Ich schwimme ja im Geld, Aussage vom Ex.

Hallo!

mein Ex Partner und ich sind getrennt und haben vor, während und nach der Schwangerschaft nicht zusammen gewohnt da er 2 Stunden entfernt wohnt.

Er zahlt seit meiner Aufforderung im Februar, März 2023 keinen Unterhalt. Ich hatte ihn zugesichert nach unserer Trennung letztes Jahr aufgrund seinem Studiums das ich auf das Unterhalt erstmal verzichte.
Aber es ist leider nicht ab zu sehen wann er mit seinem Studium fertig ist da er gefühlt schon 6 Jahre studiert. Was auch der Fall ist.

Ich habe nur einen Spruch gedrückt bekommen als ich das Thema angesprochen habe, das ich ja in Geld schwimme‘.

Es läuft bereits vor Gericht ein Sorgerechtsverfahren für die Teilbereiche vom Sorgerecht.

Da ich verheiratet bin, kommt kein Unterhaltsvorschuss in frage.

Was kann das Jugendamt außerdem noch machen? Gibt es einen Ablauf? Angeschrieben wurde er bereits vom JA und er ist nicht zahlungsunfähig eine Ausbildung hatte er ebenfalls vor seinem Studium beendet. Und Da es bei mir zeitlich begrenzt bis ende des Jahres.

Soll ich gleich zum Anwalt?

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Ich würde schon allein zum Anwalt gehen, um mit meiner Rechte sicher zu sein!
Du kannst auch beim Jugendamt eine Beistandschaft machen lassen. Damit kenne ich mich nicht aus- aber ich glaube, das ist für die alleinerziehende Mutter kostenlos.
Dann weißt du, was dir evtl zusteht oder auch nicht.
Vielleicht kann man sich dann trotzdem außergerichtlich einigen.

Grundsätzlich finde ich, dass wenn man ein Kind in die Welt setzt, auch dafür sorgen muss. Ein Student eben in dem Maße, in dem er es kann.
Ob das Kind gewünscht war oder nicht ist in meinen Augen unerheblich- auch ein Mann kann und sollte verhüten, wenn er keine Kinder haben möchte!

Und dass beide sich darauf einigen, dass sie erstmal auf Unterhalt verzichtet, damit er in Ruhe fertig studieren kann, ist ja eine nette Sache und auch sehr großzügig von der Mutter. Aber wenn sie feststellt, dass es nicht reicht, oder sie vorerst gar nicht arbeiten kann, dann kann man durchaus seine Meinung ändern!
Das Kind kann nichts für all das und es steht ihm Unterhalt zu, und fertig! Wenn es der Gesetzgeber anders gewollt hätte, hätte er es anders geregelt. Finde es eher fraglich wie sich der studierende Vater hier aus der Affäre ziehen will- so der Anschein! Das Kind hat ein Recht darauf, dass auch er seinen Teil zu dessen Unterhalt beiträgt.

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Ja unser Sohn war gewollt.
Ich stehe mit im Leben und verdiene gutes Geld.

Es geht eher darum, dass er von mir verlangt ihn aus allen finanziellen Sachen auszuschließen. Das hätte er gern schriftlich von mir. Das ging einfach zu weit.
Er hat mir versichert das er sich ab Januar mit beteiligt. Ich habe zwei Monate gewartet bis ich zum JA bin.
Er zahlt nicht mal das Essen in der Kita uns beteiligt sich an keine anderen Kosten. Dann wäre das auch nochmal etwas anderes.


Einen Beistand haben wir schon..

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…dann würde ich zum Anwalt gehen.
Er wollte das Kind. Damit sind auch Pflichten verbunden. Nicht nur Spielen, Spaß und Rechte, wann es ihm passt.
Er ist erwachsen. Da muss man sich schon bewusst sein, was für Folgen das eigene Handeln hat und wenn man Kinder bekommt sind beide Eltern für sie verantwortlich! (Nicht nur der vermeintlich „reichere“.)
Soll er froh sein, dass du so gut verdienst und es seinem Kind gut geht! Eine Sorge weniger.
Finde das so unfair, wenn sich der Vater da komplett raus nimmt und dann mit so Sprüchen kommt! Das arme Kind :(

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Du hast ihm erst zugesagt, dass er keinen Unterhalt zahlen muss und jetzt ätsch bätsch, doch?
Warum? Dass er Dauerstudent ist, müsstest du ja gewusst haben.

Du kannst einklagen, was dir zusteht 🤷🏼‍♀️

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Ja weil ich ihm vertraut habe! Er teilte mir letztes Jahr mit, dass er im Januar fertig sei und dann seiner Unterhaltspflicht nach kommen will.

Leider tat er dies nicht und nach mehrmaligen nach fragen, kam seinerseits keine Reaktion.

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Hast du e7ne Beistandschaft?

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War das Kind geplant?

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Spielt das eine Rolle?

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Ja, finde schon.

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Mit wem bist du denn verheiratet? Offensichtlich mit einem neuen Partner, und nicht dem KV, denn sonst würde es UHV geben.

Und ja, wenn er als Student nicht leistungsfähig ist, dann kann er nichts zahlen.
Wie lange er "gefühlt" studiert ist da unerheblich. Erst wenn er offensichtlich nur deshalb kein Einkommen erzielt um keinen KU zu zahlen könnte man evtl. was machen.

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Wird hier nicht ständig erzählt, dass es eine erhöhte Pflicht zum Gelderwerb gibt, wenn man nicht Mal den Mindestunterhalt zahlt? Dann müsste er zumindest einen Nebenjob suchen oder ähnliches.

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Er hat aber einen Selbstbehalt. Soviel kann er als Student dann nicht verdienen neben dem Studium.

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An eurer Planung war nicht so viel tragfähiges: kein gemeinsamer Haushalt, ein Partner ohne Einkommen und von der Liebe ist auch nicht viel zu halten, wenn du ein Jahr nach der Trennung schon wieder neu verheiratet bist. Vielleicht auch keine so schlaue Idee, wenn man sich über Unterhaltsvorschuss informiert hat. Außer der Splittingvorteil ist höher als der Unterhaltsvorschuss oder dein Ehemann ist vermögend. Aber dann kommst du vielleicht wirklich ohne Unterhalt aus.

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Unterhalt solltest du einklagen. Jugendamt bringt nichts in deinem Fall. Und da sowieso schon andere Sachen beim Gericht liegen lass den Unterhalt direkt mit einklagen.