das aber natürlich auch richtig so, für beide Seiten.

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Selbstverständlich musst du Unterhalt zahlen.

Du musst deine Stelle nicht wechseln, aber du wirst trotzdem vom Gericht zur Zahlung des Mindestunterhalts verdonnert werden. Dann musst du eben einen weiteren Job annehmen. Zahlen musst du in jedem Fall.

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Andere Frage, wieso arbeitest du den nur 25 Stunden mit fast erwachsenen Kindern? Aber um auf deine Frage zurückzukommen: Ja, es kann selbstverständlich von dir verlangt werden, alles zu tun damit du Unterhalt zahlen kannst. So wie es umgekehrt von den Männern ja auch immer verlangt wird.

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Sehr gute Frage!!!

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Ich hatte eine Vollzeitstelle, bis zu einem leichten Schlaganfall Mitte letzten Jahres, nach dem ich mich mit meinem Arbeitgeber einigen konnte, für zwei Jahre Stunden zu reduzieren.

Mein Ex Mann verdient fast das Dreifache.
Es geht hier nicht ums „können „ sondern ums „wollen „.
Die vollständig renovierte Wohnung in seinem Dreifamilienhaus, in der meine Tochter aktuell wohnt, lässt er unvermietet, weil er es sich leisten kann. Eine Ferienwohnung an der Nordsee gehört ihm auch.

Ich habe eine sachliche Frage gestellt und habe das Gefühl, mich rechtfertigen zu müssen. Ich habe ihm nichts unterstellt und fühle mich selbst angeklagt.

Mit dem Jugendamt habe ich zwischenzeitlich gesprochen. Die waren tatsächlich um einiges emphatischer….

Bearbeitet von anoli71
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Ja, da du für das Kind, dass bei deinem Ex lebt dann zu Barunterhalt verpflichtet bist. Das nennt man Erwerbsobliegenheit. Die hat dein Ex ja auch. Ich nehme an er arbeitet Vollzeit, da er ja den Unterhalt zahlen muss. Den muss er ja für das andere Kind auch weiter zahlen. Oder wäre das okay für dich, wenn er auch nur noch 25 Stunden arbeitet und dann für das andere Kind keinen Unterhalt mehr zahlen kann/ wird? Wenn ja könnt ihr euch ja auch ohne Jugend und Unterhaltsberechnung einigen. Jeder zahlt das Kind, das bei ihm lebt...wenn du das nicht kannst/ willst, musst du damit rechnen, dass dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird...